Soziales und Rechtliches bei Multipler Sklerose (MS): BehiG, IV und mehr
Von der Pflegefinanzierung bis zur Ergänzungsleistung, von verfügbaren Hilfsmitteln bis zu nützlichen Ermässigungen – Menschen mit Behinderung sehen sich einem wahren Dschungel von Unterstützungsangeboten gegenüber. Behalten Sie den Überblick!

In der Schweiz gilt seit 2004 das Behindertengleichstellungsgesetz. (pixabay)
In der Schweiz gilt seit 2004 das Behindertengleichstellungsgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung und chronischer Krankheit zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Damit sind verschiedene Regelungen verbunden etwa mit Blick auf die Barrierefreiheit von Neubauten, Ermässigungen im öffentlichen Verkehr oder Hilfsmittel, welche die Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen. Weitere rechtliche Vorgaben betreffen die materielle Absicherung von Beeinträchtigten durch die Invalidenversicherung sowie bei Bedarf der Anspruch auf staatliche Ergänzungsleistungen.
MS – Wenn Pflege notwendig ist
Oft lässt sich die notwendige Pflege zu Hause durch Angehörige oder Pflegedienste organisieren. Bei intensivem Pflegebedarf sind die Betroffenen manchmal in einer Pflegeinstitution besser aufgehoben. Bei der Finanzierung unterstützen die Sozialversicherungen und der Staat. Denn in der Schweiz gibt es keine obligatorische Pflegeversicherung. Reichen das eigene Vermögen und die Beiträge der Kranken- oder Invalidenversicherung nicht aus, haben Sie Anspruch auf staatliche Ergänzungsleistungen in Höhe der Differenz zwischen Kosten und Einkommen inklusive Versicherungsleistungen.
Diskussionen in der Community
MS – Anspruch auf Hilfsmittel
Die Invalidenversicherung stellt Ihnen benötige Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Gehhilfe zur Verfügung, damit Sie sich weitgehend selbst versorgen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Auch technische Hilfsmittel wie Orthesen, das sind stütz- und haltungskorrigierende orthopädische Geräte, sowie unterstützende Kommunikationsmittel können beantragt werden. Machen Sie sich einen Überblick über verfügbare Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung.
MS – Ermässigungen und Rabatte
TV-Gebühren, Bahntickets, Zeitschriften-Abos, Kinokarten – Besitzer eines IV-Ausweises zahlen für viele Angebote einen ermässigten Preis. Machen Sie sich einen Überblick über alle Ermässigungen und Rabatte für Menschen mit Behinderung.