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Umschulung in eine Sonderschule

Die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten eines Kindes mit Behinderung oder Krankheit, können dazu führen, dass es individuell gefördert werden muss. Das kann durch eine Umschulung in eine Sonderschule stattfinden oder auch in der integrierten Form der Sonderschule.

Ein Klassenzimmer mit Kinder und einem Lehrer.  | © unsplash

Wann macht eine Sonderschule Sinn? (unsplash)

Was gibt es bei der Umschulung zu beachten? Herr Matthias Obrist, Leitung Schulpsychologischer Dienst Zürich, berichtet. 

Der Schulpsychologische Dienst wirkt bei der Entscheidung, ob das Kind in eine Regel- oder Sonderschule eingeteilt wird, intensiv mit. Können Sie berichten, auf was Sie genau achten? Geben Sie eine Empfehlung ab, ob Regel- oder Sonderschule?

Wenn es um verstärkte Massnahmen der Sonderschule geht, ist der schulpsychologische Dienst die Fachstelle, die die Beurteilung der Situation macht. Dazu gibt es das sogenannte standardisierte Abklärungsverfahren, das in vielen Kantonen angewendet wird. Am Schluss gibt der schulpsychologische Dienst eine Empfehlung aus entwicklungspsychologischer Perspektive ab. Da wird abgeklärt, welchen Bedarf ein konkretes Kind in einer konkreten Situation in einer Schule hat. Wir schauen mithilfe von Gesprächen, Beobachtungen und Tests auf verschiedene Faktoren beim Kind: kognitive Entwicklung, Kommunikation, Mobilität, soziale und emotionale Entwicklung und die Teilhabe des Kindes im Kontext der Schule. Es wird der Ist-Zustand und dann der Soll-Zustand angeschaut. Gibt es keine ausreichende Passung von Kind und Schule, dann braucht es verstärkte Massnahmen.

Digitale Begleitstelle: Hilfe für Eltern von Kindern mit Behinderungen

Als Eltern eines Kindes mit Behinderungen haben Sie im Alltag viele zusätzliche Herausforderungen zu meistern. Hier finden Sie Hilfe in jeder Lebensphase Ihres Kindes – mittels Informationen sowie Austauschmöglichkeiten im Forum.

Zur Begleitstelle für Eltern 

Eltern sitzen mit ihrer kleiner Tochter und einem Laptop auf den Knien auf dem Sofa und informieren sich. | © Pexels / Kampus Production

Die Schule hat kein Interesse, Kinder in eine Sonderschule einzuteilen, weil es teuer und personalintensiv ist. Ebenso haben die meisten Eltern auch kein Interesse daran, dass ihr Kind in eine Sonderschule eingeteilt wird. Die Sonderschule muss nicht immer separiert sein. Es gibt auch integrative Sonderschulung. Das bedeutet, dass Kinder, die in eine Sonderschule eingeteilt werden, in der Klasse verbleiben und dort einen Teil der Lektionen Unterstützung durch eine Fachperson aus der Heilpädagogik oder eine Assistenzperson erhalten.

Anhand welcher Kriterien wird beurteilt, ob ein Kind in eine Sonderschule muss?

Wie die Einteilung aussieht, hängt davon ab, ob ein Kind in einer bestimmten Schulsituation mit allen Massnahmen, die man zur Verfügung hat, nicht ausreichend geschult wird und sich nicht gut entwickelt. In so einem Fall braucht es verstärkte zusätzliche Massnahmen entweder in der Schule als Form der integrierten Sonderschule oder separiert. Je nach Kanton und nach Region ist die Zahl der Sonderschulen unterschiedlich und die Angebote sind auch nicht überall gleich verfügbar. Manchmal möchten Eltern und die Schule eine Sonderschule, aber das Angebot fehlt oder der Weg zur Sonderschule ist sehr weit. Wichtig zu erwähnen ist, dass wenn sich ein Kind nur nicht «wohlfühlt» im Klassenverband, ist das noch kein Grund für die Umschulung in eine Sonderschule. 

