Informieren Sie über den Wechsel des ärztlichen Fachpersonals Ihres Kindes rechtzeitig, damit diese eventuell noch allfällige Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen einplanen beziehungsweise eine entsprechende Patientenakte für zukünftiges ärztliches Fachpersonal zusammenstellen können.
Digitale Begleitstelle: Hilfe für Eltern von Kindern mit Behinderungen
Als Eltern eines Kindes mit Behinderungen haben Sie im Alltag viele zusätzliche Herausforderungen zu meistern. Hier finden Sie Hilfe in jeder Lebensphase Ihres Kindes – mittels Informationen sowie Austauschmöglichkeiten im Forum.

Erkundigen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort nach Kinderarztpraxen oder geeigneten Fachpersonen wie beispielsweise Neurologen beziehungsweise Kantonsspital, Fachkrankenhaus, Sozialpädiatrische Zentren (SPZ´s), welche noch freie Kapazität für neue Patient:innen haben. Hausarztpraxen beziehungsweise Kinderarztpraxen nehmen grundsätzlich Patient:innen unabhängig von Behinderungen oder Krankheiten auf. Sofern diese am Wohnort aus Kapazitätsgründen keine neuen Patient:innen aufnehmen können, beziehen Sie Arztpraxen beziehungsweise Spitäler in der näheren Region bei Ihrer Recherche mit ein, welche auch im Fall mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind.
Diskussionen in der Community
Sobald Sie Ihre Entscheidung getroffen haben beziehungsweise die Weiterbehandlung Ihres Kindes feststeht, informieren Sie bisheriges ärztliches Fachpersonal über den Wechsel mit entsprechenden Kontaktdaten zukünftigen ärztliches Fachpersonals zwecks der Übermittlung der Patientendossiers.
Hinweis: Seit März 2021 startete die Einführung des Elektronischen Patientendossiers (EPD). Dieses können Sie für Ihr Kind einrichten, indem Sie sämtliche Ihnen vorliegende Arztbriefe oder Austrittsberichte inklusive Labor, EKG et cetera bei der Hauptpost einscannen lassen und die Zugangsdaten für Ihren EPD-Account erhalten. Mit dem EPD haben Sie die Möglichkeit, zukünftigen Arztpraxen oder Spitälern den Zugang zur Patientenakte Ihres Kindes zu ermöglichen.
Konflikt mit der Ärztin oder dem Arzt
Sagen Sie es dem ärztlichen Fachpersonal, wenn Sie mit einer Entscheidung oder einem Vorschlag nicht einverstanden sind. Das ist sowohl für Sie selbst, Ihr Kind als auch für das ärztliche Fachpersonal wichtig. Denn je stärker Sie eine Therapie für Ihr Kind ablehnen, desto schwerer wird es für Sie sein, die Therapie für Ihr Kind im Alltag umzusetzen. Sie sind beziehungsweise Ihr Kind ist nicht motiviert und Sie und Ihr Kind fühlen sich unter Umständen noch zusätzlich psychisch belastet. Das gefährdet den Behandlungserfolg und macht sowohl Sie, Ihr Kind als auch das ärztliche Fachpersonal unzufrieden. Im schlimmsten Fall sind alle Beteiligten frustriert und verlieren gegenseitiges Vertrauen, was zum Wechsel des ärztlichen Fachpersonals führen kann.
Nur wenn Sie dem ärztlichen Fachpersonal gegenüber Ihren Eindruck offen ansprechen, können diese
- überhaupt erfahren, dass Sie mit dem Vorschlag nicht zufrieden sind,
- wissen, warum Sie nicht einverstanden sind,
- über die Therapie informieren,
- den Behandlungsvorschlag mit Ihnen gemeinsam im Sinne Ihres Kindes so überarbeiten, dass Sie beide damit zufrieden sind,
- den Behandlungserfolg sichern und
- das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen respektive Ihrem Kind stärken.

Konflikte entschärfen
Auch das ärztliche Fachpersonal kann empfindlich reagieren, zum Beispiel, wenn es glaubt, dass jemand seine Kompetenz anzweifelt. Wenn Sie offen ansprechen, dass Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie dem ärztlichen Fachpersonal Ihres Kindes diese Befürchtung nehmen. Zum Beispiel, indem Sie deutlich signalisieren, dass
- Sie die fachliche Kompetenz nicht anzweifeln,
- es Ihnen wichtig ist, eine Behandlung im Sinne Ihres Kindes zu bekommen, die auch aus Ihrer Sicht einen Sinn ergibt,
- Sie sich mit Ihrer offenen Aussprache die Chance geben möchten, eine Behandlung festzulegen, mit der alle zufrieden sein können und
- Sie weiter vertrauensvoll zusammenarbeiten wollen und gerade deshalb Ihre Unzufriedenheit ansprechen, anstatt gleich einen Wechsel des ärztlichen Fachpersonals anzustreben.
Sofern Sie keine Möglichkeit sehen, sich für den weiteren Therapieablauf zu einigen, dann steht Ihnen im Rahmen der freien Arztwahl selbstverständlich der Weg des Wechsels des Arztes oder der Ärztin offen. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, sich bei dem oder die Kostenträger:in zu erkundigen, damit es nicht Unannehmlichkeiten im weiteren Procedere gibt.
Dieser Artikel richtet sich an Eltern von Kindern mit Behinderungen und ist Teil der digitalen Begleitstelle. Haben Sie ergänzende Bemerkungen? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung per Mail an info@enableme.ch.