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Erster Arbeitsmarkt: auch für IV-Bezüger:innen?

Auch Menschen mit IV haben Platz im ersten Arbeitsmarkt. Warum sie dort dennoch untervertreten sind, hängt mit verschiedenen Faktoren zusammen. Diesen gehen wir im folgenden Beitrag auf den Grund.

Nahaufnahme einer Hand, die auf einem Laptop tippt, daneben unterschreibt jemand einen Vertrag. | © pexels Wer mit IV-Teilrente im ersten Arbeitsmarkt arbeiten möchte, sollte sich vorgängig gut informieren. (pexels)

Gemäss dem 2020 erschienenen Bericht «Die wirtschaftliche Situation von IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern» haben 35 Prozent der IV-Rentner:innen im Jahr 2015 ein eigenes Erwerbseinkommen versteuert. Von den insgesamt 232'161 IV-Bezüger:innen waren also 150'904 Personen (65 Prozent) nicht erwerbstätig. Mit ein Grund dafür dürften die Herausforderungen sein, mit denen IV-Bezüger:innen bei der Stellensuche noch immer konfrontiert sind. Sozialarbeiterin und EnableMe-Fachexpertin Pamela Sellner hat untersucht, welche das sind. Im Rahmen ihrer Masterarbeit kommt sie zum Schluss, dass es aufgrund von schwankender Arbeitsfähigkeit, Vorbehalte von Arbeitgebenden und den hohen Anforderungen im ersten Arbeitsmarkt vor allem für Teilrentenbeziehende schwierig ist, eine passende Stelle zu finden. Der zweite Arbeitsmarkt kann gemäss Sellner zwar eine Alternative sein, doch wie sie im Beitrag «Erwerbstätigkeit mit IV-Rente: Herausforderungen für Teilrentenbeziehende» betont, gilt dieser für Betroffene eher als eine Art Übergangs- oder Notlösung, sind die Löhne im zweiten Arbeitsmarkt doch deutlich tiefer als in der freien Wirtschaft.

Unterschied erster und zweiter Arbeitsmarkt

Der grösste Unterschied zwischen dem ersten und dem zweiten Arbeitsmarkt bezieht sich auf den Lohn. Im Gegensatz zum ersten Arbeitsmarkt orientiert sich dieser im zweiten nämlich nicht am Marktpreis oder der Leistung der Mitarbeitenden, sondern wird in der Regel staatlich festgelegt. Weiter sind die Möglichkeiten zur Aus- oder Weiterbildung in der freien Wirtschaft vielfältiger, die  Arbeitsbedingungen meist besser. Ferner hat der zweite Arbeitsmarkt eher in der Sozialarbeit Bedeutung, denn in der freien Wirtschaft.

Wie viel arbeiten mit IV-Rente?

Ein weiterer Grund für die tiefere Beteiligung von IV-Bezüger:innen am ersten Arbeitsmarkt ist Verunsicherung. Da sich die Höhe der IV-Rente daran orientiert, wie viel Arbeit dem Versicherten zugemutet werden kann, befürchten viele Betroffene, dass ihnen bei höherer Erwerbstätigkeit oder beim Wechseln vom zweiten in den ersten Arbeitsmarkt eine Rentenkürzung droht. Diese Sorge ist nicht ganz unbegründet, könnte die zuständige IV-Stelle doch annehmen, dass sich der Gesundheitszustand des Versicherten gebessert hat und er nicht mehr auf die Rente angewiesen ist.

Um das zu vermeiden, sollten Betroffene genau über ihren IV-Grad Bescheid wissen (wie genau dieser berechnet wird, erfahren Sie im Beitrag «Die Invalidenversicherung IV einfach erklärt»). Grundsätzlich gilt, dass der IV-Grad plus die im Arbeitsmarkt geleisteten Stellenprozente im Total hundert Prozent nicht überschreiten dürfen. Wurde Ihnen also zum Beispiel ein IV-Grad von 50 Prozent bescheinigt, dürfen Sie maximal weitere 50 Prozent arbeiten. Dabei darf Ihr Lohn jedoch nicht höher sein, als die Hälfte dessen, was Sie verdienen könnten, wenn Sie gesund wären (sogenanntes Valideneinkommen). Klingt kompliziert? Ist es leider, doch das folgende Beispiel macht es verständlicher: 

Robin hat als Koch einen Monatslohn von 4'800 Franken erzielt, bevor er die Diagnose MS erhalten hat. Aufgrund seiner Symptome bescheinigt ihm die IV einen IV-Grad von fünfzig Prozent. Robin kann also, so steht es in seiner Rentenverfügung, weiter halbtags als Koch arbeiten, sofern er nicht mehr als 2'400 Franken pro Monat verdient. Wenn Robin nun den Job wechselt und ihm ein Monatslohn von 3'000 Franken bei 50 Stellenprozent angeboten wird, droht ihm eine Rentenkürzung. In einer aktuellen Community-Diskussion zum Thema raten unsere Fachexpert:innen deshalb, bei einem Stellenwechsel unbedingt die zuständige IV-Stelle zu informieren.

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Ein Mann hält den Daumen hoch. | © pexels

Fazit

Für Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Krankheiten und insbesondere für Menschen, die aufgrund dessen eine IV-Rente erhalten, sind die Hürden im ersten Arbeitsmarkt noch immer hoch. Unternehmen können helfen, diese abzubauen, indem sie den Weg in Richtung Inklusion gehen und erkennen, dass es sich lohnt, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Im Rahmen des Projektes «EnableMe Jobs» unterstützen wir sowohl Firmen als auch Stellensuchende und leisten somit einen Beitrag für mehr Inklusion im ersten Arbeitsmarkt. Auch unsere Partnerstiftungen, darunter die Stiftung Profil, hilft Stellensuchende mit IV-Rente. Im folgenden Flyer finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Angebote.


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