Wie läuft der ganze Prozess einer Umschulung in eine Sonderschule ab?

Wenn das Kind in einer Regelschule oder in einem Regelkindergarten ist, kommt es aufgrund der Abklärung und dem Einverständnis der Beteiligten, mit der Unterstützung der Eltern und Lehrpersonen dazu, dass das Kind in eine separate Sonderschule muss. In der Regel plant man das auf das nächste Schuljahr. Der ganze Ablauf beinhaltet

  • ein Gespräch zwischen Eltern und Lehrpersonen, 
  • die Anmeldung beim Schulpsychologischen Dienst, 
  • Gespräche, Beobachtung, Tests und Expertise durch den Schulpsychologischen Dienst, 
  • Abklärungsgespräch mit den Beteiligten,
  • Kennenlernen und Schnuppern vom Kind in der neuen Schule, 
  • Zusage der Schule, 
  • Bewilligung der Finanzen, 
  • Fragen zum Transport und andere Themen, die geklärt werden müssen. 

Der ganze Prozess kann bis zu einem Jahr dauern und die Schulpsychologie wie auch andere Fachstellen begleiten diesen Prozess. Es gibt Situationen, wo die Schule eine Sonderschulung für ein Kind möchte, weil es nicht mehr anders geht und die Umschulung dem Wohle des Kindes entspricht. Es gibt aber auch das umgekehrte, wo die Eltern eine Sonderschule für ihr Kind bevorzugen, weil sie denken, dass es das Kind braucht, aber aus Sicht der Schule die Kriterien dafür noch nicht erfüllt sind. 

Es gibt verschiedene Arten der Sonderschule: Sprachheilschulen, Schulen für Kinder mit kognitiven Beeinträchtigungen (Heilpädagogische Schulen), Schulen für Kinder mit Körper-, Seh- oder Hörbehinderung, Schulen für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten wie zum Beispiel Impulsstörungen, Konzentrationsstörungen. Jeder Kanton hat eine Liste mit anerkannten Sonderschulen. Besonders im Bereich Verhalten und Sprache ist es so, dass es Wartelisten auf die Plätze gibt und man sich früh melden muss. Es gibt keine Auswahl an Sonderschulen, die sich Eltern anschauen und auswählen können. Eltern können eher froh darüber sein, wenn ihr Kind in einer Sonderschule aufgenommen wird. 

Es ist nicht selten, dass eine Sonderschule weiter weg vom Wohnort des Kindes ist. Da muss auch das Thema des Schulwegs beachtet werden. Der Transport gehört zum Schulweg dazu, was natürlich mit Zeit und Kosten verbunden ist. Je nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes wird die Zumutbarkeit des Schulwegs eingeschätzt. Beispielsweise kann ein Kindergartenkind nicht einen einstündigen Weg zum Kindergarten auf sich nehmen. Es ist wichtig, zuerst auf das Bedürfnis des Kindes Rücksicht zu nehmen.

Inwiefern haben die Eltern ein Mitspracherecht?

Die Meinungen der Eltern werden auf dem ganzen Weg sehr begrüsst und sie sind auch sehr wichtig. Das Mitspracherecht der Eltern ist auch in den entsprechenden kantonalen Verordnungen geregelt. Es gibt sehr selten Situationen, wo gegen den Willen der Eltern das Kind in eine Sonderschule eingeteilt wird. In so einem Fall können die Eltern aber Rechtsmittel, ergreifen und gegen diesen Entscheid vorgehen. Die Schulen sind auch verpflichtet, die Eltern über Ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Es kann auch vorkommen, dass die Kindesschutzbehörde miteinbezogen wird. Wichtig zu betonen ist, dass das ganze Verfahren klar am Konsens orientiert ist. Für das Kind ist es sehr wichtig zu sehen, dass die Eltern hinter der Entscheidung stehen. 

Was geschieht, wenn die Eltern mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind?

