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Unter Sinnesbehinderungen werden Behinderungen verstanden, die den Gehörsinn und Gesichtssinn betreffen. Zu den Sinnesbehinderungen zählen Hörbehinderungen, Sehbehinderungen und Taublindheit.
Der Gehör- und Gesichtssinn sind sogenannte Fern-Sinneskanäle. Sie sind essentielle Träger der Informationsaufnahme und verdienen daher besondere Beachtung. Im Gegensatz dazu gibt es die Kategorie Nahsinne. Zu den Nahsinnen zählen Geschmackssinn, Gleichgewichtssinn, Tastsinn und die Eigenwahrnehmung. Die moderne Kommunikation geschieht zum grössten Teil über die Fernsinne. Das abendländischen Verständnis ordnet die Fernsinne deswegen den Nahsinnen oft über.
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Hör- und Sehbehinderung
Bei den Hör- und Sehbehinderungen wird zwischen unterschiedlich starken Ausprägungen unterschieden. Bei den Hörbehinderungen gibt es unterschiedlich starke Ausprägungen der Schwerhörigkeit bis hin zur Gehörlosigkeit. Auch Tinnitus gilt als Hörbehinderung. Auch bei den Sehbehinderungen gibt es unterschiedlich starke Ausprägungen der Fehlsichtigkeit bis hin zur Blindheit. Von Taubblindheit wird gesprochen, wenn man weder hören noch sehen kann.
Darüber sprechen hilft
Eine Sinnesbehinderung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Sie sind jedoch nicht alleine! Sich mit anderen Betroffenen auszutauschen hilft, neue Lösungen und Perspektiven zu finden. Teilen Sie Fragen und Herausforderungen bei einem persönlichen Peer-Austausch oder stellen Sie Ihre Fragen anonym und kostenlos in unserer Community.
Nahsinne
Obwohl die Fernsinne oft als wichtiger empfunden werden, begleiten uns die Nahsinne schon viel länger. Von unserem ersten Lebenstag an spielen die Nahsinne eine zentrale Rolle für uns. Daher sind diese im Vergleich zu den Fernsinnen (vor allem dem Sehen) weiterentwickelt. Speziell die Nahsinne erlauben dem Baby mit seiner Umwelt in Kontakt zu treten.