Arbeiten mit Epilepsie
Wer mit einer Epilepsie arbeitet oder auf Stellensuche ist, dem stellen sich viele Fragen. Welche Berufe können ausgeübt werden? Was kommuniziere ich am Arbeitsplatz und wie spreche ich meine Erkrankung im Bewerbungsprozess an? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema Arbeiten mit Epilepsie und gibt Mut, den eigenen Berufsweg einzuschlagen.
Ob jemand mit Epilepsie lebt, ist von aussen nicht sichtbar. Eine sachliche Kommunikation hilft, Unsicherheiten zu reduzieren und Vorurteile abzubauen. (pexels)
Die Arbeit bestimmt ein Grossteil unseres Lebens und ist in vielerlei Hinsicht von grosser Bedeutung. Sie bedeutet finanzielle Absicherung, ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, stärkt das Selbstwertgefühl und wirkt identitätsstiftend. Viele Menschen mit Epilepsie haben kaum Einschränkungen in Beruf und Arbeit und unterscheiden sich hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Intelligenz nicht von Menschen ohne Epilepsie. Leider treffen aber auch sie in ihrem Berufsleben immer wieder auf Vorurteile und Vorbehalte.
Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann, stellen sich viele offene Fragen. Vorrangig kommt es zu existenziellen Sorgen und den damit verbundenen Unsicherheiten. Der soziale und psychologische Faktor von Arbeit darf jedoch nicht unterschätzt werden und so ist sie ein wichtiger Bestandteil unserer Identität. Der Wegfall des gewohnten Tagesablaufes und die Abnahme der sozialen Kontakte kann sich somit auf die psychische Gesundheit auswirken und den Krankheitsverlauf negativ beeinflussen.
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Welche Berufe können Epileptiker:innen ausüben und welche nicht?
Bei einer neu diagnostizierten Epilepsie werden Menschen mit Epilepsie rasch mit Empfehlungen und Verboten in Bezug auf ihre Arbeitstätigkeit konfrontiert. Es gibt jedoch keine Jobs, von denen prinzipiell abgeraten wird. Welche Berufe Epileptiker:innen ausüben können und welche nicht, hängt aber stark von der Anfallsform, der Anfallshäufigkeit, dem Verlauf der Erkrankung, allfälligen Schutzfaktoren, wie , sowie der Arbeitsumgebung ab und sollte immer individuell abgeklärt werden. Vorsicht geboten ist bei Arbeiten, bei denen ein erhöhtes Verletzungsrisiko für die Betroffenen oder Dritte besteht, wie zum Beispiel bei Arbeiten in der Höhe oder an schweren Maschinen sowie Arbeiten mit Schutzbedürftigen. Zudem sind bei Berufen, bei denen eine Fahrerlaubnis vorausgesetzt wird, die Konsequenzen hinsichtlich einer allfälligen Fahrkarenz immer sehr einschneidend und daher einem höheren Risiko ausgesetzt.
Über Epilepsie am Arbeitsplatz sprechen
Über gesundheitliche Einschränkungen, die während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses eintreten und die ein Risiko für den Arbeitnehmer selbst oder für Dritte darstellen und die einen Einfluss auf den Betriebsablauf haben können, muss der Arbeitgeber informiert werden. Wir raten Ihnen mit Ihren Vorgesetzten das Gespräch zu suchen und dabei zu beschreiben, wie sich bei Ihnen die Anfälle zeigen und was Aussenstehende in diesem Moment für Sie tun können.
Ob und in welcher Form Sie Ihre Arbeitskolleg:innen über die Epilepsie informieren wollen, liegt in Ihrem eigenen Ermessen und sollte von der jeweiligen Situation abhängig gemacht werden. Falls Ihre Kolleg:innen Zeuge eines Anfalls werden sollten, bleibt bei den Anwesenden oft eine grosse Unsicherheit zurück. Sachliche Informationen zum Krankheitsbild Epilepsie können hier helfen, Ängste und Vorurteile abzubauen.
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Abnahme der Leistungsfähigkeit: was muss ich tun?
Epilepsiebetroffene berichten häufig von Gedächtnisproblemen und Konzentrationsstörungen. Dass die kognitive Leistungsfähigkeit im Laufe des Lebens abnimmt, ist normal und betrifft Menschen mit und ohne Epilepsie. Sollten Sie bei Hirnfunktionen, wie der Konzentrationsfähigkeit, der Auffassungsgabe und dem Planungsvermögen eine Leistungsabnahme bemerken, die Sie beunruhigt, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Neurologen oder Ihrer Neurologin suchen. Diese werden bei Bedarf eine neuropsychologische Untersuchung veranlassen mit dem Ziel allfällige Hirnfunktionsstörungen aufzuzeigen. Diese können die Alltagsbewältigung und das berufliche und soziale Leben negativ beeinflussen und zeigen sich in Form von reduzierter Belastbarkeit, vermindertem Lernvermögen und mangelnder gedanklicher Flexibilität. Und sie können wiederum Aufschluss geben auf die Frage, welche Berufe möglich und sinnvoll sind und ob es allenfalls gewissen Anpassungen der Arbeitsumgebung bedarf.
