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Alternativen zur Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung ist in der Schweizer Gesellschaft fest etabliert. Doch ist sie die perfekte Lösung? Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Alternativmodelle vor.

Wegweiser vor Sonnenuntergang | © unsplash

Es gibt einige Alternativen zum bestehenden System. (unsplash)

Im Zuge einer weiteren Ausgestaltung der aktuellen IV-Versicherung hin zu einer modernen, dienstleistungsorientierten Sozialversicherung hat unlängst das Eidgenössische Departement des Innern auf Bundesrats-Initiative die Weiterentwicklung der IV angekündigt. Basierend auf den vorliegenden Leitlinien und ausgehend vom Behindertengleichstellungsgesetz soll die Entwicklung einer nationalen Behindertenpolitik weiter mit der Prämisse vorangetrieben werden, die Autonomie und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen künftig noch stärker zu fördern.

Parallel zu den Bestreben die IV zu modernisieren, hat das neue Krankenversicherungsgesetz (KVG) schon zum 1. Januar 1996 eine gesetzliche Plattform für innovative Lösungsansätze geschaffen. Sie bildet die Grundlage für die Einführung alternativer Versicherungsmodelle. So befinden sich im Portfolio der Krankenkassen seit einigen Jahren alternative Systeme, die zunehmend die Standard-Grundversicherungsmodelle vom Markt verdrängen. Das liegt daran, dass die Versicherten auf diesem Weg Prämienersparnisse erzielen können bei vergleichsweise geringen Einschränkungen gegenüber Standardmodellen.

Fachkompetenz unter einem Dach: Das HMO-Modell

Das Grundprinzip der «Health Maintenance Organization» (HMO) stammt aus den USA. Das System, das eine moderne und hochqualitative medizinische Versorgung auf einem bezahlbaren Niveau garantieren soll, wurde von Schweizer Versicherern bereits in den 90er Jahren adaptiert. Sie begannen, das Bonussystem auf Schweizer Verhältnisse zu übertragen: Wer in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch nimmt und vergüten lässt, kann von einer Prämiensenkung profitieren. Im Gegenzug verpflichten sich die Versicherten, im Krankheitsfall das ihnen zugewiesene HMO-Zentrum aufzusuchen. Die freie Arztwahl ist damit keineswegs aufgehoben, denn es gibt durchaus Ausnahmen von der Verpflichtung der Patientinnen und Patienten – beispielsweise wenn eine Akutbehandlung bei einem Notfall notwendig ist oder auch für gynäkologische Untersuchungen und jährliche Kontrollen beim Augenarzt oder der Augenärztin.

Das Budget der Zentren deckt sich aus den Beiträgen der zugewiesenen Versicherten. Die HMO-Praxen stellen eine umfassende medizinische Versorgung für ihre Patientinnen und Patienten bereit und erhalten dafür von der Krankenversicherung eine pauschale Vergütung. Auch die Mittel für sämtliche entstandenen Kosten bei einer Überweisung in ein externes Spital muss das HMO-Zentrum aus seinem Jahresbudget aufbringen.

Engere Patientenbindung: Das Hausarztmodell

Ebenfalls aus den USA stammt die Idee des Hausarztmodells, in Kooperation mit der Ärzteschaft wurde es, wie das HMO-Modell, in den 90er Jahren unter dem Namen «CareMed» für den Schweizer Markt angepasst und angeboten. Beim Hausarztmodell haben die Versicherten in der Grundversicherung den Vorteil einer Prämienreduktion von bis zu zehn Prozent. Im Gegenzug verpflichten sich die Versicherten, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst einen CareMed-Hausarzt, CareMed-Hausärztin, ihrer Wahl aufzusuchen. Im Bedarfsfall überweist die medizinische Fachperson die Betroffenen an andere Fachpersonen oder ein Spital. Davon ausgenommen sind frauenärztliche Kontrolluntersuchungen, geburtshilfliche Betreuung und die jährliche Untersuchung für Brillen oder Kontaktlinsen beim Augenarzt, bei der Augenärztin. Gleiches gilt auch für akute Notfälle.

Mehr Wahlfreiheit: Preferred Provider Organizations (PPO)

Bei der sogenannten «Organisation bevorzugter Leistungserbringer» erstellt der Krankenversicherer vorab eine Liste an bevorzugten Arztpraxen und Spitälern, aus denen die Patientinnen und Patienten ihre Auswahl treffen. Im Gegensatz zum HMO-  und Hausarztmodell können die Betroffenen hier von Fall zu Fall entscheiden, welche medizinische Fachperson sie konsultieren möchten – vorausgesetzt, er ist von den Versicherern aufgelistet.

Um eine möglichst kostengünstige Behandlung ihrer Versicherten zu erreichen, versucht die PPO, Arztpraxen und Kliniken auszumachen, die hinsichtlich Kosten und Qualität effizient arbeiten. Mit ermittelten «bevorzugten Anbietern» werden individuelle Verträge über die Inanspruchnahme von Leistungen zu Sonderkonditionen vereinbart.


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