Skip to Content Skip to Mainnavigation Skip to Meta Navigation Skip to Footer
Skip to Content Skip to Mainnavigation Skip to Meta Navigation Skip to Footer

Sexualität des Kindes

Sexualität und Gesundheit, dazu gehören Aufklärung und Prävention vor sexueller Gewalt. Dies sind sensible Themen, die von Ihnen als Eltern entsprechend platziert werden wollen. Fragen zum Thema Sexualität des Kindes stellte sich Frau Irene Müller von der Hochschule Luzern, Institut für Sozialpädagogik und Bildung.

Ein Paar schaut sich den Sonnenaufgang an. | © unsplash

Auch Kinder mit Behinderungen müssen aufgeklärt werden. (unsplash)

Das Alter für Sexualaufklärung beginnt fachlich gesehen von Geburt an. Fragen zu Körper und Sexualität sollten bereits frühzeitig von Eltern spielerisch an ihr Kind herangetragen werden, beispielsweise bei der Körperpflege den Penis und die Vagina in kindgerechter Sprache benennen und so eine Sprache für den Intimbereich entwickeln. Ab einem Alter von etwa drei bis vier Jahren nehmen Doktorspiele unter Gleichaltrigen bei vielen Kindern einen gewissen Raum ein. Sie sind wichtig, damit die Kinder ihren Körper entdecken können. Sie als Eltern begleiten in dieser Phase Ihr Kind. Ihre Aufgabe besteht für Sie darin, Ihrem Kind diese «Räume» im Alltag geschützt und sicher zu ermöglichen.

Digitale Begleitstelle: Hilfe für Eltern von Kindern mit Behinderungen

Als Eltern eines Kindes mit Behinderungen haben Sie im Alltag viele zusätzliche Herausforderungen zu meistern. Hier finden Sie Hilfe in jeder Lebensphase Ihres Kindes – mittels Informationen sowie Austauschmöglichkeiten im Forum.

Zur Begleitstelle für Eltern 

Eltern sitzen mit ihrer kleiner Tochter und einem Laptop auf den Knien auf dem Sofa und informieren sich. | © Pexels / Kampus Production

Später spielen auch Möglichkeiten durch digitale Medien bei der Entwicklung Ihrer Kinder eine Rolle. Bei Kindern mit körperlicher und kognitiver Behinderungen oder Krankheiten ist die Frage zunächst, welche Art der Behinderung oder Krankheit vorliegt. Kinder entdecken ihre Sexualität in der Regel ohne Begleitung. Bei Kindern mit erheblichen Behinderungen oder Krankheiten sind die Räume dementsprechend eingeschränkt, ihre eigene Intimität zu entdecken. So schränken zum Beispiel die dauerhafte Begleitung bei der Körperpflege oder wenig gemeinsame unbeaufsichtigte Zeit mit Gleichaltrigen dies ein. Dennoch sollten Sie als Eltern darauf achten, geeignete «Räume» für Ihre Kinder zu schaffen. Ihre Kinder haben auch mit zunehmendem Alter das Bedürfnis, sich dabei abzugrenzen von Ihnen als Eltern.

Welche Institutionen oder Ansprechpersonen für das Thema Sexualität bei Kindern mit Behinderungen oder Krankheiten gibt es?

Grundsätzlich verhält es sich so, dass viele Jugendliche nicht mit ihren Eltern über intime Themen sprechen möchten. An dieser Stelle sind Ihre Kinder auch offen für alternative Angebote. Die Beratungsmöglichkeiten sind vielfältig. Grundsätzlich gibt es für alle Jugendlichen und Erwachsenen – mit und ohne Behinderungen oder Krankheiten – kantonale Fachstellen, die für alle Fragen von Sexualität, Intimität und Partnerschaft zuständig sind. Dies wird sowohl in Einzelberatungen angeboten als auch in sexualpädagogischen Einsätzen für Schulen, Institutionen, et cetera. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es kantonale Unterschiede hinsichtlich der Bandbreite der Beratungsinhalte gibt. Kinder und Jugendliche, welche bereits in betreuten Einrichtungen leben, haben häufig auch interne Möglichkeiten, sich mit ihren Fragen beraten zu lassen. 
 
