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Ein gültiges Testament für mein Kind

Genau wie alle anderen Menschen möchte auch Ihr Kind Mitspracherecht haben, was mit seinem Eigentum nach seinem Ableben geschieht. Was bei einer geistigen Behinderung beachtet werden muss, damit die Niederschrift eines gültigen Testaments für Ihr Kind möglich ist, erfahren Sie hier.

Jemand unterschreibt einen Vertrag. | © pixabay

Mit einem Testament sorgen Sie vor. (pixabay)

Grundsätzlich muss eine Person in der Schweiz volljährig und urteilsfähig sein, um ein Testament verfassen zu können, das nennt man auch Testierfähigkeit. Volljährig bedeutet, dass die Person mindestens 18 Jahre alt ist. Urteilsfähig ist jede Person, die nicht wegen Kindesalters, geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlichen Zuständen eingeschränkt ist, vernunftgemäss zu handeln. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Volljährigkeit die Urteilsfähigkeit vorausgesetzt wird, es sei denn, es ist klar bewiesen, dass die Person nicht urteilsfähig ist wie beispielsweise durch eine offizielle Diagnose. 

Digitale Begleitstelle: Hilfe für Eltern von Kindern mit Behinderungen

Als Eltern eines Kindes mit Behinderungen haben Sie im Alltag viele zusätzliche Herausforderungen zu meistern. Hier finden Sie Hilfe in jeder Lebensphase Ihres Kindes – mittels Informationen sowie Austauschmöglichkeiten im Forum.

Zur Begleitstelle für Eltern 

Eltern sitzen mit ihrer kleiner Tochter und einem Laptop auf den Knien auf dem Sofa und informieren sich. | © Pexels / Kampus Production

Gemäss diesen Informationen wäre somit jede Person mit geistiger Behinderung von einem Verfassen eines eigenen, gültigen Testaments ausgeschlossen. Allerdings gibt es weitere Auslegungen und Definitionen für die Urteilsfähigkeit, welche Dr. Huber, Fachanwalt SAV, folgendermassen zusammenfasst: 

Urteilsfähigkeit ist gegeben, wenn: 

  • Die Person vernunftgemäss handelt
  • Sinn und Nutzen der Tat erkennt
  • Die aus der Tat folgenden Wirkung erkennt
  • Die Person nach Einsicht und freiem Willen handelt
  • Die Urteilsfähigkeit ist somit relativ

Fazit: 

  • Trotz einer geistigen Behinderung kann eine Person ein Testament verfassen
  • Vorzugsweise sollte das Testament öffentlich beurkundet sein, um ganz sicherzugehen
  • Ein Erbvertrag könnte ebenfalls von Vorteil sein (Beistand muss zustimmen)

Was bedeutet das für Sie als Eltern? Ein Testament ist für ihr Kind möglich! Um ganz sicherzugehen, können Sie ihr Kind im Prozess des Verfassens eines öffentlichen Testaments begleiten. Das bedeutet, dass ein Notar den letzten Willen aufschreibt und diesen beurkundet in Anwesenheit von zwei Zeugen.

Dieser Artikel richtet sich an Eltern von Kindern mit Behinderungen und ist Teil der digitalen Begleitstelle. Haben Sie ergänzende Bemerkungen? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung per Mail an info@enableme.ch.


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