Wer Hilfe im Alltag braucht, wendet sich entweder an Familienangehörige oder einen Pflegedienst. Doch auch Hunde können die perfekte Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und/oder Krankheiten sein.
Der Begriff «Assistenzhund» beschreibt einen Hund, der eine spezielle Ausbildung genossen hat und deshalb geeignet ist, Menschen mit physischen, geistigen oder psychischen Einschränkungen zu unterstützen. Dadurch ermöglicht er seinem Herrchen oder Frauchen mehr Mobilität, Sicherheit und Unabhängigkeit. Als schöner Nebeneffekt ergeben sich zwischen Hund und Hundehalter:in oft Freundschaften fürs Leben. Der Kontakt zu den Tieren reduziert nachweislich Stress und hilft bei Einsamkeit (hier finden Sie den Erfahrungsbericht einer Assistenzhundehalterin).
Die verschiedenen Arten von Assistenzhunden
Nicht jeder Hund ist dafür geeignet, einen Menschen mit Epilepsie oder Diabetes zu unterstützen. Sein Einsatzbereich hängt stark von Rasse, Charakter und Ausbildung ab. Welcher Hund der richtige für die eigenen Bedürfnisse ist, hängt stark von den Betroffenen und ihren Leiden und Bedürfnissen ab. So eignet sich ein Pudel zum Beispiel gut als Diabetikerwarnhund, ist jedoch nicht in der Lage, jemanden mit Gehbehinderung zu stützen. Spezielle Ausbildungsstätten für Assistenzhunde helfen Ihnen, den geeigneten Begleiter für den Alltag zu finden (lesen Sie dazu auch den Artikel Fragen und Antworten zum Thema Assistenzhund)
Kein Haustier: Die Kennzeichnung macht es aus
Wer einen Assistenzhund hat, sollte diesen entsprechend kennzeichnen. Mit einem beschrifteten Geschirr wird beispielsweise verhindert, dass Dritte den Hund streicheln, füttern oder sonst irgendwie von ihrer Aufgabe ablenken (hier lesen Sie mehr zum richtigen Umgang mit Blinden und ihren Assistenzhunden). Die Kennzeichnung ist nicht vorgeschrieben, kann jedoch von Vorteil sein.
Weitere Diskussionen in der Community
Wer bezahlt?
Das Bundesgesetz über die IV sowie die Verordnung des EDI sagt aus, dass Versicherte, die aufgrund einer Behinderung oder Krankheit Anspruch auf ein Hilfsmittel haben, sofern sie dieses benötigen. Assistenzhunde sind in der vom Bundesrat festgelegten Hilfsmittelliste zwar enthalten, wie auch eine Entschädigung zum Zeitpunkt der Abgabe des Hundes in Form eines Pauschalbetrags. Der Anspruch besteht jedoch nur für schwer körperbehinderte Erwachsene, die eine Entschädigung in Form einer Hilflosigkeit mittleren oder schweren Grades beziehen. Das heisst konkret: Nicht alle Menschen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, erhalten eine finanzielle Entschädigung für Tierarztkosten, Futter und Co. Es bleibt zu hoffen, dass die Kostenübernahme in absehbarer Zeit den Verordnungen für Blindenführhunde angeglichen wird. Bis es so weit ist, sind Betroffene auf Spenden oder Eigenkapital angewiesen.
Sendung von SRF zum Thema Assistenzhunde.
Ausbildungsstätten
In der Schweiz existieren mehrere Ausbildungsstätten für Assistenzhunde. Unter anderem der Verein Assistenzhundezentrum Schweiz, Le Copain sowie die Schweizerische Schule für Blindenführhunde Allschwil.