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Wozu braucht es eine Behindertenquote?

Eva Deuchert vom Center for Disability and Integration über den Sinn der Quotenregelung.

Ein Mann im Rollstuhl sitzt vor einem Computer.  | © pixabay

In der Schweiz wird immer wieder über eine Behindertenquote diskutiert. (pixabay)

Über eine Einstellungsquote von Menschen mit Behinderungen wurde in den letzten Jahren, insbesondere in der Schweiz, viel gestritten. Durch die Quotenregelung und die damit verbundenen Ausgleichsabgaben sollen Unternehmen dazu motiviert werden, mehr Menschen mit Behinderung einzustellen.

Eine Voraussetzung hierfür ist, dass klar abgrenzbar ist, wer überhaupt im Sinne der Ausgleichsabgabe als «behindert» zählt. Ausserdem muss die Strafzahlung hinreichend gross sein, damit Unternehmen einen finanziellen Anreiz für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung haben.   

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Ein Mann hält den Daumen hoch. | © pexels

Studie zur Wirkung der Ausgleichsabgabe

Eine Studie der Universität Zürich konnte belegen, dass die Quotenregelung tatsächlich zu mehr Einstellungen von Menschen mit Behinderung führen kann. Private Unternehmen, die wegen ihrer Mitarbeiteranzahl einer Beschäftigungsverpflichtung unterliegen, stellten im Schnitt mehr Menschen mit Behinderung ein als vergleichbare Unternehmen, die aktuell noch keine Beschäftigungsverpflichtung haben. In Österreich bedeutete dies eine zusätzliche Beschäftigung in 20 Unternehmen.

Werden Angestellte mit Behinderung umgedeutet?

Genau diese Studie wird aber auch von Gegnern der Quotenregelung zitiert: Die meisten Menschen, die von der Quotenregelung profitieren, sind nämlich diejenigen, die bereits vor dem Eintritt in die Behinderung beschäftigt waren – häufig sogar beim gleichen Unternehmen.
Dies wird als Hinweis dafür gedeutet, dass Unternehmen versuchen, die Quotenregelung zu umgehen, indem ohnehin existierende Beschäftigungsverhältnisse im Sinne der Quote «umgedeutet» werden, ohne dass zusätzliche Arbeitsverhältnisse eingegangen werden. Da «begünstigte Menschen mit Behinderung» in Österreich aber einen stringenten Kündigungsschutz geniessen, erscheint diese Vermutung jedoch eher unwahrscheinlich.    

Mit Quotenregelung verpflichtet der Staat sich selbst

In der Diskussion um die Wirkung einer Beschäftigungsverpflichtung in der Privatwirtschaft wird ein wichtiger Aspekt jedoch häufig übersehen: Der Staat selbst ist einer der wichtigsten Arbeitgeber. In Ländern mit einer Beschäftigungsverpflichtung erfüllt der Staat diese Verpflichtung – er kann ja wohl kaum ein Gesetz erlassen, an das er sich selbst nicht hält.

Dies zeigt sich zum Beispiel in Deutschland, wo öffentliche Arbeitgebende ihre Beschäftigungsquote erfüllen oder sogar übertreffen. Eine rechtlich verpflichtende Beschäftigungsquote – anders als eine «Selbstverpflichtung», wie sie etwa in der Schweiz diskutiert wird – ist daher notwendig, um den Staat an seine eigene soziale Verantwortung als Arbeitgeber zu erinnern.   

«Quotenbehinderte» ohne Qualifikation unrealistisch

Bleibt in der ganzen Diskussion noch die persönliche Sicht der Betroffenen: Niemand fühlt sich gerne dem Verdacht ausgesetzt, ein «Quotenbehinderter» zu sein, der seine Stelle nur seiner Behinderung verdanke. In der Realität scheint dieser Vorwurf aber zweifelhaft. Kein Unternehmen stellt eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter ohne die notwendige Qualifikation ein, nur um irgendeine Quote zu erfüllen – so hoch sind die Ausgleichsabgaben nun auch wieder nicht, als dass sie wirklich schmerzen würden.   


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