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Wissenswertes für inklusive Unternehmen

Bei der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen kommt den Unternehmen eine Schlüsselrolle zu. Sie sind für die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden verantwortlich sowie die erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung. Wir erklären, in welchen Bereichen die IV Sie als Arbeitgeber:in unterstützen kann, aber auch wie wichtig es ist, sich vorgängig mit Definitionsfragen sowie dem «Inklusionsklima» auseinanderzusetzen.

Modernes Büro mit schmaler Treppe rechts im Bild, auf der gerade verschiedene Personen gleichzeitig runter gehen. | © pexels

Barrieren in den Köpfen sind oftmals das grössere Hindernis als Treppen im Büro. (pexels)

Was bedeutet Behinderung?

Wenn Sie sich als Arbeitgeber:in mit der Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen befassen, stellt sich als erstes die Frage, was Sie eigentlich unter Behinderung verstehen. Denn Menschen mit Behinderungen werden gerne in «eine Schublade gesteckt», wie es umgangssprachlich heisst. Sie werden als «die Behinderten» wahrgenommen oder auch als «die IV-Renter:innen». Dies obschon es «die Behinderung» nicht gibt und längst nicht alle Menschen mit Behinderungen eine IV-Rente oder andere Leistungen der IV beziehen (gemäss Bericht des Bundesamtes für Statistik beziehen nur rund 20 Prozent aller Menschen mit Behinderungen IV-Leistungen).

Definition Behinderung

Aus den gängigsten Definitionen von Behinderungen lässt sich ableiten, dass jeder Mensch, der eine langfristige körperliche, psychische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung hat und deshalb von der sozialen Teilhabe ausgeschlossen ist, als behindert angesehen werden kann.

Behinderungen oder Krankheiten können sichtbar oder unsichtbar sein, vorübergehend oder dauerhaft, statisch, schubförmig oder degenerierend, schmerzhaft oder unbedeutend. Kurzum: Jede Krankheit oder Behinderung ist einzigartig, weshalb auch jede betroffene Person anders von seinem Umfeld behindert wird. Für Unternehmen ist es wichtig, sich mit diesem differenzierten Bild von Behinderung auseinanderzusetzen, um Stigmatisierung vorzubeugen und ein positives Inklusionsklima (siehe unten) zu schaffen. Denn erst eine Kultur der Wertschätzung ermöglicht eine erfolgreiche berufliche Inklusion.

IV-Unterstützung zugunsten inklusiver Arbeitgebenden

Die IV bietet ebenfalls Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung (Integration) von neuen sowie der Früherfassung von bestehenden Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Problemen. Ausserdem unterstützt sie Arbeitnehmende bei der Hilfsmittelbeschaffung.

Integrationsmassnahmen

Wenn Sie sich entscheiden, eine Person einzustellen, die IV-Leistungen bezieht, kommen die sogenannten Integrationsmassnahmen zum Zuge. Zu diesen zählen der Arbeitsversuch oder die Arbeitsvermittlung:

Arbeitsversuch

Beim Arbeitsversuch kann ein Unternehmen während maximal 180 Tagen die Leistungsfähigkeit einer Person feststellen. In dieser Zeit erhält die versicherte Person ein IV-Taggeld. Für Sie als Unternehmen fallen keine Lohnkosten an.

Arbeitsvermittlung

Bei der Arbeitsvermittlung erhält die Person mit Behinderung Unterstützung bei der Stellensuche. Wenn sie in Ihrem Unternehmen einen Arbeitsplatz findet, ihre Leistungsfähigkeit aber am Anfang noch nicht dem vereinbarten Lohn entspricht, so kann die IV Ihnen als Arbeitgeber während der Einarbeitungszeit einen Zuschuss ausrichten. Der Einarbeitungszuschuss kompensiert während 180 Tagen die (noch) fehlende Leistungsfähigkeit des Mitarbeitenden mit dem vereinbarten Lohn. Dies gilt auch für Personen, deren Arbeitsplätze aus gesundheitlichen Gründen angepasst oder für Mitarbeitende, die betriebsintern umplatziert werden müssen.