Spezialisierte Beratungsstellen gibt es zum Beispiel für Jugendliche mit kognitiven und/oder mehrfachen Behinderungen:
 
Lust und Frust in Zürich oder Berner Gesundheit
 
Weiter spezialisierte Beratungsstellen für Erwachsene mit kognitiven Behinderungen und ihre Angehörigen finden Sie unter:     
 

 
Eine weitere Möglichkeit, sich mit Sexualität, Intimität und Partnerschaft auseinanderzusetzen, steht für Erwachsene mit kognitiven Behinderungen im Bildungsklub von Pro Infirmis Zürich zur Verfügung. Dieses Angebot gibt es in einigen Kantonen (Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Glarus, Jura, Solothurn, St. Gallen).  
 
Eine sehr gute Broschüre für Jugendliche in der Schweiz in einfacher Sprache findet sich unter «Klipp und klar - Deine Sexualität – Deine Rechte». Insbesondere auch Fachverbände bieten oft spezifische Beratungsmöglichkeiten zum Thema Sexualität an. Erkundigen Sie sich dort, wenn Sie oder Ihr Kind Anliegen oder Fragen haben. 

Wie schütze ich mein Kind vor sexuellen Übergriffen?

Betrachten Sie die Möglichkeiten zunächst hinsichtlich des Entwicklungsstandes Ihres Kindes. Bereits in Ihrer Familie sind von Geburt an die Grenzen Ihres Jungen oder Mädchens zu respektieren, beispielsweise von Ihnen als Mutter oder Vater ebenso wie von weiteren Verwandten und Bekannten. Dies bedeutet zum Beispiel «kein Küsschen auf Kommando», sondern nur dann, wenn Ihr Kind das von sich aus will. Schon wenn Ihr Kind noch klein ist, können Sie auch als Eltern mit dem 7 Punkte-Präventionsprogramm arbeiten. Dieses vertritt beispielsweise Limita, ein Kompetenzzentrum zur Prävention sexueller Ausbeutung, welches in der ganzen Deutschschweiz tätig ist.

  1. Dein Körper gehört dir.
  2. Deine Gefühle sind wichtig.
  3. Es gibt angenehme und unangenehme Berührungen.
  4. Du hast das Recht, NEIN zu sagen.
  5. Du unterscheidest zwischen «guten» und «schlechten» Geheimnissen.
  6. Du hast das Recht auf Hilfe.
  7. Du bist nicht schuld.

Nehmen Sie sich Zeit zum Zuhören und Hinschauen gemeinsam mit Ihrem Kind, damit Sie ein Gefühl dafür entwickeln können. Wichtig ist, dass ihr Kind weiss, dass es sich jederzeit Hilfe holen kann bei Erwachsenen und es keine Schuld daran trägt, was passiert ist. Limita bietet unter dem Motto «Dein Körper gehört Dir» auch eine Ausstellung mit Begleitprogramm für Schulen und Institutionen als Prävention vor sexueller Gewalt für Menschen mit Behinderungen an. 

Wenn ich den Verdacht habe, dass mein Kind sexuell missbraucht worden ist oder wird, an wen kann ich mich dann wenden?

Es ist normal, dass Sie sehr erschüttert sind, wenn Sie als Eltern den Verdacht haben, dass Ihr Kind mit Behinderung oder Krankheit missbraucht worden sei. Ein geplantes und bedächtiges Vorgehen ist nun absolut zentral. Deshalb holen Sie sich unbedingt so schnell als möglich professionelle Hilfe. Erste kostenlose Anlaufstellen sind zum Beispiel die kantonalen Opferberatungsstellen, welche unter Schweigepflicht stehen. Weitere Infos zur Unterstützung, Beratung und Orientierungshilfe zur weiteren Vorgehensweise finden Sie hier. Auch Familienberatungsstellen, Schulsozialarbeiter:innen, Kinderschutzgruppen oder die Kindesschutzbehörden können weitere professionelle Anlaufstellen sein. 

