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Umschulung: diese Möglichkeiten gibt es

Wer aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, muss sich mit einer Umschulung auseinandersetzen. Die ungewisse berufliche Zukunft kann Angst machen und wirft viele Fragen auf. Welche Berufe eignen sich für eine Umschulung? Was sind meine Möglichkeiten? Wie läuft das Ganze überhaupt ab? Und wer bietet Unterstützung, auch finanziell? Wir geben Antworten.

Eine Frau sitzt an ihrem Arbeitsplatz Zuhause und schaut gedankenverloren aus dem Fenster.

Wer seinen Job aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr ausführen kann, lässt sich umschulen.

Die Gründe für eine Umschulung können sehr vielseitig sein. Dahinter können ein Jobverlust, die Veränderung der bisherigen Tätigkeit oder einfach der Wunsch nach einer beruflichen Neuorientierung stecken. Was aber, wenn eine Krankheit oder ein Unfall den bisherigen Berufs- und Karriereweg abrupt beenden oder den Arbeitsalltag schleichend verändert, sodass der Job aufgrund von Schmerzen oder psychischer Belastungen nicht mehr ausgeführt werden kann?

Umschulung wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung

Das Bewusstsein, dass die bisherige Tätigkeit, allenfalls gar der Traumjob, aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung aufgegeben werden muss, kann sehr schmerzhaft sein. Die ungewisse berufliche Zukunft kann verunsichern und die Hürden einer Umschulung Angst machen. Aber bleiben Sie zuversichtlich und nehmen Sie diese Hürden Schritt für Schritt. Behalten Sie dabei auch Ihre Gefühle im Auge. Oder wie es unsere Helferin Christine formuliert, die ihren Traumjob aufgeben musste: «Es tut weh, etwas loszulassen und es ist wichtig, dass man sich bewusst verabschiedet und trauert.»

Je nach persönlicher Situation ist es aber nicht immer notwendig, sich komplett von der bisherigen Tätigkeit zu verabschieden. Allenfalls kann im Rahmen der Rehabilitation der Umgang mit Hilfsmitteln erlernt werden, sodass der Job weitergeführt werden kann oder die Aufgaben nur leicht angepasst werden müssen. Bei psychischen Erkrankungen, wie beispielsweise Depressionen, können individuelle Massnahmen dabei helfen, trotz Depressionen weiterarbeiten zu können.

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Ein Mann hält den Daumen hoch. | © pexels

Unterstützung durch die IV: das sind die Bedingungen

Die Invalidenversicherung (IV) finanziert eine Umschulung und kann darüber hinaus auch ein Taggeld verrichten, um den Erwerbsausfall zu decken. Allerdings nur unter diesen Voraussetzungen:

  • Die bisherige Tätigkeit kann aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung (invaliditätsbedingt) nicht mehr ausgeführt werden.
  • Die betroffene Person ist in der Lage, an berufsbildenden Massnahmen teilzunehmen.
  • Die Umschulung ist einfach und zweckmässig und entspricht den Fähigkeiten der betroffenen Person.
  • Die Umschulung führt dazu, dass die Verdienstmöglichkeiten annähernd gleichwertig sind, wie bei der bisherigen Tätigkeit (Gleichwertigkeitsprinzip).
  • Die Umschulung muss dafür geeignet sein, die Erwerbsfähigkeit oder die Fähigkeit, sich im Aufgabenbereich zu betätigen, zu erhalten oder zu verbessern.

Auch muss die Person bereits erwerbstätig gewesen sein und eine berufliche Erstausbildung haben. Und das nicht im Sinne von vorübergehenden Jobs. Der Rechtsratgeber von Pro Infirmis gibt hier ausführliche Antworten zum Thema sowie viele wertvolle Beispiele.

Doch wann ist eine Umschulung invaliditätsbedingt notwendig? Hier kommt der sogenannte Invaliditätsgrad ins Spiel. Um ihn zu ermitteln, wird das Einkommen vor der Erkrankung oder dem Unfall mit demjenigen verglichen, das mit Behinderung oder Krankheit auf dem Arbeitsmarkt erzielt werden kann. Lohnmässige Aufstiegsmöglichkeiten ohne Krankheit oder Behinderung werden dabei mitberücksichtigt. Eine Umschulung kann dann zugesprochen werden, wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung oder Ihres Unfalls eine Erwerbseinbusse von mindestens 20 Prozent haben.

Eine Umschulung wird kaum finanziert, wenn man dadurch viel bessere Verdienstmöglichkeiten erzielt als ohne Erkrankung oder Behinderung. Eine Ausnahme sind sehr junge Erkrankte oder Verunfallte, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Hier bezahlt die IV auch eine teurere Umschulung, da davon ausgegangen wird, dass das Einkommen im Laufe der Jahre gesteigert worden wäre. Gleichzeitig ist es wichtig, dass durch die Umschulung die Erwerbsfähigkeit verbessert und entsprechend «rentenwirksam» wird. Das heisst, dass eine IV-Rente vermieden oder eine bestehende IV-Rente entweder gänzlich abgesetzt oder deutlich reduziert werden kann.

