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Spitex-Dienste für die Pflege zu Hause

«My home is my castle»: Diese Redewendung wenden nicht nur gesunde Menschen an. Auch viele Menschen mit einer Behinderung oder schweren Krankheit möchten zu Hause leben. Für die professionelle Unterstützung sorgen gemeinnützige oder private Spitex-Dienste.

Bett bei runter gelassenen Storen.  | © pixabay

Die Spitex ermöglicht Senior:innen und Menschen mit Behinderungen ein Leben in den eigenen vier Wänden. (pixabay)

Menschen mit einer Behinderung oder schwerer Krankheit sind in ihrem Alltag auf Unterstützung angewiesen – ganz besonders, wenn sie trotz ihrer Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zwischen ihren eigenen vier Wänden führen möchten. Sehr oft muss für die Pflege und die Bewältigung alltäglicher Dinge die Hilfe pflegender Angehöriger in Anspruch genommen werden. 

Doch diese Pflege kann Eltern und andere Angehörige mit der Zeit auch überfordern. Oder die pflegenden Angehörigen werden älter und gebrechlich, erkranken selber oder sterben. Vielleicht leben Menschen mit Behinderung und sonstiger Pflegebedürftigkeit wochentags auch an einem externen Wohnplatz und kehren nur für das Wochenende nach Hause zurück. Auch dann ist vielerorts Unterstützung von aussen gefragt. 

Spitex-Dienste helfen und unterstützen 

In der Schweiz wird diese Hilfe vor allem von gemeinnützig organisierten Spitex-Diensten und profitorientierten Spitex-Unternehmen geleistet. Spitex bedeutet spitalexterne Hilfe, also Hilfe, Pflege und Beratung ausserhalb eines Spitals oder Heims bei Menschen mit Behinderung und generell Pflegebedürftigen zu Hause. 

In der Non-Profit-Spitex sind rund 38'850 Personen tätig, die sich 18'340 Vollzeitstellen teilen. Rund 90 Prozent der Spitex-Mitarbeitenden ist direkt im Bereich Hilfe und Pflege engagiert. 2018 hatten die Leistungen der gemeinnützig organisierten Spitex-Dienste nach geleisteten Stunden einen Marktanteil von 81 Prozent. Private angebotstellende Personen verfolgen die gleichen Zielsetzungen, arbeiten nach denselben Qualitätskriterien und rechnen mit denselben Kostenträgern ab. 

Selbstständigkeit erhalten und fördern 

Dank Spitex-Leistungen können Betroffene trotz persönlicher Einschränkungen zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei, die Selbstständigkeit ihrer Klientinnen und Klienten, unter anderem Menschen mit Behinderung, zu erhalten und zu fördern. Sie helfen pflegebedürftigen Menschen, damit sie trotz Behinderung und Einschränkung ein möglichst selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben führen können. 

Ältere Person liest | © pixabay Wer regelmässig von der Spitex unterstützt wird, läuft weniger Gefahr, zu vereinsamen. (pixabay)

Breite Palette an Dienstleistungen 

Spitex-Dienste stehen allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz zur Verfügung, die durch eine Behinderung, Krankheit, Unfall, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Die Spitex bietet eine breite Palette von Dienstleistungen an. Zum Grundangebot gehören Kranken- und Gesundheitspflege, hauswirtschaftliche Unterstützung sowie soziale Begleitung. 
 
Die weiteren Angebote sind je nach lokaler Spitex-Organisation verschieden; zum Teil werden sie ergänzend von Partnerorganisationen erbracht. Zu diesen Dienstleistungen gehören Kinder-Spitex und Psychiatrie-Spitex ebenso wie Hilfsmittelverleih, Autofahrdienst, Mahlzeitendienst bis hin zu Palliative Care. 

Assistenz ermöglicht möglichst selbstbestimmtes Leben 

Seit dem 1. Januar 2012 können Bezüger einer Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung, die über das nötige Mass an Selbständigkeit verfügen, den Assistenzbeitrag beantragen. Die Assistenz ermöglicht Menschen mit Behinderung, ihr Leben so selbstbestimmt wie nur möglich zu führen. Persönliche Assistenz umfasst alle Bereiche des täglichen Lebens, in denen Menschen auf Grund ihrer Behinderung Hilfe und Unterstützung benötigen. Bei der persönlichen Assistenz fungieren die Menschen mit Behinderung als Arbeitgeber, die Assistenten oder Assistentinnen beschäftigen. Auch Minderjährige haben unter gewissen Umständen Anspruch auf einen Assistenzbeitrag. Dazu gehören schwer pflegebedürftige Kinder und Jugendliche, die zu Hause gepflegt werden sowie vorwiegend körperbehinderte Kinder und Jugendliche, die eine reguläre Ausbildung absolvieren oder erwerbstätig sind. 

Bezahlt werden aber nur Leistungen, die von Angestellten im Rahmen eines Arbeitsvertrages erbracht werden. Die zuvor erwähnten Leistungen der Spitex-Organisationen und Familienangehörigen gehören nicht dazu. 


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