Skip to Content Skip to Mainnavigation Skip to Meta Navigation Skip to Footer
Skip to Content Skip to Mainnavigation Skip to Meta Navigation Skip to Footer

Frauenhaus – die Schutzeinrichtung für Frau und Kind

Ein Frauenhaus ist ein stationäres Kriseninterventions-Angebot und eine geschützte Notunterkunft für erwachsene Frauen und ihre Kinder (oder zum Teil sogar junge weibliche Jugendliche ab 16 Jahren), die von physischer, psychischer und/oder sexueller Gewalt betroffen sind.

Foto eines Hauses, das auf einem Hügel steht. | © pixabay

Frauenhäuser sind äusserst wichtige Institutionen. (pixabay)

Ein Frauenhaus ist in der Regel ein geschützter und bewachter Ort, an dem Väter und/oder Männer keinen Zutritt haben. Diese Schutzeinrichtung ist für eine De-Eskalation der oftmals angespannten und mitunter gefährlichen Situation von absoluter Notwendigkeit. Frauenhäuser sind in jeder grösseren Schweizer Stadt lokalisiert und auf der Website der DAO (Dach-Organisation) aufrufbar. In der Schweiz zählen wir zurzeit 18 Frauenhäuser. Die Tätigkeiten (nebst dem Obdach und Schutz der Frauen und Kinder) sind sehr breit gefächert und beinhalten alle relevanten Aspekte des Familienlebens – von der Verpflegung bis hin zur Vermittlung von Behördengängen und anderen Hilfsmassnahmen. 

Trägerschaft oft aus Spenden 

Siebzehn Frauenhäuser in der Schweiz und jenes von Liechtenstein sind Aktivmitglieder der oben erwähnten DAO. Sie werden seit jeher von privatrechtlichen Trägerschaften (Verein oder Stiftung) getragen. Nahezu alle Frauenhäuser werden durch kantonale und zum Teil kommunale Subventionen mitfinanziert. Die privaten Spendeneinnahmen sind seit Jahrzehnten ein wichtiges Standbein in der Finanzierung der Frauenhäuser und tragen wesentlich zur Betriebssicherung bei. 
 
Ein Frauenhaus ... 

  • bietet die erste Anlaufstelle in familiären Konfliktsituationen nach der Bundesverfassung Art. 10, 11, 12 und 13. 
  • bietet Schutz, Unterkunft (vorübergehende Wohnmöglichkeit), Beratung und weitere Unterstützung. 
  • vermittelt medizinische Betreuung. 
  • vermittelt therapeutische Betreuung. 
  • einen sicheren Ort für die involvierten Kinder (Abholdienst und Erstversorgung). 
  • trägt zur Stabilisierung der Betroffenen bei. 
  • beugt weitere Gewalt vor (Adressschutz, Besuchsschutz, Personenschutz). 
  • unterstützt die Betroffenen bei der Entwicklung einer Zukunftsperspektive. 
  • ist mit diversen lokalen und regionalen Stellen vernetzt und pflegt die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. 
  • vermittelt als Fachstelle Informationen zum Thema häusliche Gewalt und sensibilisiert Fachpersonen. 
  • unterstützt die Betroffenen bei der Organisation von nachhaltigen Anschlusslösungen. 
  • sichert eine angemessene Nachbetreuung der Betroffenen. 

Gewalt gegen Frauen mit Behinderung 

Frauen mit Behinderungen sind zwei bis drei Mal häufiger von körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt betroffen, wie eine Studie von 2014 feststellt. Vor allem die Gruppe der psychisch erkrankten Frauen und die gehörlosen Frauen erleben schwere körperliche Gewalterfahrungen im Erwachsenenleben, meistens im häuslichen Bereich, also von Partnern oder nahen Bezugspersonen. 

Das barrierefreie Frauenhaus

Das Frauenhaus Graubünden hat in den vergangenen Monaten in Zusammenarbeit mit Studierenden von der Fachhochschule das Projekt «Barrierefreies Frauenhaus» erarbeitet. Es ist der Versuch, die Beratung und Schutzangebote für alle zugänglich zu machen. Infrastruktur und Beratungsangebote wurden für verschiedene Sinnes- und Körperbehinderungen angepasst. Das Frauenhaus Graubünden ist schweizweit das erste Frauenhaus, das Schutz, Unterkunft, Begleitung und Beratung auch für rollstuhlfahrende Frauen und Kinder anbieten kann. 


Ist dieser Artikel lesenswert?

Fehler gefunden? Jetzt melden.

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?