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Ein barrierefreies Zuhause schaffen – Fehler in der Planung vermeiden

Menschen mit Handicap benötigen eine Umgebung, die ihren Bedürfnissen angepasst ist. Auch wenn bundeseigene Gesetze und Förderungsprogramme für den öffentlichen Raum für Erleichterungen sorgen, bleibt der wichtigste Lebensbereich hiervon zunächst unberührt: Die eigene Wohnung.

Zwei Damen umarmen sich und schauen eine Baustelle von innen an.  | © pixabay

Der Traum der eigenen vier Wände ist mit viel Planung verbunden. (pixabay)

Bei Neu- und Umbauten gilt es, zahlreiche Details zu beachten. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Themenbereiche.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Schaffung barrierefreien Wohnraums finden sich in drei Gesetzen und Normen. Grundlegend ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Dieses regelt das hindernisfreie Bauen für alle Neu- und Umbauten, bei denen eine Baugenehmigung obligatorisch ist. Das Gesetz orientiert sich an der Norm SIA 500 von 2009. Zusätzlich ist die DIN 18040-2 hilfreich. In dieser wird die barrierefreie Planung und Ausstattung von Wohnungen und Wohngebäuden definiert. Für die Kosten gilt: Wer neu baut, kann sehr viel günstiger barrierefreien Wohnraum schaffen.

Finanzielle Förderung

Die finanzielle Förderung von Umbauten von Wohnraum findet in der Schweiz auf zwei Ebenen statt. Der Bund stellt direkte Fördermittel über das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Diese sind in der Regel aber nicht für individuelle Projekte abrufbar, sondern dienen der Finanzierung von Pilotprojekten und besonderen Massnahmen. Eine bundesweite Finanzierungsmöglichkeit für individuelle Anpassungen der eigenen Wohnungen ist die Invalidenversicherung (IV), die für Berechtigte Zuschüsse zu behindertengerechten Umbauten des Wohnraums vergibt. Die Förderung auf kantonaler Ebene ist individuell geregelt. Hier lohnt sich in jedem Fall der Besuch einer örtlichen Beratungsstelle. So betreibt zum Beispiel der Verein Pro Infirmis Beratungsstellen in allen Kantonen, die hier fachkundig und individuell unterstützen.

Fehler in der Planung vermeiden

Wichtig ist diese Beratung nicht nur der Finanzierung wegen, sondern auch, um bereits im Vorhinein viele Fehler in der Planung zu vermeiden. Oftmals sind es nicht die teuren technischen Lösungen, die das Leben mit Handicap erleichtern, sondern die Erfahrung, was gut ist und im Alltag funktioniert. Ein einfaches Beispiel ist der Spiegel über dem Lavabo. Gutmeinende Fachpersonen aus der Architektur planen gerne schwenkbare Spiegel ein, weil diese nach Bedarf eingestellt werden können. Dass Personen im Rollstuhl beim Blick von unten dann aber immer ein perspektivisch verzerrtes Spiegelbild erhalten, bedenken sie nicht. Viel günstiger und hilfreicher ist es, den Spiegel einfach bis zur Oberkante des Lavabos zu verlängern.

Die Hauptkosten für einen barrierefreien Zugang sind klassischerweise Türen, Treppen und Toiletten. Viele Altbauten verfügen noch über Türschwellen, die den Zugang mit dem Rollstuhl oder der Gehhilfe massiv erschweren. Auch öffnen Türen oftmals in eine für Personen im Rollstuhl ungeschickte Richtung oder sind schlicht und ergreifend zu schmal gebaut. Zahlreiche ältere Gebäude verfügen nicht über einen Aufzug, Toiletten sind oft zu eng gebaut. Allerdings müssen nicht alle Umbauten unbedingt allein finanziert werden, denn die Umbauten werden nicht nur von beeinträchtigten Menschen genutzt, sondern von allen Bewohnerinnen und Bewohner eines Hauses. Ein nachträglich angebrachter Aufzug zum Beispiel erleichtert das Leben aller Menschen, die im umgebauten Gebäude ein- und ausgehen.


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