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Sterbehilfe und Palliative Care in der Schweiz

«Sterben gehört zum Leben dazu», ist schnell gesagt. Das Unausweichliche als solches auch zu akzeptieren, ist ungleich schwieriger. Einen grossen Einfluss auf diesen Prozess hat in unserer Gesellschaft die Selbstbestimmung, am Lebensende bei der Behandlung und Betreuung mitentscheiden zu können oder den Todeszeitpunkt selber zu bestimmen.

Kerzen beleuchten eine Maske und eine Spritze. | © pixabay

Ist Sterbehilfe in der Schweiz erlaubt? (pixabay)

Bei schweren und unheilbaren Erkrankungen und Behinderungen und in Anbetracht einer immer älter werdenden Gesellschaft rücken die Themen Palliative Care und Sterbehilfe immer stärker in den Fokus. 

In der Schweiz ist die freiwillige Sterbehilfe so liberal geregelt wie kaum in einem anderen Land – und immer mehr Menschen nehmen sie auch in Anspruch. Nach Angaben von EXIT, der Vereinigung für humanes Sterben deutsche Schweiz, sind die Mitgliedszahlen der Organisation innerhalb von zehn Jahren um über 100% auf 110'000 Personen gestiegen. 2018 haben 905 von ihnen eine sogenannte Freitodbegleitung in Anspruch genommen, 171 mehr als im Jahr zuvor. 

Beihilfe zum Tod

Dabei führt eine Begleiterin oder ein Begleiter von EXIT die notwendigen Abklärungen durch und unterstützt die erkrankte Person, wenn nötig, bei der Beschaffung des erforderlichen ärztlichen Rezepts für das Sterbemittel. Dieses ist nur gegen ein ärztliches Rezept erhältlich, was bedeutet, dass immer auch eine ärztliche Fachperson als zusätzlicher Faktor in den Abklärungsprozess involviert ist.

Bedingung für jede Freitodbegleitung ist, dass der sterbewillige Mensch den letzten Schritt – das Trinken des in Wasser aufgelösten Medikaments oder das Öffnen des Infusionshahns – selber vornehmen kann und, dass auch zu diesem Zeitpunkt die Urteilsfähigkeit voll erhalten ist. Diese Form der Sterbehilfe gilt als Beihilfe zum Suizid und ist gemäss Artikel 115 des schweizerischen Strafgesetzbuches nicht strafbar, sofern ein egoistisches Motiv des Beihelfens ausgeschlossen werden kann.

Aktive Sterbehilfe verboten

Strafbar ist hingegen die direkte aktive Sterbehilfe, also die gezielte Tötung zur Verkürzung der Leiden eines anderen Menschen. Juristisch nicht ausdrücklich geregelt ist die indirekte aktive Sterbehilfe. Dabei werden zur Linderung von Leiden Mittel eingesetzt, die als Nebenwirkung die Lebensdauer herabsetzen können. Auch die passive Sterbehilfe, der Verzicht auf die Aufnahme oder den Abbruch von lebenserhaltenden Massnahmen, ist nicht ausdrücklich geregelt, wird aber wie die indirekte aktive Sterbehilfe als erlaubt angesehen.

Lebensqualität in der letzten Lebensphase

Die Schweizerische Gesellschaft für palliative Medizin, Pflege und Begleitung hält fest, dass die Möglichkeiten der Palliative Care vorausschauend und frühzeitig miteinzubeziehen sind, das heisst, in Ergänzung zu kurativen und rehabilitativen Massnahmen. Der Schwerpunkt von Palliative Care beginnt aber zu dem Zeitpunkt, in der die Heilung einer Krankheit nicht mehr möglich ist und auch kein primäres Ziel mehr darstellt. In den Fokus gestellt wird in dieser letzten Lebensphase die Lebensqualität und die Unterstützung der Betroffenen und den ihnen nahestehenden Bezugspersonen. Mit einer gut eingestellten Behandlung wird versucht, dass die letzten Lebensmonate weitgehend schmerzfrei erlebt werden können. Patientinnen und Patienten sollen keine Angst mehr vor unerträglichen Schmerzen haben müssen. 

Das Konzept der Palliative Care beruht auf einem internationalen Konsens

  • Entlastung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen. 
  • Schaffung eines Unterstützungssystems, das dem erkrankten Menschen ermöglicht, sein Leben so aktiv wie möglich bis zum Tode zu leben.
  • Integration psychischer und spiritueller Aspekte. 

Palliative Care 

  • Will den Eintritt des Todes weder beschleunigen noch ihn hinauszuzögern.
  • Bejaht das Leben und erachtet das Sterben als normalen Prozess. 
  • Unterstützt Angehörige, die Krankheit der betroffenen Person und die eigene Trauer zu verarbeiten. 
  • Nutzt einen Teamansatz, um den Bedürfnissen des Betroffenen und seiner Familie zu begegnen. 
  • Kann früh im Verlauf der Erkrankung angewandt werden, in Verbindung mit lebensverlängernden Massnahmen wie Chemotherapie.

Palliative Care gewinnt an Bedeutung

Im Sinne des Bedürfnisses nach selbstbestimmtem Handeln und angesichts unserer alternden Gesellschaft hat das Thema Palliative Care in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Immer mehr – wenn auch noch nicht genug – Angebote stehen den Betroffenen zur Verfügung und auch Bund und Kantone arbeiten seit mehreren Jahren an einer nationalen Strategie, bei der es aktuell in einer zweiten Phase um die bessere Verankerung von Palliative Care in den bestehenden Strukturen des Gesundheits- und Bildungswesens geht. 


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