Diese Ausbildungen sind möglich

Sobald klar ist, dass die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden kann, oder nur noch sehr eingeschränkt, beginnt das Gedankenkarussell. Nicht nur die eingangs erwähnten Gefühle kommen hoch. Nein, man fragt sich auch: Welche Tätigkeit könnte ich mir in Zukunft vorstellen? Welche Ausbildungen kommen als Umschulung überhaupt infrage? Und welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um diese in Angriff nehmen zu können?

Leider gibt es auf diese Fragen keine allgemeingültigen Antworten. Die Umschulungsmöglichkeiten sind je nach bisheriger Ausbildung und beruflichem Werdegang sehr unterschiedlich. Auch sind die Möglichkeiten von der Art der Krankheit oder Behinderung abhängig. Jemandem mit Rückenschmerzen stehen andere Möglichkeiten zur Verfügung, als jemandem, der erblindet ist oder an einer psychischen Erkrankung leidet. Grundsätzlich stehen verschiedene Wege offen und können als Umschulung geltend gemacht werden, so:

  • eine berufliche Grundbildung (Berufsausbildung)
  • der Besuch von allgemeinbildenden Schulen, wie Fachmittelschulen oder Gymnasien
  • eine Ausbildung auf Tertiärstufe, wie an einer Hochschule (Fachhochschulen, pädagogische Hochschulen, Universitäten, ETH/EPFL) oder das Absolvieren einer höheren Berufsbildung (Berufs- und höhere Fachprüfungen, höhere Fachschulen)

Darüber hinaus zählen verschiedene «nicht formale Ausbildungen» als Umschulung, wie zum Beispiel:

  • der Besuch von Berufs- und Fachkursen
  • die Wiedereinschulung in den bisherigen Beruf
  • die Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit oder auf eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstatt
  • die gezielte Vorbereitung auf eine Umschulung mittels Kursen, Vorlehren oder Praktika

Es ist auch möglich, dass eine Umschulung mehrstufig erfolgt, also für ein Hochschulstudium zuerst ein Gymnasium besucht werden muss. In diesem Fall wird jeweils jede Stufe einzeln von der IV beurteilt.

Wann ist eine Umschulung zweckmässig?

Bei der Wahl der Umschulung stehen immer die Prinzipien der Einfachheit, Zweckmässigkeit und Gleichwertigkeit im Zentrum. Deshalb wird vorgängig geprüft, ob der bisherige Beruf mit Hilfsmitteln oder individuellen Massnahmen vielleicht doch weitergeführt werden kann. Auch wird geschaut, ob für Betroffene nicht eine andere Erwerbstätigkeit infrage kommt, mit der sie in etwa dasselbe Einkommen erzielen. Je nachdem müssen sogar Lohneinbussen in Kauf genommen werden. Selbstredend, dass die Ansichten darüber, welche Umschulung zweckmässig ist und welche nicht, zwischen Ihnen und der IV unter Umständen auseinandergehen können. Trotzdem ist es wichtig, diesen Aspekt bei der Wahl der Umschulung im Hinterkopf zu behalten. Sei es auch nur, um wichtige Argumente zu sammeln.

Diese benötigen Sie nämlich, wenn Sie einen anderen beruflichen Weg wählen möchten, als die IV Ihnen vorschlägt. Dann gilt es mit Argumenten zu überzeugen, wie die Umschulung rentenwirksam werden kann und weshalb sie deshalb zweckmässig ist. Falls die IV Ihnen die Umschulung dennoch nicht gewährt, können Sie natürlich trotzdem den Weg weiterverfolgen. Allerdings müssen Sie diese dann selbst bezahlen oder finanzielle Unterstützung bei Fachorganisationen oder Stiftungen beantragen. Es ist möglich, dass Ihnen die IV einen Beitrag in der Höhe der Kosten bezahlt, die Sie für die von ihr vorgeschlagene Umschulung bekommen hätten. Auch hier müssten Sie die Mehrkosten durch Ihr Erspartes decken. Darüber hinaus lohnt es sich einen allenfalls negativen Entscheid genau prüfen zu lassen, zum Beispiel mit Procap, einer Rechtsschutzversicherung oder bei Pro Infirmis.

Unterschied: Umschulung, Weiterbildung, berufliche Ausbildung und Neuausbildung

Verwirrung können die unterschiedlichen Begrifflichkeiten wie Umschulung, Weiterbildung, berufliche Ausbildung oder berufliche Neuausbildung (oder Zweitausbildung) stiften. Dies sind die Unterschiede:

  • Umschulung
    Kann aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden, bezahlt die IV eine Umschulung sowie Taggelder, um den Erwerbsausfall zu decken. Bei einer Umschulung wird immer zuerst geprüft, ob nicht ein Ausweichen auf eine andere Erwerbstätigkeit infrage kommen könnte. Ausserdem stehen die Einfachheit und Zweckmässigkeit einer Umschulung im Zentrum (lesen Sie unter den Bedingungen einer IV-Unterstützung mehr darüber).
     
