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Ärztliche Zweitmeinung

Während einer ärztlichen Behandlung Ihres Kindes kann es passieren, dass Sie mit der bisherigen Therapieentscheidung nicht mehr zufrieden sind oder die Diagnose anzweifeln. Sie fragen sich, wie Sie zu einer einvernehmlichen Lösung kommen können. An dieser Stelle macht es Sinn, sich zunächst bei einer Fachperson der gleichen Fachrichtung eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen, um entweder eine Bestätigung der bereits bekannten Diagnose – oder aber andere Informationen und Therapiewege aufgezeigt zu bekommen.

Ein Arzt untersucht die eingegipste Hand eines Patienten. | © unsplash

Für eine ärztliche Zweitmeinung gibt es gute Gründe. (unsplash)

Mit der Diagnose «Behinderung» zurechtzukommen, ist schwierig. Falls Sie für die Krankheit noch keinen Namen erhalten haben, ist die Herausforderung umso grösser. Geben die bisherigen Untersuchungen keine klaren Antworten, wird es nämlich auch kompliziert, die Ursache zu finden beziehungsweise die Symptome gezielt zu behandeln.

Digitale Begleitstelle: Hilfe für Eltern von Kindern mit Behinderungen

Als Eltern eines Kindes mit Behinderungen haben Sie im Alltag viele zusätzliche Herausforderungen zu meistern. Hier finden Sie Hilfe in jeder Lebensphase Ihres Kindes – mittels Informationen sowie Austauschmöglichkeiten im Forum.

Zur Begleitstelle für Eltern 

Eltern sitzen mit ihrer kleiner Tochter und einem Laptop auf den Knien auf dem Sofa und informieren sich. | © Pexels / Kampus Production

Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Sofern Sie also Zweifel an der festgestellten Diagnose bei Ihrem Kind haben, sollten Sie Folgendes tun:

  • 1

    Sprechen Sie Ihre Zweifel gegenüber dem behandelnden ärztlichen Fachpersonal an, so erhalten Sie eine Möglichkeit zum Aufklärungsgespräch und gegebenenfalls weitere Diagnostikverfahren in Erwägung zu ziehen.

  • 2

    Sollte dies zu keinem befriedigenden Ergebnis für Sie führen, folgen Sie Ihrem Gefühl beziehungsweise Ihrer Intuition. Erkundigen Sie sich nach adäquaten medizinischen Fachpersonen, kontaktieren diese und bitten um einen Termin zur Einholung einer Zweitmeinung zur Therapie Ihres Kindes. 

  • 3

    Im Gespräch mit der Fachperson schildern Sie die Situation Ihres Kindes beziehungsweise des Ungeborenen. Von Vorteil ist, wenn sie bereits vorhandene Arztberichte vorlegen können.

  • 4

    In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Kosten hierfür, da die Erfahrung gezeigt hat, dass durch Zweitmeinungen und Therapieumstellungen Kosten für langjährige Therapien und gesundheitliche Schäden aufgrund Fehldiagnosen vermieden werden können. Klären Sie es besser mit den zuständigen Kostenträgern ab.

  • 5

    Langjährige Erfahrungen haben gezeigt, dass durch Therapieumstellungen nach Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung unter Umständen Behandlungsfehler frühzeitig erkannt und korrigiert werden konnten.

Dieser Artikel richtet sich an Eltern von Kindern mit Behinderungen und ist Teil der digitalen Begleitstelle. Haben Sie ergänzende Bemerkungen? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung per Mail an info@enableme.ch.


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