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Zweiter Arbeitsmarkt: Arbeiten in Werkstätten

Die Beteiligung am Arbeitsmarkt ist ein wichtiges Element der Integration von Menschen mit Behinderung. Ateliers und Werkstätten sind heute oftmals hochmoderne Ausbildungs- und Integrationsunternehmen. Sie können für Menschen mit Behinderung das Sprungbrett oder die Möglichkeit für eine Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt sein.

Wand mit daran aufgehängten Werkzeugen | © unsplash Die Arbeit in Werkstätten kann ein erster Schritt bei der Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt sein. (unsplash)

Seit der 5. IV-Revision gilt für die Invalidenversicherung verstärkt der Leitsatz «Eingliederung statt Rente». Eine wichtige Rolle spielen dabei geschützte Werkstätten oder Institutionen und Ausbildungs- und Integrationsbetriebe.

Wertvolle Arbeit

Einerseits können in einer entsprechenden Werkstätte Menschen, die durch eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung aus dem ersten Arbeitsmarkt gefallen sind, auf eine Rückkehr ins Arbeitsleben vorbereitet werden. Andererseits werden Menschen, die im ersten Arbeitsmarkt nicht vermittelbar sind, in Werkstätten sogenannte geschützte oder angepasste Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Hier leisten sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine produktive und sowohl für sich selber wie auch Industrie, Gewerbe und Kantone wertvolle Arbeit. 

INSOS Schweiz ist Experte im Bereich der beruflichen Integration. Der Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Behinderung stellt für rund 50'000 Menschen Wohn- und Lebensraum mit Begleitung, beruflicher Bildung und Arbeit in einem geschützten Rahmen zur Verfügung. Die in INSOS zusammengeschlossenen Mitglieder bieten in insgesamt 300 geschützten Werkstätten rund 25'000 Arbeitsplätze an. Dies gilt auch für Jugendliche, die aufgrund von Lernschwierigkeiten in den Werkstätten eine Berufsausbildung absolvieren. 

Vielfältige und innovative Angebotspalette

Die Angebotspalette ist vielfältig und reicht von aufwendigen Auftragsarbeiten für die Industrie über die Herstellung qualitativ hochstehender Produkte bis hin zur Erbringung verschiedenster attraktiver Dienstleistungen für Privatpersonen und Gemeinden. 

Standen früher hauptsächlich handwerkliche Arbeiten im Zentrum, wurde in den letzten Jahren vor allem der Dienstleistungsbereich ausgebaut. Der Begriff Werkstätte ist heute oft auch irreführend. Denn mittlerweile umfasst das Angebot Produkte für den Freizeitbereich, innovative Dienstleistungen wie Catering, Betreuungsdienste oder Reinigung bis hin zu Hotels, Restaurants, Postfilialen oder sogar Detailhandels-Geschäfte, die von Institutionen geführt werden und in denen Menschen mit Behinderung arbeiten. 

Wer von Werkstätten spricht, meint heute oftmals hochmoderne Ausbildungs- und Integrationsunternehmen. Die innovativen Angebote ermöglichen Menschen mit Behinderung einerseits attraktive und sinnvolle Arbeiten, andererseits aber auch wertvolle Kontakte mit anderen Menschen.

Der Ausbau und die Diversifikation des Angebots steht aber auch im Zusammenhang mit dem verstärkten wirtschaftlichen Druck. Grundsätzlich ist die Auftragslage in den Werkstätten genauso von der allgemeinen Konjunktur abhängig wie die Gesamtwirtschaft. Die Diversifikation ermöglicht es, den Rückgang bei Auftragsarbeiten zumindest teilweise zu kompensieren.

Arbeit wie in der Privatwirtschaft

Zwar handelt es sich es sich bei Werkstätten um soziale Einrichtungen, welche zum Teil im Rahmen des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) von den Kantonen unterstützt werden. Jedoch ist es nicht so, dass die öffentliche Hand einbrechende Erträge automatisch ausgleicht. Wie jedes Unternehmen sind entsprechend auch geschützte Werkstätten gefordert, wirtschaftlich zu denken und die Kosten im Griff zu halten.

Die Arbeit in Werkstätten unterscheidet sich also immer weniger von jener in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen. So sind die Werkstätten im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten auch bei der Festsetzung der Löhne grundsätzlich frei. Verschiedene Faktoren wie Leistungsvermögen, Leistungswillen, soziale Umstände oder regionale und konjunkturelle Entwicklungen können den Lohn beeinflussen. Grundsätzlich sind die Werkstätten angehalten, Rechte und Pflichten gemäss dem Obligationenrecht festzulegen.


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