Falls es bei Ihnen einen Verdacht auf eine Allergie gibt, empfiehlt sich der Gang zu einer Expertin bzw. einem Experten aus der Allergologie. Denn «die Diagnose einer Allergie kann sehr schwierig sein, da es viele Erkrankungen gibt, die allergieähnliche Symptome auslösen und eine Allergie vortäuschen können», weiss Dr. Renz Mang, Allergologe von Beruf. Fachpersonal aus der Allergologie kann zum Beispiel eine Nahrungsmittelunverträglichkeit von einer Allergie unterscheiden.
Die Diagnose-Methode hängt vom Allergie-Typ ab
Sind Sie beim Allergologen oder bei der Allergologin, gibt es mehrere verschiedene Methoden zur Diagnostik. «Für welche Methode sich der Arzt entscheidet, hängt von der Art der Allergie ab», erklärt der Allergologe. Es gibt zwei häufige Formen der Allergie. Die so genannte Typ-I Allergie wird durch bestimmte Eiweisse im Blut hervorgerufen («Antikörper») und führt zu Symptomen, die sehr schnell nach einem Kontakt mit dem Allergen auftreten. Ein Beispiel wäre hier der Heuschnupfen.
Typ-I Allergien werden durch den Pricktest – auch Ritztest genannt – diagnostiziert. Dabei werden verschiedene Stoffe auf den Unterarm aufgetragen und in die Haut geritzt. Kommt es nach 20 Minuten zu einer Schwellung, ist eine Allergie wahrscheinlich. Auch durch eine Blutuntersuchung kann eine solche Allergie diagnostiziert werden.
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Diagnose von Typ-IV Allergien durch Epikutantest
Im Gegensatz dazu wird die so genannte Typ-IV Allergie durch Blutzellen hervorgerufen. Die Symptome dieser Allergieform treten erst zwei bis drei Tage nach dem Kontakt mit einem Stoff auf. Ein bekanntes Beispiel ist die Nickelallergie. Diese Art der Allergie kann nicht durch eine Blutuntersuchung diagnostiziert werden. Zur Diagnose wird deshalb der Epikutantest («Pflastertest») durchgeführt, bei dem die Patientin bzw. der Patient für zwei Tage Stoffe auf den Rücken geklebt bekommt. Wird am dritten Tag eine Rötung beobachtet, ist eine Allergie auf den jeweiligen Stoff wahrscheinlich.
«Deshalb sollte der Arzt also zuallererst die vom Patienten selbst beobachteten Symptome erfragen, unter denen ein Patient leidet und sich dann für den geeigneten Test entscheiden», erklärt Dr. Mang die Vorgehensweise.
Allergien im Beruf können zur Berufsunfähigkeit führen
Ist eine Allergie so schwer, kann die Erwerbsfähigkeit oder das gesellschaftliche Leben eingeschränkt werden. «Dann kann ein Grad der Erwerbsminderung oder der Behinderung festgestellt werden. Dies ist zum Beispiel bei einem schweren allergischen Asthma der Fall, aber auch ein banales Ekzem der Hände kann, zum Beispiel bei einem Friseur, die Ausübung seines Berufes unmöglich machen», so Dr. Mang.
Die Europäische Stiftung für Allergieforschung (ECARF) etwa zählt ein Dutzend Beispiele berufsbezogener Allergien auf – von der Allergie gegenüber Holzstaub über die Mehlstauballergie bis hin zur allergischen Reaktion auf Desinfektionsmittel. Ist die Allergie so stark, dass die damit verbundene Einschränkung dazu führt, dass der bisherige Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann, wird in der Regel eine berufliche Umschulung von der Invalidenversicherung finanziert.
Wenn Betroffene aufgrund einer Allergie dauerhaft und wesentlich in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt sind, kann bei der zuständigen Sozialversicherung abgeklärt werden, ob der Betroffene Anspruch auf eine IV-Rente hat. Ein solcher Antrag, muss jedoch auf alle Fälle mit dem behandelnden ärztlichen Fachpersonal abgesprochen werden.