  • Weiterbildung
    Menschen mit Behinderungen haben wie Menschen ohne Behinderungen ein Recht auf berufliche Weiterbildung, wenn die Erwerbsfähigkeit dadurch erhalten oder verbessert werden kann. Die Gründe dafür können vielseitig sein, wie das Auffrischen von Fachkenntnissen oder das Erlernen neuer Kompetenzen. Bei einer Weiterbildung können allerdings nur die behinderungsbedingten Mehrkosten finanziert werden. Es wird kein Taggeld entrichtet. Ist hingegen eine Weiterbildung invaliditätsbedingt notwendig, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern, so handelt es sich um eine Umschulung.
     
  • Berufsausbildung
    Ob es sich um eine Umschulung oder eine erstmalige Berufsausbildung handelt, entscheidet der Zeitpunkt, in dem Sie erkrankt oder verunfallt sind, sowie die Höhe des dann erzielten Einkommens. Musste eine erstmalige Berufsausbildung wegen einer Krankheit oder wegen eines Unfalls abgebrochen werden und betrug das zuletzt erzielte Einkommen weniger als 30 Prozent des Höchstbetrages des versicherten Tagesverdienstes, so handelt es sich bei der neuen beruflichen Ausbildung um eine Umschulung.
     
  • Berufliche Neuausbildung oder Zweitausbildung
    Falls Sie nach Ihrer Erkrankung oder Ihrem Unfall eine ungeeignete Ausbildung absolviert oder eine unzumutbare Erwerbstätigkeit aufgenommen haben, haben Sie Anspruch auf eine berufliche Neuausbildung. Bei der Beurteilung, was zumutbar ist und was nicht, werden neben den Erwerbsaussichten auch die persönlichen Berufsneigungen berücksichtigt.

Umschulung beantragen: so ist das Vorgehen

Wichtig ist, dass Sie bei einer Krankheit oder während der Rehabilitation frühzeitig mit Ihren Ärzt:innen über die Arbeitsfähigkeit sprechen. Auch ist zu empfehlen, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber so bald wie möglich wieder aufzunehmen, um Möglichkeiten der Wiedereingliederung zu prüfen und allenfalls einen konkreten Plan zu erstellen. Essenziell ist, dass Sie frühzeitig die IV involvieren. Der erste Schritt ist die IV-Anmeldung. Dann wird geprüft, für welche IV-Leistungen Sie Anspruch haben und mit welcher Massnahme ein möglichst hoher Eingliederungserfolg zu erwarten ist. Da eine Umschulung sehr kostspielig ist, kann sich das Prüfverfahren über mehrere Monate, gar Jahre, hinziehen. Involviert sind neben Ihnen jeweils die IV sowie gegebenenfalls ein Job Coach oder ärztliches Fachpersonal.

Aber Achtung: Wenn die IV unter den aufgeführten Bedingungen die Unterstützung übernimmt, endet diese mit dem letzten Tag der Umschulung. Falls nicht sofort eine Stelle gefunden wird, kommt die Arbeitslosenversicherung ins Spiel. Halten Sie also bereits während der Ausbildung die Augen nach spannenden Stellen offen und bringen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen à jour (lesen Sie dazu, wie Sie sich mit Behinderung bewerben). Auf unserer Jobbörse finden Sie ausserdem spannende Stellen von Unternehmen, die Inklusion leben.

Bleiben Sie zuversichtlich

Die Hürden einer beruflichen Neuorientierung und Umschulung können zunächst unüberwindbar erscheinen. Aber denken Sie daran, dass Sie nicht alleine sind. Es gibt viele Personen, die diesen Weg bereits vor Ihnen gegangen und nun glücklich in ihrem neuen Beruf sind (lesen Sie hier Geschichten über verschiedene Berufs- und Karrierewege von Menschen mit Behinderungen). Tauschen Sie sich in unserem Forum oder auch im persönlichen Peer-Kontakt mit unseren Helfer:innen aus. Unterstützen können Sie auch die verschiedenen Fach- und Behindertenorganisationen. Eine Übersicht der Anlaufstellen finden Sie zum Beispiel auf der Website des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) sowie bei uns unter den jeweiligen Behinderungen/Krankheiten. Auch die IV-Berufsberatung bietet hilfreiche Unterstützung mittels Beratungsgesprächen und, falls erforderlich, psychologischen Tests.

Nehmen Sie einen Schritt nach dem anderen und halten Sie dabei stets das Ziel vor Augen. Bleiben Sie zuversichtlich und offen. Nur so kann etwas Neues, Spannendes entstehen. Und auch falls es mit der Umschulung nicht klappen sollte, ist das kein Weltuntergang und passiert sogar relativ häufig. Sei dies, weil das eigene Potenzial falsch eingeschätzt worden ist oder weil sich der Gesundheitszustand während der Ausbildung weiter verschlechtert hat. In diesem Fall muss geprüft werden, ob eine andere Umschulung passender ist.


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