Welche Erfahrungswerte sind Ihnen hinsichtlich Missbrauch bekannt?

Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Faktisch sind die Fallzahlen bei sexuellen Übergriffen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen definitiv höher. Das bedeutet, dass diese Zielgruppe in jedem Fall stärker davon betroffen ist als Menschen ohne Behinderung. Sowohl körperliche als auch kognitive Behinderungen erhöhen gemäss verschiedenen Studien und Erfahrungen aus der Praxis das Risiko.

Was ist im Fall einer ungeplanten Schwangerschaft zu tun?

Die erste Adresse für Sie sollte in diesem Fall eine kantonale Fachstelle für sexuelle Gesundheit oder Familienplanung sein oder eine Fachperson aus der Gynäkologie. Hier erhalten Sie mögliche Antworten auf Ihre Fragen und professionelle Beratung. Zum Teil gibt es auch Jugendsprechstunden bei den gynäkologischen Abteilungen der öffentlichen Spitäler. 

Wo und in welcher Form hat mein Kind den Raum, den es braucht, um ungestört seine Sexualität zu entdecken?

Falls Ihr Sohn oder Ihre Tochter bereits erwachsen ist und irgendeine Form von Sexualität oder Zärtlichkeit mit einer anderen Person leben möchte, aber keine:n Partner:in findet, oder Unterstützung benötigt, Sexualität mit sich selber zu leben, dann können je nachdem auch eine Sexualbegleitung oder erotische Massagen hilfreich sein. Sprechen Sie mit Ihrer erwachsenen Tochter oder Ihrem erwachsenen Sohn darüber oder sorgen Sie dafür, dass jemand aus dem privaten oder professionellen Umfeld, zu dem Ihre Tochter oder Ihr Sohn Vertrauen hat, dies tut.
 
Gesunde Sexualität oder eine befriedigende, lustvolle Sexualität zu leben, kann bei allen Menschen sehr unterschiedlich aussehen. Einige haben das Bedürfnis nach Geschlechtsverkehr mit anderen Menschen, andere möchten lieber Zärtlichkeiten und Sinnlichkeit ohne Geschlechtsverkehr und wieder andere möchten Sexualität mit sich selbst leben oder fühlen sich asexuell. All dies ist völlig in Ordnung. Wichtig ist es, Wege zu finden, wie sexuelle Bedürfnisse selbstbestimmt und in den Grenzen des Gegenübers gelebt werden können. 

Kann mein Sohn oder meine Tochter selbstständig verhüten?

Sicherlich werden Sie festgestellt haben, dass viele Jugendliche oder erwachsene Söhne oder Töchter das selber können. Für das Anliegen, welche Verhütungsmöglichkeiten am geeignetsten erscheinen, dürfen Sie eine Fachstelle für sexuelle Gesundheit oder die behandelnde Gynäkologin, den behandelnden Urologen fragen. Ihr Sohn oder Ihre Tochter entscheidet selbstständig – wenn es notwendig und gewollt ist, mit Ihrer Unterstützung, welches Verhütungsmittel am besten zu ihr oder ihm und der aktuellen Lebenssituation passt. Wichtig ist es, bei Menschen mit kognitiven Behinderungen nachzufragen, ob es zu Geschlechtsverkehr kommt und eine Schwangerschaftsverhütung notwendig ist, wenn sie zum Beispiel sagen, dass sie «zusammen schlafen». Es könnte auch sein, dass diese angezogen im gleichen Bett die Nacht miteinander verbringen. Nebst der Schwangerschaftsverhütung ist auch die Verhütung von sexuell übertragbaren Infektionen ein wichtiger Aspekt. Da bietet für viele, aber nicht ganz für alle Infektionen das Kondom ein guter Schutz. Wichtig ist, dass ihr Sohn über die passende Grösse und die richtige Anwendung Bescheid weiss. 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Dieser Artikel richtet sich an Eltern von Kindern mit Behinderungen und ist Teil der digitalen Begleitstelle. Haben Sie ergänzende Bemerkungen? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung per Mail an info@enableme.ch.


Ist dieser Artikel lesenswert?

Fehler gefunden? Jetzt melden.

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?