IV Anmeldung: das gilt es zu beachten
Wenn Sie verunfallt sind oder eine Krankheitsdiagnose erhalten haben, ist es wichtig, so rasch wie möglich mit der IV-Stelle Ihres Wohnkantons Kontakt aufzunehmen. Entweder mit einer Meldung zur Früherfassung oder einer IV Anmeldung für Erwachsene oder Minderjährige. Wie Sie dabei konkret vorgehen und wo Sie die entsprechenden Formulare finden, erfahren Sie hier.
Wenn Sie unschlüssig sind, ob eine IV Anmeldung angezeigt ist, kann eine Meldung zur Früherfassung Klarheit schaffen. (pexels)
Ein Unfall oder eine Krankheitsdiagnose kann Ihr Leben von einem Augenblick auf den nächsten grundlegend verändern. Nicht nur gilt es den Schock zu verarbeiten, es gilt auch gleichzeitig praktische Dinge zu klären. Kann ich meiner Arbeit noch nachgehen, werde ich den Haushalt weiterhin selbstständig führen können, benötige ich Hilfsmittel? Lassen Sie sich Zeit, um die neue Situation zu verarbeiten, holen Sie sich professionelle Hilfe oder tauschen Sie sich mit Menschen in einer ähnlichen Situation aus (wie zum Beispiel in unserer Community oder in unseren Peer-Programmen). Nehmen Sie dabei Schritt für Schritt in Angriff.
Dieser Artikel unterstützt Sie dabei zu entscheiden, ob eine IV Anmeldung angezeigt ist und wie Sie dabei konkret vorgehen. Wie die IV genau funktioniert und wofür sie zuständig ist, erfahren Sie in unserem Artikel über die Invalidenversicherung IV.
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Meldung zur Früherfassung
Je nach Behinderung oder Erkrankung ist es schwer einzuschätzen, inwiefern die Arbeit wieder aufgenommen und der Alltag gemeistert werden kann. Wichtig ist hier die Beurteilung ihrer behandelnden Ärzte und Ärztinnen. Sprechen Sie mit ihnen und fragen Sie nach deren Empfehlung. Sollte Ihre persönliche Meinung von derjenigen der Fachpersonen abweichen, können Sie eine Zweitmeinung einholen.
Sind Sie noch immer unschlüssig, ob Sie Leistungen der IV im Rahmen einer Wiedereingliederung, einer Rente oder anderen Geldleistungen beantragen können, empfehlen wir Ihnen frühzeitig eine Meldung zur Früherfassung (hier geht es zum Meldeformular für Erwachsene). Eine Früherfassung hilft dabei zu erkennen, ob bei Ihnen ein vorliegt und ob eine ordentliche IV Anmeldung (siehe unten) sinnvoll ist.
Die Meldung zur Früherfassung kann bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons vorgenommen werden oder über die Informationsstelle der AHV/IV (hier finden Sie alle Merkblätter und Formulare). Normalerweise nehmen die Fachpersonen der IV innerhalb von kurzer Zeit mit Ihnen Kontakt auf und klären in einem Standortgespräch, ob Leistungen der IV angezeigt sein könnten. Spätestens nach 30 Tagen nach Meldung der Früherfassung werden Sie über das Ergebnis schriftlich informiert.
Massnahmen der Frühintervention
Zudem können folgende Schritte eingeleitet werden:
- Hilfsmittel oder bauliche Massnahmen am Arbeitsplatz
- Kurse zur Umplatzierung im Unternehmen
- Berufsberatung, Arbeitsvermittlung oder Job Coaching
- Integrationsmassnahmen zur Stärkung der Belastbarkeit und Stabilisierung
Wer eine Meldung zur Früherfassung machen kann
Neben der betroffenen Person können auch folgende eine Meldung zur Früherfassung machen:
- Familienangehörige (im selben Haushalt lebend)
- Arbeitgeber
- behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie Chiropraktiker
- Sozialdienste oder kantonale Instanzen (Case Management, Schulpsychologischer Dienst)
- Privat- und Sozialversicherungen, wie Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pensionskassen (Berufliche Vorsorge BV), Militärversicherung
Ordentliche IV Anmeldung
Wenn Sie aus der Früherfassung die Empfehlung für eine IV Anmeldung erhalten, müssen Sie diese in einem zweiten Schritt einreichen (hier geht es zur Anmeldung für Erwachsene). Bei der IV Anmeldung müssen die angeforderten Personalien angegeben sowie Dokumente und Unterlagen (wie zum Beispiel Arztbericht/Arztzeugnisse) angehängt werden. Ansonsten kann es sein, dass der Antrag abgelehnt wird.
