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EBA/EFZ: Gut zu wissen

Zwischen einem Abschluss mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ und einem mit eidgenössischem Berufsattest EBA bestehen erhebliche Unterschiede. So sind EBA-Lehren kürzer und vor allem auf praktische Kompetenzen ausgerichtet. Doch wie sollen Jugendliche mit Behinderungen entscheiden, welcher Weg der richtige für sie ist?

Ein junger Mann im Rollstuhl bearbeitet in einer Werkstatt ein Stück Holz, aus dem wohl ein Schrank wird. | © Andi Weiland/ Gesellschaftsbilder.de

Auch Jugendliche mit Behinderungen und/oder chronischen Krankheiten können ins Berufsleben einsteigen. (Andi Weiland/ Gesellschaftsbilder.de)

Schulabgänger:innen haben die Qual der Wahl: Über zweihundert EFZ- und EBA-Berufe sind in der Schweiz erlernbar. Eine Lehre kombiniert die praktische mit der theoretischen Ausbildung, bietet damit einen guten Einstieg ins Berufsleben und öffnet Türen für Weiterbildungen. Je nach Fähigkeiten und Kompetenzen stellt sich nicht nur, aber vor allem für Jugendliche mit Behinderungen die Frage, ob sie einen Abschluss mit eidgenössischem Berufsattest machen oder sich an das eidgenössische Fähigkeitszeugnis wagen. Der folgende Beitrag thematisiert die wichtigsten Unterschiede.

EFZ

Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ wird nach einer erfolgreichen beruflichen Grundbildung (Lehre, Berufslehre) erlangt. Diese dauert entweder drei (zum Beispiel Koch/Köchin) oder vier Jahre (zum Beispiel Polymechaniker:in). Das EFZ ist ein geschützter Titel und vom Bund anerkannt. Wer also eine berufliche Grundbildung als Florist:in erfolgreich abgeschlossen hat, erhält den Titel «Florist/in EFZ». Die praktische Ausbildung erfolgt in einem Lehrbetrieb, das theoretische Wissen wird an einem oder mehreren Schultagen pro Woche in der Berufsschule vermittelt. Am Ende einer EFZ-Ausbildung steht das Qualifikationsverfahren (QV), das in der Regel aus mehreren theoretischen sowie einem praktischen Teil besteht. Auch eine schriftliche Arbeit (sogenannte Vertiefungsarbeit, VA) wird abgegeben und bewertet. Personen, die das eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ erworben haben, können nach der Grundbildung entweder im Beruf weiterarbeiten, eine höhere Berufsbildung absolvieren oder sich an die Berufsmaturität wagen, die ein späteres Studium ermöglicht.

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Unterschiedliche Menschen haben gemeinsam Spass. | © Pixabay

EBA

Die zweijährige berufliche Grundbildung führt zu einem anerkannten Abschluss, dem eidgenössischen Berufsattest EBA. Vor allem Jugendliche mit schulischen Schwierigkeiten und/oder Behinderungen nutzen diesen Einstieg ins Berufsleben. Die praktische Ausbildung erfolgt in einem dafür zertifizierten Betrieb, das theoretische Wissen wird an einem oder mehreren Schultagen pro Woche in der Berufsschule vermittelt. Schüler:innen werden dabei angemessen unterstützt und betreut. Es gibt auch EBA-Lehren, die ausschliesslich in der Schule absolviert werden. Am Ende einer EBA-Ausbildung steht das Qualifikationsverfahren, das in der Regel aus mehreren theoretischen sowie einem praktischen Teil besteht. Auch eine schriftliche Arbeit (sogenannte Vertiefungsarbeit, VA) wird abgegeben und bewertet. Personen, die ein eidgenössisches Berufsattest erworben haben, können nach der Grundbildung entweder im Beruf weiterarbeiten oder eine verkürzte EFZ-Lehre machen.

Eine Grafik, die die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen EBA und EFZ aufzeigt. | © Stiftung MyHandicap / EnableMe EBA und EFZ im direkten Vergleich. (Stiftung MyHandicap / EnableMe)

Unterschied EFZ EBA

Obwohl auch Personen, die eine EBA-Lehre machen, die Berufsschule besuchen, ist diese Ausbildungsart eher auf die praktischen Fähigkeiten ausgelegt, weswegen die schulischen Anforderungen beim Abschluss mit EBA tiefer sind, als bei demjenigen mit EFZ. Der grösste Unterschied zwischen EFZ und EBA besteht jedoch in den Möglichkeiten nach dem Abschluss. So können Jugendliche, die eine drei- oder vierjährige Ausbildung absolviert haben, nach dem bestandenen QV direkt eine Weiterbildung starten. Jugendliche mit einem Berufsattest hingegen müssen zuerst ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis erlangen. Ausserdem ist die Auswahl bei EBA-Berufen nicht gleich gross, wie bei EFZ-Berufen. So kann zum Beispiel nur Fachfrau oder Fachmann Gesundheit werden, wer eine dreijährige Ausbildung absolviert hat. Personen im Gesundheitswesen, die einen Abschluss mit Berufsattest haben, werden hingegen Assistent:in Gesundheit EBA genannt und verfügen im Arbeitsalltag über weniger Kompetenzen. Berufsberatung.ch stellt Listen mit verschiedenen EBA- und EFZ-Berufen zur Verfügung.

Ferner können Personen, die das Qualifikationsverfahren am Ende der zweijährigen Ausbildung nicht bestanden haben, einen individuellen Kompetenznachweis (IKN) beantragen, um ihre Chancen bei der Stellensuche auch ohne offiziellen Abschluss zu erhöhen. In diesem wird bestätigt, dass sie während der Grundbildung gewisse Tätigkeiten gelernt und ausgeübt haben. Jugendliche, die die Abschlussprüfungen am Ende einer drei- oder vierjährigen Lehre nicht bestehen, haben kein Anrecht auf einen IKN und müssen das QV wiederholen, um an ihren Abschluss zu gelangen.

INSOS: eine weitere Möglichkeit

Für Jugendliche, die den Anforderungen des eidgenössischen Berufsattestes nicht gewachsen sind, hat INSOS 2007 eine weitere Option zur Berufsbildung geschaffen. Das niederschwellige und auf die individuellen Ressourcen ausgerichtete Berufsbildungsangebot der «Praktischen Ausbildung» richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Lern- und / oder Leistungsbeeinträchtigung. Ziel der PrA ist es, diesen jungen Menschen eine Zukunftsperspektive zu geben und ihre Integrationschancen im ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Im Beitrag «Erfolge für Praktische Ausbildung nach INSOS» gehen wir näher auf das Thema ein. Bei berufsberatung.ch gibt es zudem Tools für die Berufswahl, zum Beispiel einen Berufs-Check, mit dem Jugendliche prüfen können, welche Lehre zu ihren Fähigkeiten passt. Hilfreich kann auch ein Coaching oder ein Peer-Austausch sein, im Rahmen dessen andere Betroffene Tipps geben und Mut machen. Dem Jugendlichen Linus half dieses Angebot bei der Lehrstellensuche mit einer Sehbehinderung


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