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Neuerungen Assistenzbeitrag ab 2022

Der Assistenzbeitrag erhält umfassende Neuerungen. Die Liste der Änderungen umfasst vor allem Anpassungen bei der Nachtpauschale und bei der Beratung. Eine Übersicht.

Eine Frau im Rollstuhl checkt ihr Smartphone. | © pexels

2022 hat sich in Bezug auf den Assistenzbeitrag einiges verändert. (pexels)

Als «Gebrauchsanweisung» bezeichnet InVIEdual das Kreisschreiben über den Assistenzbeitrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV). Auf über 130 Seiten wird unter anderem beschrieben, wem unter welchen Umständen wofür und wie viele Stunden zugesprochen werden, wie der Assistenzbeitrag abgerechnet werden kann und wer wofür Beratung in Anspruch nehmen darf. Zudem enthält der Anhang einen Musterarbeitsvertrag.

Auf den 1. Januar 2022 gibt es zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Assistenzbeitrags vor zehn Jahren umfassende Neuerungen. Das war nötig, nachdem auch die IV-Verordnung angepasst wurde.

Nachtpauschalen werden erhöht

Die wohl weitreichendste Änderung betrifft die Nachtpauschale. Das Stufensystem wird beibehalten, die Ansätze pro Stufe werden aber erhöht. Die genauen Ansätze finden Sie im Artikel von InVIEdual zu den Neuerungen.

Dank dieser Erhöhung sollte es in den meisten Situationen möglich sein, während der Nacht auch die Präsenzzeit von Assistenzpersonen entschädigen zu können. Das fordert das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Modell-Normalarbeitsvertrag, für dessen Umsetzung die Kantone zuständig sind.

Nachtpauschalen können tagsüber eingesetzt werden

Neu können nicht in Rechnung gestellte Nachtpauschalen in Stunden umgewandelt und tagsüber eingesetzt werden. Diese Flexibilisierung erleichtert die Organisation der Assistenz vor allem dann, wenn nahe Familienangehörige die Assistenz in der Nacht übernehmen. Ihre Unterstützung kann zwar nach wie vor nicht mit dem Assistenzbeitrag bezahlt werden. Mit der neuen Regelung verfällt die Nachtpauschale aber nicht mehr und kann für die Entlastung der Familienangehörigen tagsüber verwendet werden.

Allerdings gilt es zu beachten, dass jede Nachtpauschale, die in Tagesstunden umgewandelt werden soll, begründet werden muss. Ohne klare Begründung, warum die Nächte nicht in Rechnung gestellt werden, wird der Unterstützungsbedarf in der Nacht ab der nächsten Revision nicht mehr anerkannt.

Beratungspauschale alle drei Jahre

Eine andere bedeutende Neuerung betrifft die Beratung, die bisher nur einmalig in Anspruch genommen werden konnte. Erfahrungen haben gezeigt, dass das nicht reicht. Zu häufig ändern sich gesetzliche Rahmenbedingungen oder die persönliche Situation. Deshalb wird es nun möglich, auf begründetes Gesuch hin alle drei Jahre Beratung in diesem Umfang zu erhalten. Als Begründung reicht, dass zum Beispiel neue Arbeitsverträge ausgestellt werden müssen oder die Abrechnung mit der IV-Stelle geändert wurde. Wer allerdings aufgrund seiner Ausbildung in der Lage ist, die geänderte Situation selbst zu bewältigen, hat keinen Anspruch auf Beratung.

Beratung kann bereits vor der Verfügung des Assistenzbeitrags beansprucht werden und zwar unabhängig davon, ob ein Assistenzbeitrag verfügt wird oder nicht.

Weitere Informationen zum Kreisschreiben über den Assistenzbeitrag

Wie jedes Jahr gibt es auch diesmal einige Präzisierungen, die auf der Website von InVIEdual beschrieben werden. Das ganze Kreisschreiben ist kann hier heruntergeladen werden: Kreisschreiben über den Assistenzbeitrag (KSAB), Stand: 1. Januar 2022


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