Stetig steigende Pflegekosten: die Diskussion einer obligatorischen Pflegeversicherung
Immer mehr Menschen können sich über einen langen Lebensabend freuen. Mit zunehmendem Alter steigt aber auch das Risiko, auf Pflege angewiesen zu sein. In Anbetracht einer zu erwartenden Verdoppelung der Pflegekosten bis 2030 werden immer wieder Forderungen nach einer obligatorischen Pflegeversicherung laut.
Die Pflegekosten steigen stetig an. Kann eine Versicherung Abhilfe schaffen? (pixabay)
Die Schweiz kennt keine obligatorische Pflegeversicherung. Alternativ dazu ist Anfang 2011 die neue Pflegefinanzierung in Kraft getreten. Die Finanzierung der Pflege soll mit den bestehenden Mitteln des Sozialversicherungssystems – also den Leistungen der Krankenversicherung und den Hilflosenentschädigungen zur AHV/IV sowie den Ergänzungsleistungen – sichergestellt werden. Das Pflegegesetz sieht aber auch vor, dass sich Bewohner von Alters- und Pflegeheimen oder Bezüger von Spitex-Leistungen an den Pflegekosten beteiligen müssen. Bei monatlichen Kosten von bis zu 10'000 Franken in einem Pflegeheim fürchten sich viele nicht zu Unrecht vor Pflegekosten, welche die vielleicht über Jahrzehnte ersparten Gelder aufzehren.
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Ergänzungsleistungen als Pflegeversicherung?
Das Gesundheitsobservatorium erwartet bis 2030 eine Verdoppelung der Pflegekosten auf 16 Milliarden Franken, was alle beteiligten Akteure entsprechend stark belasten wird. Bei vielen Betagten reicht das Einkommen aus AHV und Pensionskasse sowie das Privatvermögen nicht mehr aus, um die Pflege in einem Heim zu finanzieren, weshalb die Kantone sie über Ergänzungsleistungen mit hunderten Millionen Franken jährlich unterstützen müssen. Deshalb werden auch immer wieder Stimmen laut, die eine obligatorische Pflegeversicherung fordern.
Optionen
Die ehemalige SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr skizzierte in einem 2011 eingereichten Postulat an den Bundesrat, wie ein entsprechendes Modell aussehen könnte: Eine Pflegeversicherung würde für Menschen ab 50 Jahren die Leistungen für die medizinische Langzeitpflege sowie die Kosten für eine Basis-Hotellerie respektive die entsprechenden Kosten in Form von Assistenzbeiträgen übernehmen. Finanziert würde die Pflegeversicherung über die heutigen Finanzierungsbeiträge von Gemeinden, Kantonen und Bund sowie eine einkommens- und vermögensabhängige Abgabe der Versicherten.
In anderen Modellen wird vorgeschlagen, dass eine Pflegeversicherung ähnlich funktionieren sollte wie die AHV, also solidarisch. Nicht allein die Risikogruppe würde in diesem Fall die Versicherung bezahlen, sondern alle Erwerbstätigen über Lohnabzüge. Auch ein Zuschlag bei den Krankenkassenprämien ab einem gewissen Alter wird thematisiert.
In Anbetracht der erst 2011 in Kraft gesetzten Pflegefinanzierung ist mit einem raschen Systemwechsel nicht zu rechnen. Aber die Kantone machen Druck, denn sie tragen über die Ergänzungsleistungen die Hauptlast der steigenden Pflegekosten. Das Thema bleibt also auf der Agenda. Auch beim Bundesamt für Sozialversicherung ist man sich bewusst, dass eine obligatorische Pflegeversicherung – wie auch immer ausgestaltet – geprüft werden muss.
Pflegeversicherung ist finanzierbar
Ein Dorn im Auge ist die heutige Lösung auch dem pensionierten Baselbieter Kantonsstatistiker August Lienin. Er hat für das Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF errechnet, dass niemand von seinem Privatvermögen zehren müsste, wenn alle über 55-Jährigen in der Schweiz monatlich 14 Franken in eine obligatorische Pflegeversicherung einzahlen würden.
Lienin hat aber nicht nur die Finanzierbarkeit im Auge, ihn stört auch die Ungerechtigkeit im heutigen System. Wer nämlich Vermögen besitzt, der wird vom Staat zur Kasse gebeten. Wer sein Vermögen hingegen verjubelt hat, dem bezahlt letztlich der Staat den Heimaufenthalt.
Privat versichern lohnt sich nur für Wohlhabende
Natürlich kann man auch freiwillig eine private Pflegeversicherung abschliessen. Dies ist aber teuer und es stellt sich die Frage: Was bringt’s? Wer zum Pflegefall wird, erhält von der Versicherung Geld. Dieses wird dann aber bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen zum Reineinkommen hinzugerechnet und so erhält man weniger oder gar keine Ergänzungsleistungen. Ein Thema ist eine private Pflegeversicherung folglich nur für wohlhabende Personen, die ihr Vermögen oder das Erbe schützen wollen.