Unter Umständen ist bei der Arbeitsvermittlung auch ein Personalverleiher, wie beispielsweise unser Partner mitschaffe.ch, involviert. In diesem Falleist die Person mit Behinderung beim Personalverleiher angestellt und wird von diesem an Sie «ausgeliehen». Immer mit dem Ziel natürlich, dass sie längerfristig vom Unternehmen übernommen wird (lesen Sie dazu das Interview mit Personalvermittler Thomas Bräm).

Bei einer erfolgreichen Arbeitsvermittlung übernimmt die IV überdies Entschädigungen für allfällige Beitragserhöhungen. Falls die eingestellte Person vormals eine IV-Rente bezogen hat und innert drei Jahren aus gesundheitlichen Gründen erneut arbeitsunfähig wird, richtet die IV die Mehrkosten einer Beitragserhöhung der obligatorischen beruflichen Vorsorge und der Krankentaggeldversicherung aus.

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Ein Mann hält den Daumen hoch. | © pexels

Früherfassung

Wenn einer Ihrer Mitarbeitenden verunfallt oder erkrankt, ist es empfehlenswert frühzeitig Kontakt aufzunehmen, sich nach dem Gesundheitszustand zu erkundigen und Gespräche über den Wiedereinstieg zu führen. Dasselbe gilt, wenn Sie als Arbeitgeber feststellen, dass ein:e Mitarbeiter:in gesundheitlich gefährdet ist und wiederholt oder über längere Zeit krankgeschrieben ist. In diesem Fall können Sie als Arbeitgeber:in den Mitarbeitenden bei der IV zur Früherfassung melden. Die betroffene Person muss vorgängig darüber informiert werden. Hier finden Sie das entsprechende Formular. Wichtig ist, dass die Meldung keinen Einfluss auf das bestehende Arbeitsverhältnis hat. Es dient jedoch dazu, dass frühzeitig und möglichst unkompliziert Massnahmen eingeleitet werden können, damit Ihre Mitarbeitenden den Arbeitsplatz behalten oder an einem neuen wieder eingegliedert werden können. Zu den Massnahmen zählen zum Beispiel Ausbildungskurse, Betreuung des Mitarbeitenden oder Anpassung des Arbeitsplatzes. Wobei wir beim letzten Punkt wären.

Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen

Voraussetzung für eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung ist natürlich auch, dass der Arbeitsplatz den Bedürfnissen der Person mit Behinderungen entspricht. Ohne gewisse Hilfsmittel am Arbeitsplatz kann das Arbeiten unmöglich oder ineffizient sein. Wenn ein Hilfsmittel für die Ausübung des Berufs notwendig ist, bekommt die betroffene Person finanzielle Unterstützung von der IV, um ein passendes Hilfsmittel zu finden und dessen Umgang zu erlernen. Bei Ihnen als Arbeitgeber:in fallen keine Mehrkosten an. 

Sprechen Sie dennoch offen mit Ihren Mitarbeitenden über die Arbeitsplatzanpassungen. Dies schafft Verständnis und Akzeptanz im Team. Und allenfalls ergeben sich daraus Anpassungen, die auch anderen Mitarbeitenden zugutekommen.

Positives Inklusionsklima fördert Wertschöpfung

Neben diesen verschiedenen Unterstützungsangeboten der IV ist für eine erfolgreiche berufliche Inklusion jedoch auch das Inklusionsklima von zentraler Bedeutung. So zeigt eine Studie der Universität St.Gallen, dass ein positives Betriebsklima sowohl die Wertschöpfung als auch den Gesundheitszustand der Mitarbeitenden steigert. Ein positives Inklusionsklima zu schaffen, bedeutet sozialer Zusammenhalt, Einfühlungsvermögen und Unterstützungsbereitschaft unter Kolleg:innen zu fördern. Vorgesetzten kommt dabei besondere Verantwortung zu. Sie begleiten die Mitarbeitenden im Prozess der Integration und dienen als Vorbild. Denn noch immer legen rund die Hälfte aller Mitarbeitenden ihre nicht-sichtbaren Behinderungen gegenüber ihren Vorgesetzten nicht offen. Über die Gründe lässt sich nur spekulieren. Naheliegend ist jedoch die Angst vor Diskriminierung, haben doch Menschen mit Behinderungen oftmals gegen Vorurteile oder Stigmata zu kämpfen. Mit dem zusammen mit der Universität St.Gallen lancierten Projekt Safespace versuchen wir dem entgegenzutreten. Erfahren Sie mehr darüber.


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