Die Gründe für neuropsychologische Störungen sind vielfältig und können einerseits der Grunderkrankung der Epilepsie (Tumor, Narbe im Gehirn, etc.) zugrunde liegen oder die epileptischen Gehirnaktivitäten können die Informationsverarbeitung negativ beeinflussen. Zudem können die Medikamente Nebenwirkungen wie Müdigkeit und depressive Verstimmung auslösen, was sich wiederum auf die kognitive Leistungsfähigkeit auswirkt.
Was muss ich bei der Stellensuche und Bewerbung mit Epilepsie beachten?
Leider machen Betroffene immer wieder die Erfahrung, dass sie aufgrund ihrer Erkrankung in Bewerbungsprozessen benachteiligt werden. Auch hier gilt der Grundsatz, dass Sie einen künftigen Arbeitgebenden nur über eine chronische Erkrankung informieren müssen, wenn diese Auswirkungen auf die Arbeit haben kann. Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand sind im Bewerbungsgespräch nicht erlaubt. Im Bewerbungsprozess ist es ratsam die Erkrankung erst nach dem ersten Kennenlernen und in einem persönlichen Gespräch anzusprechen. Auch da können sachliche Informationen die nötige Sicherheit schaffen. Von einer Erwähnung der Epilepsie in den Bewerbungsunterlagen raten wir ab, da Sie ansonsten Gefahr laufen, gar nicht erst zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden.
Sollten Sie bei der Arbeitssuche wiederholt und gehäuft auf Absagen und Ablehnung stossen, sollten Sie sich hinsichtlich ihrer Bewerbungsstrategie von einer geeigneten Beratungsstelle beraten lassen.
Broschüre «Epilepsien im Berufsleben»
Die aktuelle Broschüre von Epi-Suisse gibt einen Einblick in die Epilepsie, zeigt auf, wo sie sich im Beruf auswirken kann, streift die Themen Berufswahl und Stellensuche und geht schliesslich auch auf Aspekte rund um Arbeitsfähigkeit und sozialversicherungsrechtliche Fragen ein. Sie kann für 9.50 Franken auf der Homepage von Epi-Suisse bestellt werden.
Epilepsie bei Jugendlichen: Berufswahl und Lehrstellensuche
Treten epileptische Anfälle in der Jugend auf, hat dies Auswirkungen auf verschiedene Lebensbereiche und stellt einige Betroffene in der Berufsfindungsphase vor grosse Herausforderungen. Die Unsicherheiten bezüglich den Fragen, was der Berufswunsch und was für eine Berufsausbildung oder ein Studium möglich ist, sind gross.
Zwei Jahre vor Schulabschluss sollten sich Jugendliche mit ihrer beruflichen Zukunft auseinandersetzen. Auch für Jugendliche mit Epilepsie sind dabei die individuellen Interessen und Fähigkeiten ausschlaggebend. Bei deren Ausarbeitung kann eine Berufsberatung im zuständigen Berufsinformationszentrum unterstützend wirken. Es ist jedoch so, dass bei einer aktiven Epilepsie bei der Berufswahl gewisse Risikofaktoren (wie zum Beispieldas Absturzrisiko, das Bedienen von schweren Maschinen und unregelmässige Arbeitszeit, etc.) im Hinblick auf die individuelle Anfallssituation bedacht werden sollten. Beziehen Sie dazu die medizinischen Empfehlungen Ihres Neurologen oder Ihrer Neurologin in den Prozess mit ein.
Bei einer längerfristigen Anfallsfreiheit unter regelmässiger Medikation bestehen hinsichtlich der Berufswahl kaum mehr Einschränkungen. Sie sind verpflichtet künftige Lehrbetriebe über die Erkrankung zu informieren, sofern davon ausgegangen werden muss, dass auch während der Arbeitszeit Anfälle auftreten und diese den Arbeitsalltag beeinflussen können. Gerade bei der Lehrstellensuche darf dies gerne auch von den Eltern unterstützt werden. Sollte der ganze Berufsfindungsprozess durch die Epilepsie erschwert werden, sollten Sie nicht zu lange warten und die Invalidenversicherung (IV) frühzeitig hinzuziehen. Die IV hat die Möglichkeit die berufliche Eingliederung der betroffenen Jugendlichen mittels verschiedener Massnahmen wie zum Beispiel einer spezialisierten Berufsberatung und Arbeitsvermittlung zu unterstützen. Wenden Sie sich dazu an die IV-Stelle Ihres Wohnkantons oder machen Sie eine Meldung zur Früherfassung für Jugendliche.
Dieser Artikel wurde von Jeannette Wiss, Verantwortliche für Kommunikation und Veranstaltungen bei Epi-Suisse verfasst. Epi-Suisse ist eine Patientenorganisation für Epilepsiebetroffene und Angehörige. Unter epi-suisse.ch/infomaterial finden Sie weiterführende Informationen sowie Broschüren.