Fahrvergünstigungen für Reisende mit Behinderung
Reisende mit Behinderung können von verschiedenen Fahrvergünstigungen profitieren. So beispielsweise vom ermässigten GA oder der Ausweiskarte für Reisende mit Behinderung. Diese «Begleiterkarte» (neu: Begleitabo) berechtigt zum Kauf von ermässigten, direkten internationalen Fahrausweisen – von einem Schweizer Bahnhof zu einem Bahnhof im Ausland und umgekehrt.

Menschen mit Behinderungen reisen günstiger. (SBB CFF FFS/Flavia Trachsel)
Die Informationen über die Fahrvergünstigungen im ÖV mit den letzten News finden Sie auf SBB.ch.
Ermässigtes Generalabonnement (GA) auf dem SwissPass
Wenn Sie an einer Verkaufsstelle des öffentlichen Verkehrs die Ausweiskarte für IV-Rentner:innen der eidgenössischen Invalidenversicherung vorweisen, erhalten Sie das Generalabonnement (GA) für die 1. oder 2. Klasse zum ermässigten Preis.
Ausweiskarte für Reisende mit Behinderung (Begleitabo)
Mit der Ausweiskarte für Reisende mit Behinderung (Begleiterkarte oder neu «Begleitabo») reist eine Begleitperson und/oder ein Blindenführhund kostenlos in derselben Klasse mit. Diese Ausweiskarte gilt nur für Personen, die in der Schweiz wohnhaft, in ihrer Wohngemeinde angemeldet und auf Begleitung angewiesen sind. Für beide Personen, und gegebenenfalls den Blindenführhund, genügt in der Schweiz ein einziger gültiger Fahrausweis. Bei der Fahrausweiskontrolle weisen Sie das Begleitabo zusammen mit dem gültigen Fahrausweis vor. Die Begleitperson verpflichtet sich, der reisenden Person mit Behinderung, beim Ein- und Aussteigen sowie während der gesamten Reise behilflich zu sein. Auf internationalen Reisen kann mit der Ausweiskarte nur eine Begleitperson oder ein Blindenführhund gratis mitfahren. Weitere Informationen finden Sie auf sbb.ch/handicap.
Bitte beachten Sie: Die aktuelle Begleiterkarte auf Papier bleibt bis Ende 2022 gültig. Anschliessend wird nur noch das Begleitabo auf dem SwissPass als gültiger Fahrausweis akzeptiert. Falls Sie Ihre Begleiterkarte noch nicht auf dem SwissPass haben, empfehlen wir Ihnen, die Migration in den kommenden Wochen gemäss dem Umsetzungsplan vorzunehmen. All jene, die in einem Kanton wohnen, welcher im ersten Halbjahr 2022 migriert wurde und noch keinen Bestellschein eingereicht haben, bitten wir die Begleiterkarte resp. das Begleitabo SwissPass per Post oder online beim Contact Center Brig zu beantragen. Sämtliche Informationen dazu finden Sie auf sbb.ch/begleitabo. Hier finden Sie weitere Fragen und Antworten zur Umstellung der SBB Begleiterkarte in Papierform auf den SwissPass.
Fahrvergünstigung für Assistenzhunde und Nutzhunde
Assistenzhunde und Nutzhunde im Einsatz werden in der 1. und 2. Klasse gratis im Zug befördert. Dies sind die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Tarifvergünstigung:
- Die Begleitperson eines Nutz- oder Assistenzhundes muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein.
- Die Begleitperson des Hundes muss im Besitz einer speziellen Ausweiskarte für Assistenz- oder Nutzhunde sein.
- Assistenz- und Nutzhunde müssen mit einer speziellen Marke am Halsband kennzeichnet sein.
- Blindenführhunde müssen mit einer Schabracke (Gstältli) der ausbildenden Institution sowie mit einer speziellen Marke am Halsband kennzeichnet sein.
Das gültige Billett und die Ausweiskarte sind bei der Kontrolle vorzuweisen. Bei Assistenzhunden gelten die Tarifvergünstigungen ganzjährig.
Fahrvergünstigungen auf internationalen Strecken
Die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung berechtigt zum Kauf von ermässigten, direkten internationalen Fahrausweisen (von einem Schweizer Bahnhof zu einem Bahnhof im Ausland und umgekehrt). Diese Bestimmungen gelten nicht für Transportunternehmen, die Marktpreise anbieten. Weitere Informationen erhalten Sie an Bahnhöfen und beim SBB Contact Center 0848 446 688 (CHF 0.08/Min.). Im Ausland wird die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung beim Kauf von Fahrausweisen nicht anerkannt. Deshalb müssen die Fahrausweise
in der Schweiz gekauft werden.
Verfasst in Zusammenarbeit mit unserem Partner SBB.