Archiviert: 2024-12-31
Häufige Fragen und Antworten zum barrierefreien Reisen mit der SBB
Reisen mit eingeschränkter Mobilität kann viele Fragen aufwerfen. Zum Beispiel, welche Ermässigungen hat man in der Schweiz, wenn man mit Handicap reist? Wie gross darf ein Rollstuhl maximal sein? Die SBB sammelt diese Fragen und beantwortet sie in übersichtlichem Format auf ihrer Webseite. Einen Auszug der häufig gestellten Fragen (FAQ) findet ihr hier.

Reisen mit Behinderungen kann viele Fragen aufwerfen. (SBB CFF FFS/Beat Schweizer)
Beim Contact Center Handicap bestellen Reisende mit eingeschränkter Mobilität kostenlose Hilfe fürs Ein- und Aussteigen an Stützpunktbahnhöfen in der Schweiz sowie im internationalen Verkehr. Das Angebot steht allen Reisenden mit Behinderungen gratis zur Verfügung.
- Die Telefonnummer lautet 0800 007 102. Aus der Schweiz ist der Anruf gratis. Die Mitarbeitenden des Contact Center Handicap sind täglich von 5 bis 24 Uhr erreichbar.
- Sie können Hilfestellungen auch online per Bestellformular in Auftrag geben. Per Bestellformular reservierte Hilfestellungen senden Sie bitte mindestens 12 Stunden im Voraus.
Mehr Informationen zum Contact Center Handicap.
Aktivieren Sie in den Fahrplan-Einstellungen den Menüpunkt «Barrierefreie Verbindung». Ihnen werden im Fahrplan nun allfällige Einschränkungen der Barrierefreiheit angezeigt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Reiseplanung für barrierefreies Reisen sowie im Erklärvideo.
- Breite 70 cm
- Länge 125 cm
- Höhe 137 cm
- Gewicht 320 kg (Nutzlast der Mobilifte)
Eine Ein- und Ausstiegshilfe für grössere und/oder schwerere Rollstühle ist in der Regel nicht möglich
Weitere Infos zu Reisen mit Rollator und Rollstuhl
Auf der Seite Fahrvergünstigungen für Reisen mit einer Behinderung finden Sie alle Fahrvergünstigungen wie zum Beispiel das ermässigte GA, die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleitabo) oder auch Vergünstigungen beim Parkieren auf P+Rail-Parkplätzen.
Die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleitabo), gibt Reisenden mit Behinderungen (Rollstuhlfahrer:innen, gehbehinderten, blinden, sehbehinderten und geistig behinderten Menschen) die Möglichkeit, eine Begleitperson und/oder einen Assistenz-/Nutz-/Blindenführhund gratis mitzunehmen. Mehr Informationen finden Sie unter Fahrvergünstigungen für Reisende mit einer Behinderung.
Nein, das BehiG gilt nur in der Schweiz. Wenn Sie bei Reisen ins Ausland Unterstützung benötigen, können Sie sich mit einem Vorlauf von 24 Stunden beim Contact Center Handicap melden.
Bei Liftstörungen steht das Contact Center Handicap zur Verfügung und wird Ihnen eine alternative Reisemöglichkeit anbieten.
Ja, falls die behindertengerechte Toilette nur in der 1. Klasse vorhanden ist (IC2000, IC2020, ICN, ETR 610), kann eine Person mit dem Begleitabo zwei Begleitpersonen in der 1. Klasse mitnehmen. Die zwei Begleitpersonen müssen ein gültiges Billett haben (2. Klasse reicht).
Weitere Fragen und Antworten zum Thema Reisen mit eingeschränkter Mobilität finden Sie auf der Website der SBB.