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Spitex auch für Personen mit psychischer Behinderung

In einem Gerichtsurteil wurde festgestellt, dass Krankenkassen grundsätzlich auch bei Menschen mit einer psychischen Behinderung die Kosten für die Hilfe und Pflege durch eine spitalexterne Pflegeorganisation, die sogenannte Spitex, übernehmen müssen.

Hände von älteren Menschen | © pixabay

Auch Menschen mit psychischen Krankheiten können von der Spitex profitieren. (pixabay)

Für Menschen mit einer körperlichen Behinderung ist es schon seit einiger Zeit selbstverständlich, auch dann zu Hause zu wohnen, wenn sie Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen wie dem Ankleiden oder dem Essen benötigen. Die pflegerische Grundversorgung wird in diesem Fall von einer Spitex-Organisation erbracht, die ihre Einsätze mit der Krankenkasse abrechnet.

Wann zahlen Krankenkassen?

Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat mit seiner Grundsatzentscheidung auch die Situation für Menschen mit einer psychischen Behinderung geklärt. Befindet sich eine Person wegen ihrer psychischen Behinderung in ärztlicher Behandlung und ordnet der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin Massnahmen der häuslichen Pflege an, wie zum Beispiel die Überwachung oder die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und der Haushaltsplanung, dann müssen die Krankenkassen die Kosten dieser Massnahmen übernehmen. 

Das Urteil stellt eine grosse Verbesserung für Menschen mit einer psychischen Behinderung dar und erweitert den Kreis derer, die trotz Hilfebedarfs im Alltag ein selbständiges Leben ausserhalb von Institutionen führen können.

Ältere Person liest | © pixabay Wer regelmässig von der Spitex unterstützt wird, läuft weniger Gefahr, zu vereinsamen. (pixabay)

Wenn keine ärztliche Verordnung vorliegt

Das Versicherungsgericht macht jedoch eine wichtige Einschränkung: Es weist ausdrücklich darauf hin, dass psychotherapeutische Massnahmen, die nicht auf die Behandlung einer Krankheit ausgerichtet sind, sondern der Selbsterfahrung, Selbstverwirklichung oder der Persönlichkeitsreifung dienen oder zu einem anderen nicht auf die Behandlung einer Krankheit gerichteten Zweck durchgeführt werden, nicht als ärztliche Behandlung gelten. Wer sich also nur in einer so umschriebenen psychotherapeutischer Behandlung befindet, hat keinen Anspruch auf Leistungen der Spitex. 


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