Behinderung und Wohnverhältnisse
Bezahlbarer, rollstuhlgängiger Wohnraum ist in der Schweiz rar. Gleichzeitig ist die Wohnungssuche insbesondere für Haushalte mit tiefer Kaufkraft so schwierig wie seit Jahren nicht mehr. Für Menschen mit Behinderungen, die auf barrierefreien Wohnraum angewiesen sind, kann die Suche nach einer geeigneten und bezahlbaren Wohnung deshalb besonders herausfordernd sein.
Menschen mit Behinderungen haben oft Probleme damit, eine angemessene Wohnung zu finden. (unsplash)
Menschen mit Behinderungen verfügen im Durchschnitt über ein tieferes Einkommen und sind deshalb besonders auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen. Gleichzeitig ist das Angebot an geeigneten, rollstuhlgängigen Wohnungen begrenzt. Der Wohnmonitor des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) bietet einen aktuellen Überblick über die Entwicklung des Schweizer Wohnungsmarkts. Spezifische Auswertungen zur Barrierefreiheit oder Rollstuhlgängigkeit von Wohnungen enthält er jedoch nicht.
Diskussionen in der Community
Rollstuhlgängige Wohnungen
Zusätzlich erschwert wird die Wohnungssuche dadurch, dass nur ein Teil des gesamten Wohnungsangebots überhaupt Mietwohnungen sind, sagt Urs Schnyder von der Wohnberatung der Behindertenorganisation Procap. Procap bietet eine Wohnungsbörse an, bei der rollstuhlgängige Wohnungen ausgeschrieben und gesucht werden können. Die Wohnsituation trägt massgebend zur Lebensqualität eines Menschen bei. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und die entsprechenden Bauvorschriften tragen dazu bei, dass neue Wohnbauten mit mehr als acht Wohnungen hindernisfrei erstellt werden müssen.
Wohnen im Heim dreimal teurer
Im Vergleich zu den Kosten einer Heimbetreuung fällt auf, wie wenig das Wohnen in den eigenen vier Wänden von Menschen mit Behinderungen finanziell unterstützt wird. So erhielten Personen, die in einem Heim lebten, gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen, 2025 im Durchschnitt rund 3'900 Franken Ergänzungsleistungen pro Monat. Bei Personen, die zu Hause wohnen, lag der durchschnittliche Betrag bei rund 1'400 Franken. Urs Schnyder von Procap sagt dazu: «Wenn das Wohnen im Heim dreimal so teuer ist wie das Wohnen in den eigenen vier Wänden, sollten doch auch die Behörden Interesse haben, möglichst vielen Menschen mit Behinderung den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.»
Sparpotenzial in Milliardenhöhe
Die Berechnungen und Forderungen von Procap beschränken sich aber nicht auf dieses Ungleichgewicht allein. Die Organisation weitet die Thematik aus und verweist auf die enormen Einsparmöglichkeiten, die sich dem Staat bieten würden, wenn ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen länger zu Hause wohnen könnten. Dazu müssten aber auch Unterstützungsmassnahmen wie Spitex, Haushaltshilfen, Entlastungsdienste und Assistenz auf die Betroffenen abgestimmt sein und eben entsprechend konzipierte hindernisfreie Wohnungen.
Forderungen an Politik
Procap fordert deshalb, dass die Kantone die SIA-Norm 500 für hindernisfreies Bauen für verbindlich erklären und griffige kantonale Bauvorschriften für einen anpassbaren Wohnungsbau ab Gebäuden mit vier Wohnungen festlegen. Zudem sollen Programme für nachhaltige Wohnungssanierungen mit einem rollstuhlgängigen Mindeststandard lanciert und der Bau von günstigen rollstuhlgängigen Wohnungen generell gefördert und subventioniert werden. Aber auch die Wohnungseigentümer sind gefordert. Zu viele rollstuhlgängige Wohnungen sind nicht an Menschen im Rollstuhl vermietet. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sollen in Zukunft Rollstuhlfahrende vermehrt berücksichtigen und ausserdem bei der Ausschreibung freier Wohnungen konsequent die bekannten Immobilienportale oder direkt Procap Wohnen berücksichtigen.
Keine Wohnungen «ab Stange»
Damit eine vermietende Person eine Wohnung als «rollstuhlgängig» ausschreiben kann, müssen für Procap folgende Minimalanforderungen erfüllt sein:
- Stufenloser Zugang
- Minimalmasse Liftkabine: 1.10 m x 1.40 m, Türbreite 80 cm
- Keine Niveauunterschiede in der Wohnung
- Korridorbreite mindestens 1.20 m
- Minimalbreite Türen: 80 cm, schwellenlos
- Minimalmasse WC/Bad: 1.70 m x 2.20 m
- Minimalmasse WC/Dusche: 1.65 m x 1.80 m
Eine nach diesem Standard ausgeschriebene Wohnung erfüllt in der Regel nicht alle Anforderungen von Rollstuhlfahrenden. Mit dem Einhalten der genannten Anforderungen wird lediglich sichergestellt, dass eine Wohnung überhaupt infrage kommt. Allfällige Anpassungen müssen immer individuell vorgenommen werden. Die sieben Minimalanforderungen gehen bewusst weniger weit, als dies in den Normen für das hindernisfrei anpassbare Bauen verlangt wird. Laut Procap ist es hilfreicher, eine grössere Auswahl von Wohnungen vorzufinden, welche nur den wichtigsten Anforderungen genügen und Aus- und Umbaupotenzial haben, als eine kleine Zahl zur Auswahl zu haben, die praktisch allen Anforderungen gerecht wird.