Nach einer IV Anmeldung leiten die Fachpersonen der IV Abklärungen ein und führen dazu Gespräche mit Ihnen, Ihrem Arbeitgeber, den behandelnden Ärzten und allfälligen anderen involvierten Stellen, wie Versicherungen. Parallel dazu werden gegebenenfalls Massnahmen zur Frühintervention (siehe oben) veranlasst. Kann damit keine vollständige Wiedereingliederung realisiert werden, werden weitere Massnahmen oder der Anspruch auf eine Rente geprüft. Selbstredend, dass dieser Prozess sehr lange dauern kann (erfahren Sie hier mehr darüber).
IV Anmeldung von Kindern und Jugendlichen
Dasselbe Vorgehen empfiehlt sich, wenn Ihr Kind gesundheitliche Schwierigkeiten hat. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie auf Eingliederungsmassnahmen der IV Leistungen zählen können, so zum Beispiel, wenn Ihr Kind Probleme beim Übergang von der Schule in eine Erstausbildung hat, empfiehlt sich auch hier eine Meldung zur Früherfassung. Hier geht es zum Meldeformular für Jugendliche.
Je nachdem, ob Jugendliche bereits erwerbstätig waren oder nicht, können passende Integrationsmassnahmen veranlasst werden, um sie auf eine erstmalige berufliche Ausbildung vorzubereiten.
Bei einer ordentlichen IV Anmeldung erfolgt diese über das Formular Anmeldung für Minderjährige. Wenn Sie als Kind bereits bei der IV angemeldet waren, müssen Sie sich mit 21 Jahren erneut als Erwachsene:r anmelden.
Ablauf und Dauer
Sobald Sie sich bei der IV angemeldet haben, ist Geduld gefragt. Nicht selten kann sich die Wartezeit über Wochen, Monate oder gar Jahre hinziehen. Bei Sachleistungen ist die Bearbeitungszeit meist etwas kürzer als bei Rentenleistungen. Seien Sie sich darüber im Klaren, dass dies nichts mit Ihrem persönlichen Fall zu tun hat, sondern der Vielzahl an Anträgen, den aufwändigen Abklärungen und komplexen Prozessen innerhalb der IV geschuldet ist. Natürlich können Sie aber versuchen den Prozess zu beschleunigen, indem Sie zwischendurch nach dem Stand der Dinge fragen oder ob gegebenenfalls noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Wichtig ist ausserdem zu wissen, dass es nach der IV Anmeldung sehr lange dauern kann, bis Sie die erste Rente erhalten. Diese wird dann, bei positivem Bescheid, immerhin rückwirkend ab sechs Monaten nach IV Anmeldung und Ablauf der Wartezeit ausbezahlt. Die Wartezeit bezieht sich darauf, dass Sie während eines Jahres mindestens 40 Prozent arbeitsunfähig gewesen sein müssen.
IV Antrag abgelehnt, was nun?
Leider kann es sein, dass Ihr Antrag auf IV Leistungen abgelehnt wird. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen! Sie können Ihre Einwände innerhalb von 30 Tagen schriftlich bei Ihrer IV-Stelle vorbringen. Ausserdem kann es sich lohnen, mit der Person, die Ihren Fall bearbeitet hat, Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich genau, weshalb der Antrag abgelehnt wurde, um die schriftliche Begründung besser zu verstehen. Überlegen Sie sich zudem, ob Sie sich juristisch beraten lassen wollen. Wenn die IV Ihre Einwände nicht akzeptiert und bei der Ablehnung bleibt, können Sie Beschwerde beim kantonalen Versicherungsgericht einreichen. Wenn Ihr Begehren nicht aussichtslos ist, haben Sie Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand. Aber Vorsicht: Wenn Sie verlieren, müssen Sie das Gerichtsverfahren selbst bezahlen.
Anfragen für Hilfsmittel oder weitere Geldleistungen
Möchten Sie weitere Leistungen beziehen, wie zum Beispiel die Finanzierung eines Hilfsmittels, können Sie einen entsprechenden Antrag einreichen (hier geht es zur Anmeldung für Erwachsene: Hilfsmittel der IV). Je nach Hilfsmittel werden Sie dafür ein ärztliches Attest oder andere Fachunterlagen beilegen müssen.
Wenn Sie regelmässig auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, haben Sie Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung (hier geht es zur Anmeldung für Erwachsene: Hilflosenentschädigung IV) oder einen Assistenzbeitrag (hier geht es zur Anmeldung für Erwachsene: Assistenzbeitrag). Bei Minderjährigen kann zusätzlich ein Intensivpflegezuschlag beantragt werden.