Barrierefreies Reisen in der Schweiz
Ihr Kind mit Behinderung freut sich auf die Ferien und Sie möchten eine neue Region gemeinsam erkunden. Nun stellt sich die Frage wie barrierefreies Reisen in der Schweiz mit Ihrem Kind am besten möglich ist. Werner Jordan, Leiter des Kompetenzzentrums Handicap der SBB hat für Sie anhand eines Fallbeispiels hilfreiche Informationen zusammengestellt.
EnableMe arbeitet eng mit der SBB zusammen. (unsplash)
Familie Mustermann aus Basel möchte mit ihrem Kind, eine Schülerin mit einer Gehbehinderung, 16 Jahre alt, für eine Woche in die Herbstferien reisen. Als Reiseziel hat sich Familie Mustermann Lausanne am Genfersee ausgesucht. Sie haben ein günstiges Appartement in der wunderschönen Jugendherberge am See gebucht und freuen sich schon sehr auf die Erholung.
Digitale Begleitstelle: Hilfe für Eltern von Kindern mit Behinderungen
Als Eltern eines Kindes mit Behinderungen haben Sie im Alltag viele zusätzliche Herausforderungen zu meistern. Hier finden Sie Hilfe in jeder Lebensphase Ihres Kindes – mittels Informationen sowie Austauschmöglichkeiten im Forum.
Besonders Freude bereitet ihrem Kind, mit seinem behindertengerechten, faltbaren Dreirad, am See entlangzufahren und die Natur und die Ruhe zu geniessen. Das Dreirad muss in jedem Fall mit auf die Reise gehen. Damit Herr Jordan das Gepäckmass gut einschätzen kann, haben die Eltern noch einen Link mit Informationen zum Dreirad per E-Mail geschickt. Zur Unterstützung beim Transport und zum Umsteigen wird die Hilfe der SBB Mitarbeitenden benötigt. Das könnte zum Beispiel ein:e Begleiter:in zur Ein- und Ausstiegshilfe sein, damit die Mitnahme des Dreirades für ihr Kind mit Behinderung gewährleistet ist.
Barrierefreies Reisen mit der SBB
Herr Jordan kann auf Erfahrungen im Bereich barrierefreies Reisen mit der SBB zurückblicken und gibt Ihnen für die Reise folgende Informationen mit auf den Weg: Da die Reise der Familie mit einem Kind mit Behinderung in dieser Konstellation stattfinden soll, muss die Informationen zur Reise auf drei verschiedenen Seiten zusammengetragen werden.
- Infos zu Reisen mit Mobilitätseinschränkung
- Zum Tarif: Für Reisende bis 16 Jahre alt gilt der Familientarif, für die Zeit ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gilt für diese Personen der Normaltarif
- Das faltbare und behindertengerechte Dreirad, welches auf der Reise mitgeführt werden soll, fällt in die Kategorie Spezialfahrräder.
Zum konkreten Fall der Familie Mustermann:
Als Erstes muss bei der Reiseplanung geprüft werden, ob die Abgangs- und Bestimmungsbahnhöfe (hier Basel und Lausanne) aktuell barrierefreies Reisen ermöglichen. Dies erfahren Sie am besten unter folgendem Link: Trafimage Webkarten.
Dann im Online Fahrplan die gewünschten Verbindungen nachschauen. Wir haben zwei Videofilme, die erklären Ihnen, wie die besten Verbindungen für barrierefreies Reisen gefunden werden können.
Für das Billett gilt in ihrem Fall:
Bei vorhandener Begleiterkarte (neu: Begleitabo) benötigt nur die Tochter einen Fahrschein, die Begleitperson fährt gratis mit. Ohne Begleitabo werden zwei reguläre Fahrscheine benötigt.
Das Hilfsmittel ist ein Spezialfahrrad, das in den Velotarif fällt und die Masse für Rollstühle übersteigt. Aus diesem Grund ist eine Hilfestellung nur bedingt möglich. Dieses Fahrrad ist je nach Grösse für den Veloselbstverlad zugelassen. Die genauen Masse des Herstellers zu kennen, ist bei der Beratung durch einen SBB Mitarbeitenden von Vorteil. Bei Niederflurzügen ist ein Veloselbstverlad problemlos möglich, bei Hochflurzügen ist es nicht einfach, wegen des Höhenunterschiedes und den Platzverhältnissen. Bei vorhandenem Begleitabo benötigen Sie für dieses Spezialfahrrad einen Velofahrschein. Ohne Begleitabo werden zwei reguläre Velofahrscheine benötigt.
Dieser Artikel richtet sich an Eltern von Kindern mit Behinderungen und ist Teil der digitalen Begleitstelle. Haben Sie ergänzende Bemerkungen? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung per Mail an info@enableme.ch.