Die Eltern können zum Beispiel gegen eine schulpsychologische Abklärung, gegen eine schulpsychologische Empfehlung oder gegen einen Entscheid der Schulleitung oder Schulbehörde sein. Gegen letztere können die Eltern ein Rekurs einlegen. Es kann sich einerseits um formale Fehler handeln, wie zum Beispiel, dass eine Anhörung der Eltern nicht stattgefunden hat oder dass kein richtiges Fachgutachten vorhanden ist. Andererseits gibt es inhaltliche Fehler: Hier geht es darum, dass der Prozess zwar richtig ausgeführt wurde, hingegen die Eltern mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, wie zum Beispiel mit der Einschätzung des Schulpsychologischen Dienstes oder der Lehrperson. In solchen Fällen, wo die Eltern mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, müssen die Eltern gut argumentieren können, damit die Beschwerde gutgeheissen wird. 

Eine Mutter unterstützt ihre Tochter bei den Hausaufgaben. | © unsplash Es ist nicht selten, dass Jugendliche die Schule nicht wechseln möchten. Hier müssen Eltern vernünftig argumentieren. (unsplash)
Was geschieht, wenn das Kind mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist?

Da spielt die geistige Urteilsfähigkeit des Kindes eine Rolle: Ist das Kind in der Lage zu verstehen, was die Entscheidung konkret bedeutet? Die Kinder werden in entsprechenden Verfahren, wie zum Beispiel beim standardisierten Abklärungsverfahren miteinbezogen. Eine Fachperson aus der Psychologie führt auch ein Gespräch mit dem Kind. Die Kinder orientieren sich natürlich immer sehr an dem, was die Eltern sagen. 

In der Praxis wird der Meinung der Eltern mehr Gewicht gegeben als der Meinung des Kindes. Man versucht mit Offenheit und Information sowie guter Begleitung die Entscheidung so gut wie möglich nachvollziehbar zu machen und stets im Interesse des Kindes zu handeln. Kinder sind in der Regel anpassungsfähig. Die Kinder vertrauen dem Umfeld, vor allem ihren Eltern und auch den Lehrpersonen oder Fachpersonen, die es begleiten. Vertrauen bildet eine gute Grundlage, um eine gute Entscheidung zu finden. 

Bei Jugendlichen mit Verhaltensproblemen ist das ein wenig anders. Sie reagieren eher mit Unverständnis auf Entscheidungen und es gibt ein Eskalationspotential. Daher arbeitet man mit ihnen zum Beispiel mit Verträgen und stellt Konsequenzen in Aussicht. Man muss sich je nach Situation auch einmal über den Willen der Jugendlichen hinwegsetzen und die begründeten Massnahmen durchführen. 

Wie sind Ihre Erfahrungen mit der Möglichkeit einer Umschulung in eine Privatschule?

Die Eltern haben das Recht, ihr Kind in einer Privatschule anzumelden und in der Volksschule abzumelden. Da es sich hierbei um eine Privatschule handelt, müssen die Eltern das natürlich auch selbst finanzieren. Wir aus dem Schulpsychologischen Dienst gehören zum öffentlichen Schulsystem und geben keine Empfehlung für eine Privatschule.

Wie lange ist im Durchschnitt die Wartezeit auf einen Platz in eine Sonderschule und wie wird der Schulstoff mit dem betroffenen Kind solange anders erarbeitet?

Das hängt von der Dringlichkeit und vom Typus der gesuchten Sonderschulung ab. Die ganze Planung läuft in der Regel im Schuljahres-Rhythmus. Die Plätze werden meist auf das neue Schuljahr hin vergeben. Wenn sich das Kind mitten im Schuljahr befindet und festgestellt wird, dass eine Sonderschule geeigneter ist, kann es sein, dass man bis zum nächsten Schuljahr warten muss oder es eine Zwischenlösung wie Einzelunterricht, Timeout-Schule oder anderes braucht. 

Dieser Artikel richtet sich an Eltern von Kindern mit Behinderungen und ist Teil der digitalen Begleitstelle. Haben Sie ergänzende Bemerkungen? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung per Mail an info@enableme.ch.


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