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Das Arbeitsumfeld für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit körperlichen Einschränkungen stehen vor der Herausforderung, einen Job zu finden, dessen Arbeitsumfeld nicht an der Berufsausübung hindert.

Auf einem Arbeitstisch ist ein Laptop und ein Handy. | © unsplash

Mit der richtigen Ausstattung können Menschen mit Behinderungen grandiose Arbeit leisten. (unsplash)

Nur in einem barrierefreien Arbeitsraum ist das uneingeschränkte Arbeiten für Menschen mit Behinderungen möglich. Arbeitgeber benötigen Wege, um den speziellen Bedürfnissen ihrer Mitarbeitenden zu entsprechen.

Probleme im Arbeitsalltag

Das Büro ist ein regulärer Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderung. Demnach bestehen bestimmte Anforderungen an eine behindertengerechte Büroausstattung. Menschen im Rollstuhl müssen die Möglichkeit haben, sich innerhalb eines Bürokomplexes uneingeschränkt bewegen zu können. Hindernisse entstehen, wenn diese Bewegungsfreiheit nicht besteht. Aufbewahrungsmöbel, elektronische Geräte und Schalter müssen aus der sitzenden Höhe eines Rollstuhls erreichbar sein. Ein sicherer und funktionaler Arbeitsplatz schafft generell die besten Voraussetzungen für gute Arbeitsleistungen aller Mitarbeitenden. 

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Ein Mann hält den Daumen hoch. | © pexels

Die wichtigsten Ausstattungsmerkmale des Arbeitsplatzes umfassen:

  • Bürostühle: verstellbar und ergonomisch
  • WC und Sanitärbereiche: Behinderten-WC, ebenerdig und unter Berücksichtigung der notwendigen Höhen und Tiefen
  • Masse der Räumlichkeiten: Durchgänge mit einem Mindestmass von 0,90 cm Breite
  • Türen: mit automatischer Öffnung, offen halten oder entsprechend leicht, um geöffnet zu werden
  • Fahrstühle: mindestens 1,10 m in der Breite und 1,40 m in der Tiefe
  • Bodenbeläge: fest verlegt, rutschhemmend und antistatisch 
  • Aussenbereich: Rampen ohne Quergefälle und mit maximal 6-prozentiger Steigerung, behindertengerechte Pkw-Stellplätze

Ein exemplarisches Beispiel für diese Vielzahl an zu berücksichtigenden Faktoren ist der Schreibtisch. Hier empfiehlt sich eine höhenverstellbare Werkbank mit C-Profil-Gestell ohne Unterbauten. Dies bietet im Normalfall die notwendige Beinfreiheit und den Platz, den ein Rollstuhl zum Unterfahren benötigt. Die mögliche Veränderung der Arbeitshöhe macht individuelle Einstellungen möglich und erlaubt es, unterschiedliche Arbeitsschritte an einem Platz auszuführen. Für die Höheneinstellung eignet sich eine leicht zu bedienende Handkurbel. Der Tisch sollte freistehend sein und einen 1,50 m x 1,50 m grossen Wenderadius für Rollstühle berücksichtigen. 

Für die Beschäftigung von blinden oder sehbehinderten Menschen sind weitere Merkmale zu berücksichtigen. Hier ist eine spezielle Ausrüstung hinsichtlich von PCs und Telefonanlagen notwendig. Zu den Tastaturen gehört eine 80er Braillezeile mit Telefon- und Statusmodul. Der Monitor des Computers sollte eine Grösse von 21,3 Zoll haben und der PC Software zum Vergrössern der Darstellungen beinhalten. ScreenReader, Brailledrucker und Kopfhörer runden die Ausstattung ab. 

Die gesetzliche Lage für behindertengerechte Arbeitsplätze 

Laut des geltenden Baurechts müssen neue Bürobauten so gestaltet werden, dass sie barrierefrei sind. Obgleich dies einen anfänglichen Mehraufwand darstellt, zahlt sich dieses Vorausplanen aus, da spätere Umgestaltungen zugunsten der Barrierefreiheit entfallen. Die Arbeitsplätze müssen Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten. Jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber ist laut Gesetz zu zumutbaren organisatorischen Veränderungen verpflichtet, um Menschen mit einem Grad der Behinderung in das bestehende Arbeitsumfeld integrieren zu können. 


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