Bund über die Gebärdensprache: «Gesetzliche Anerkennung keine Voraussetzung»
In der Schweiz leben rund 10'000 Menschen, die seit der Geburt gehörlos sind. Um sich auszudrücken, nutzen die meisten von ihnen die Gebärdensprache. Als Landessprache gilt sie nicht. Wie der Bundesrat in einem aktuellen Bericht bekannt gibt, wird das vorerst so bleiben.

Die Gebärdensprache muss laut dem Bundesrat nicht offiziell anerkannt werden. (pexels)
Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) verlangt eine Anerkennung der Gebärdensprache. Daran halten sich die meisten Länder. Die Schweiz gehört zu denjenigen, die es nicht tun. Weder auf Verfassungs- noch auf Gesetzesebene ist die Anerkennung der Gebärdensprache verankert. In einem aktuellen fünfzigseitigen Bericht erklärt der Bundesrat detailliert, wieso das seiner Meinung nach nicht nötig ist. Unter anderem schreibt er, dass «Bund und Kantone die Gebärdensprache bereits heute mit zahlreichen Massnahmen fördern». So machen sie wichtige Informationen in Gebärdensprache zugänglich und bezahlen bei Behördenkontakten Dolmetscher:innen. Ausserdem sind die Kantone dazu verpflichtet, Kindern von Menschen mit Hörbehinderungen das Lernen der Gebärdensprache zu ermöglichen (lesen Sie hier weitere Informationen zum Thema Hörbehinderung). Diese und weitere Argumente sprechen laut dem Bundesrat gegen eine gesetzliche Anerkennung. Die rechtliche Anerkennung der Gebärendsprache wäre unter anderem ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber Menschen mit Hörbehinderungen sowie gegenüber einer vielfältigen Schweiz. Ausserdem könnte eine Anerkennung der Gebärdensprache dafür sorgen, dass Bilingualität im Bildungs- und Arbeitswesen ein Thema wird.
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Enttäuschung macht sich breit
Mit dem Bericht kam der Bundesrat mehreren parlamentarischen Vorstössen nach. Einen reichte Christian Lohr (die Mitte) ein. Der Thurgauer Nationalrat kam ohne Arme und mit fehlgebildeten Beinen zur Welt und setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. «Nach wie vor sind Gehörlose wegen Kommunikationsbarrieren unverhältnismässig benachteiligt», begründet Lohr sein 2019 eingereichtes Postulat.

Der Schweizerische Gehörlosenbund (SGB-FFS) ist enttäuscht über den Bericht. Er fordert «dass die UNO-Behindertenrechtskonvention konsequent umgesetzt wird». Der Aussage des Bundesrates, «dass die ausdrückliche rechtliche Anerkennung keine zwingende Voraussetzung» sei, widerspricht der Dachverband: «Im Alltag gibt es noch zahlreiche Diskriminierungen von gehörlosen und hörbehinderten Menschen.» Laut dem jährlich veröffentlichten Diskriminierungsbericht kam es im Jahr 2020 zweimal wöchentlich vor, dass ein Mensch mit Hörbehinderung benachteiligt wurde. Um dem entgegenzuwirken, will der Gehörlosenbund selbst aktiv werden. Er wird die im Bericht vorgeschlagenen Varianten (zum Beispiel die Anerkennung der Gebärdensprache als Landes-, Förder- oder Amtssprache des Bundes) analysieren und weiter für die rechtliche Anerkennung kämpfen. In zwei Kantonen ist das Realität, in Zürich und Genf. In anderen Kantonen sind derzeit Vorstösse hängig, die die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache verlangen.
Wie geht es weiter?
Im Dezember 2022 hat der Ständerat, genauso wie der Nationalrat, die Motion «Anerkennung der Gebärdensprache durch ein Gebärdensprachengesetz» angenommen. Der Bundesrat ist nun damit beauftragt, ein entsprechendes Bundesgesetz vorzulegen.