Skip to Content Skip to Mainnavigation Skip to Meta Navigation Skip to Footer
Skip to Content Skip to Mainnavigation Skip to Meta Navigation Skip to Footer

Betreuungsperson eines Kindes mit Behinderung verstirbt unerwartet

Ob Kind mit oder ohne Behinderung – als Elternteil wird man sich spätestens ab der Geburt des eigenen Kindes nur zu sehr bewusst, dass man selbst nicht ewig leben wird. Oftmals kommen Unfälle oder Krankheiten mit schwerwiegenden Folgen wie aus dem Nichts über eine Familie herein. Dies löst eine grosse Unsicherheit aus.

Ein Grabstein mit Blumen darauf. | © pixabay Eltern sollten sich früh über die Nachsorge informieren. (pixabay)

Wie kann ich als hauptsächlich betreuende Person mein Kind in guten Händen wissen, falls mir plötzlich etwas passiert?

  • 1

    Thematisieren Sie Ihr Anliegen in Ihrem Umfeld

    Ein stabiles, aktives soziales Netzwerk wie Partner*in, Freundinnen und Freunde, Verwandte, Nachbarinnen und Nachbarn ist für die Familienentwicklung stets von Vorteil: es schafft einen gesunden, selbstverständlichen Umgang mit Ihrem betroffenen Kind. Sie als Familie verfügen über mehr Unterstützungsressourcen und es wird leichter für Sie als Elternteil, unmittelbare Entlastung zu erhalten. Somit lohnt es sich für Sie als Elternteil, Ihr soziales Umfeld mit einzubeziehen – machen Sie bei diesem Thema «Betreuungsperson verstirbt» keine Ausnahme! Besprechen Sie mögliche Lösungsansätze mit Ihren nächsten Mitmenschen, legen Sie unter Umständen fest, was – wie – wer – machen oder übernehmen könnte im Falle eines Unfalles oder eines unerwarteten Ereignisses. Vielleicht können Sie gewisse Abmachungen auch schriftlich hinterlegen (siehe hierzu weiter unten: Testament). 

  • 2

    Thematisieren Sie Ihr Anliegen mit dem Nachwuchs

    Als Kind denkt man bis zu einem gewissen Alter, dass Mama und Papa immer alles wissen, Sie unbesiegbar sind und alles für immer so bleibt. Dies verändert sich, je älter das Kind wird. Je nach Kondition Ihres Kindes ist es aber möglich, dass sich diese Ansicht beim Kind festsetzt: Sie als Elternteil werden immer da sein. Umso wichtiger ist es, dass Sie (natürlich auf eine altersgerechte Art und Weise) mit Ihrem Kind mögliche Szenarien besprechen. Lassen Sie die Frage der Nachsorge oder «Was, wenn…» nicht zu einem Tabu werden, sondern thematisieren Sie es mit Ihrem*n Kind*ern. Schaffen Sie einen Raum, um den Kindern und Ihren Ängsten und Wünsche zuzuhören, und verschaffen Sie sich selbst Raum, um den Kindern wichtige Sachen zu erklären beispielsweise «Wenn Nachbarin Barbara euch in der Schule abholen kommt, dann geht ihr mit ihr mit, weil es sein kann, dass es Papa dann gerade nicht gut geht.» Somit signalisieren Sie Ihren Kindern und sich selbst, dass diese Fragen normal sind, zum Leben dazugehören und besprochen werden müssen. 

  • 3

    Schriftliches Festhalten (Testament und sonstige Vereinbarungen)

    Stellen Sie sicher, dass die wichtigsten Punkte und Abmachungen schriftlich in einem gültigen Dokument festgehalten sind und Sie mit allen einzubeziehenden Parteien vorab eine Absprache gehalten haben. Somit können Sie durch eine Vereinbarung, Vollmacht oder Testament dafür sorgen, dass in Ihrer (vorübergehenden) Abwesenheit keine Entscheidungen getroffen werden, die nicht Ihrem Willen und dem Ihres Kindes entsprechen. 

Digitale Begleitstelle: Hilfe für Eltern von Kindern mit Behinderungen

Als Eltern eines Kindes mit Behinderungen haben Sie im Alltag viele zusätzliche Herausforderungen zu meistern. Hier finden Sie Hilfe in jeder Lebensphase Ihres Kindes – mittels Informationen sowie Austauschmöglichkeiten im Forum.

Zur Begleitstelle für Eltern 

Eltern sitzen mit ihrer kleiner Tochter und einem Laptop auf den Knien auf dem Sofa und informieren sich. | © Pexels / Kampus Production

Ist dieser Artikel lesenswert?

Fehler gefunden? Jetzt melden.

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?