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Die rechtlichen Grundlagen für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen verfügen in der Schweiz über die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Deshalb darf niemand aufgrund einer körperlichen oder psychischen Behinderung diskriminiert oder benachteiligt werden. Insbesondere haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf Chancengleichheit, Autonomie und Teilhabe am gesellschaftlichen sowie politischen Leben.

Justitia vor blauem Himmel | © pixabay Menschen mit Behinderungen haben in der Schweiz das Recht auf Gleichbehandlung, Chancengleichheit und Teilhabe. (pixabay)

Die Bundesverfassung garantiert Rechte

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen nimmt im Schweizer Recht eine durchaus grosse Rolle ein und folglich schlägt sich das auch auf Verfassungsebene nieder. In Artikel 8 der Bundersverfassung sind zwei wichtige Bestimmungen festgehalten. Dort heisst es:

  • «Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen […] einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung» (Absatz 2)
  • «Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor» (Absatz 4)

Absatz 1 bezieht sich auf das Diskriminierungsverbot, das die Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen garantiert. Absatz 4  verweist auf die Pflicht des Gesetzgebers die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern

Internationale Verpflichtungen der Schweiz

Die Schweiz ist ausserdem aufgrund einiger internationaler Verträge verpflichtet sich für die Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Die Schweiz ist unter anderem Unterzeichner der internationalen Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) der Vereinten Nationen von 2006. Diese ist in der Schweiz seit Mai 2014 in Kraft und verpflichtet den Schweizer Staat dazu Hindernisse, von denen Menschen mit Behinderungen betroffen sind, zu beheben, diese gegen Diskriminierungen zu schützen und deren Inklusion und Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern. 

Gleichzeitig ist die Schweiz Mitglied des Europarats, wie 46 weitere europäische Staaten. Dieser hat sich in der Vergangenheit bereits mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen befasst. Für die Jahre 2017-2023 verfolgt der Europarat die Strategie «Die Menschenrechte: eine Realität für alle». Ziel dieser ist es die Gleichheit, Würde und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen in all den Bereichen zu erreichen, auf die der Europarat Einfluss nehmen kann. Im Fokus stehen die Themen Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung, Bewusstseinsbildung, Zugänglichkeit, gleiche rechtliche Anerkennung und die Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch. 

Gesetzesbuch, Notizen und Kaffee | © pixabay Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind in unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen festgehalten. (pixabay)

Die zwei Säulen der Schweizer Gesetzgebung für Menschen mit Behinderungen

Hinsichtlich der Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderungen baut das Schweizer Gesetz hauptsächlich auf zwei Gesetze. Einerseits auf Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und andererseits auf das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG).

Das Behindertengleichstellungsgesetz adressiert die Rahmenbedingungen, die die Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen fördern und Abhängigkeiten reduzieren sollen. Es regelt Themen wie die Zugänglichkeit von öffentlichen Bauten und Anlagen, die Benutzbarkeit des öffentlichen Verkehrs oder den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen.

Die Invalidenversicherung (IV) wiederum ist die bedeutendste Vorsorge Einrichtung für Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Ziel der Invalidenversicherung ist es dabei ihren Versicherten die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und/oder die Existenzgrundlage mit Zuschüssen zu sichern.

Rechtliche Bestimmungen und das alltäglichen Leben 

Viele Bereiche des Lebens von Menschen mit Behinderungen stehen in engem Zusammenhang mit rechtlichen Fragen. Die Themen reichen dabei von dem rechtlichen Status von Pfleger:innen aus Osteuropa und der Problematik von Gesamtarbeitsverträgen über Behindertenparkplätze und Bauvorschriften bis hin zum Wehrpflichtersatz und der Patientenverfügung.

Sollten Sie konkrete Fragen hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten oder anderer rechtlicher Belange haben, empfehlen wir Ihnen den «Rechtsratgeber für Menschen mit Behinderungen», von Pro Infirmis. Dort finden Sie die Antworten auf die wichtigsten rechtlichen Fragen.


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