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Fahrvergünstigungen für Reisende mit Behinderung

Reisende mit Behinderung können von verschiedenen Fahrvergünstigungen profitieren. So beispielsweise vom ermässigten GA oder der Ausweiskarte für Reisende mit Behinderung. Dieses Begleitabo berechtigt zum Kauf von ermässigten, direkten internationalen Fahrausweisen – von einem Schweizer Bahnhof zu einem Bahnhof im Ausland und umgekehrt.

Eine Reisende im Handrollstuhl und eine blinde Reisende mit Blindenführhund auf dem Perron. | © SBB CFF FFS/Flavia Trachsel

Menschen mit Behinderungen reisen günstiger. (SBB CFF FFS/Flavia Trachsel)

Ermässigtes Generalabonnement (GA) auf dem SwissPass

Reisende mit Behinderungen, die einen IV-Ausweis haben, erhalten das Generalabonnement (GA) für die 1. oder 2. Klasse zum ermässigten Preis. Alle Informationen zu den Preisen und den Bestellmöglichkeiten finden Sie auf der SBB-Seite GA für Menschen mit Handicap.

Ausweiskarte für Reisende mit Behinderung (Begleitabo)

Mit der Ausweiskarte für Reisende mit Behinderung (Begleitabo) reist eine Begleitperson und/oder ein Assistenz-/Blindenführhund kostenlos in derselben Klasse mit. Konkret bestehen diese Reisemöglichkeiten:

  • Gratis-Mitnahme einer Begleitperson in der Schweiz.
  • Gratis-Mitnahme eines Führhundes oder eines Assistenzhundes in der Schweiz.
  • Gratis-Mitnahme einer Begleitperson und eines Assistenz-/Blindenführhundes in der Schweiz.
  • Gratis-Mitnahme einer Begleitperson oder eines Blindenführhundes im internationalen Verkehr (Tarif TCV 710).

Diese Ausweiskarte gilt nur für Personen, die in der Schweiz wohnhaft, in ihrer Wohngemeinde angemeldet und auf Begleitung angewiesen sind. Für beide Personen, und gegebenenfalls den Assistenz-/Blindenführhund, genügt in der Schweiz ein einziger gültiger Fahrausweis. Bei der Fahrausweiskontrolle weisen Sie das Begleitabo zusammen mit dem gültigen Fahrausweis vor. Die Begleitperson verpflichtet sich, der reisenden Person mit Behinderung, beim Ein- und Aussteigen sowie während der gesamten Reise behilflich zu sein. Auf internationalen Reisen kann mit der Ausweiskarte nur eine Begleitperson oder ein Blindenführhund gratis mitfahren. Weitere Informationen finden Sie auf der SBB-Seite Fahrvergünstigungen für Reisende mit Behinderungen.

Bitte beachten Sie, dass nur noch das Begleitabo auf dem SwissPass als gültiger Fahrausweis akzeptiert wird.

Fahrvergünstigung für Assistenz-, Blindenführ- und Nutzhunde

und im Einsatz werden in der 1. und 2. Klasse gratis im Zug befördert. Dies sind die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Tarifvergünstigung: 

  • Die Begleitperson eines Nutz- oder Assistenzhundes muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein.
  • Die Begleitperson des Hundes muss im Besitz vom Nutzhunde-Pass sein (auf dem SwissPass). 
  • Assistenz- und Nutzhunde müssen mit einer speziellen Marke am Halsband kennzeichnet sein.
  • Blindenführhunde müssen mit einer Schabracke (Gstältli) der ausbildenden Institution sowie mit einer speziellen Marke am Halsband kennzeichnet sein.

Das gültige Billett und der Nutzhunde-Pass sind bei der Kontrolle vorzuweisen. Assistenz- und Nutzhunde reisen mit dem Begleitabo mit.

Fahrvergünstigungen auf internationalen Strecken

Die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung berechtigt zum Kauf von ermässigten, direkten internationalen Fahrausweisen (von einem Schweizer Bahnhof zu einem Bahnhof im Ausland und umgekehrt). Diese Bestimmungen gelten nicht für Transportunternehmen, die Marktpreise anbieten. Weitere Informationen erhalten Sie an Bahnhöfen und beim SBB Contact Center (0848 44 66 88, CHF 0.08/Min.). Im Ausland wird die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung beim Kauf von Fahrausweisen nicht anerkannt. Deshalb müssen die Fahrausweise in der Schweiz gekauft werden.

Verfasst in Zusammenarbeit mit unserem Partner SBB.


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