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Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)

Das Behindertengleichstellungsgesetz ist seit dem Jahr 2004 in Kraft und stellt eine der wichtigsten Säulen der Schweizer Behindertenpolitik dar. Das Gesetz setzt den in der Bundesverfassung festgehaltenen Auftrag um, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen bestmöglich zu beseitigen.

Foto einer Rollstuhlfahrerin an einem Protest. | © Gesellschaftsbilder, Andi Weiland

Das BehiG ist die wichtigste Säule in der Behindertenpolitik. (Gesellschaftsbilder, Andi Weiland)

Zweck des Behindertengleichstellungsgesetz

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) soll Rahmenbedingungen schaffen, die die persönliche Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen erhöhen sollen. Durch das Schaffen von besseren Bedingungen sollen diese Menschen von dem Gefühl der Abhängigkeit von anderen Personen und externen Umständen befreit werden.

Im Zentrum des Gesetzes steht dabei das Ziel den Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Sie sollen dazu befähigt werden selbständig soziale Kontakte zu pflegen, eine Aus- bzw. Fortbildung zu absolvieren oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben.

Für wen und wo gilt das Gesetz?

Dem Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetz unterliegen verschiedene Gebiete. Die Bestimmungen des Gesetzes müssen dabei in folgenden Bereichen eingehalten werden:

  • Neu gebaute/modernisierte öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen
  • Öffentlich zugängliche Einrichtungen und gewisse Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs (z.B. Bahnhöfe; Züge der SBB)
  • Neu gebaute/renovierte Wohngebäude mit mehr als 8 Wohneinheiten
  • Neu gebaute/renovierte Unternehmensgebäude mit mehr als 50 Arbeitsplätzen
  • Staatliche oder allgemein beanspruchte Dienstleistungen 
  • Die Aus- und Weiterbildung
  • Arbeitsverhältnisse des Bundes

Im Erwerbsbereich gelten die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetz allerdings nicht für private Arbeitsverhältnisse oder Tätigkeiten bei den Kantonen. Falls politisch gewünscht, können Letztere aber eigene Regelungen hinsichtlich dieser Thematik erlassen. 

Schutz vor Benachteiligung

Einer der wichtigsten inhaltlichen Punkte des Behindertengleichstellungsgesetz ist das Benachteiligungsverbot. Menschen mit Behinderungen dürfen aufgrund dessen nicht ohne sachlichen Grund anders als Menschen ohne Behinderung behandelt werden. Dabei liegt eine Benachteiligung auch dann vor, wenn Massnahmen, die eine Gleichbehandlung ermöglichen würden, ohne sachliche Begründung nicht getroffen wurden.

Folglich sehen die Verordnungen die das Behindertengleichstellungsgesetz umsetzen auch verschiedene Massnahmen zur Beseitigung von Nachteilen, die die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beinträchtigen, vor.

Fördermassnahmen durch das EBGB

Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht ausserdem auch die finanzielle Förderung von Projekten vor, die die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Ob ein Projekt die Voraussetzungen für eine solche Förderung erfüllt wird vom Eidgenössische Büro für Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) überprüft. Dieses begleitet und evaluiert die Projekte auch.

Das EBGB setzt sich ausserdem für die Verbreitung von Informationen hinsichtlich der Bestimmungen und Richtlinien des Behindertengleichstellungsgesetzes ein und koordiniert die Anstrengungen privater und öffentlicher Akteure, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen.

Wirkung und Ergebnisse des Behindertengleichstellungsgesetzes

Wie wirksam das Behindertengleichstellungsgesetz ist und welche tatsächlichen Ergebnisse seit seinem Bestehen erzielt werden konnten, erfahren Sie im Artikel «Die Wirkung des Behindertengleichstellungsgesetzes». Weitere Informationen zu relevanten rechtlichen Bestimmungen in Hinsicht auf Menschen mit Behinderungen lesen Sie im Beitrag «Die rechtlichen Grundlagen für Menschen mit Behinderungen».


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