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Die richtige Interpretation der Stellenanzeigen

Die richtige Interpretation einer Stellenanzeige ist massgeblich für das Anschreiben und die weiteren Schritte.

Eine leuchtende Glühbirne auf braunem Hintergrund.  | © pixabay

Am Anfang jeder Jobsuche steht die Stellenanzeige. (pixabay)

Um eine Stellenanzeige richtig verstehen zu können, muss man wissen, wie sie aufgebaut ist. In der Regel sind Jobausschreibungen in die folgenden drei Teile gegliedert:

  • Eine kurze Vorstellung des Unternehmens
  • Die zu erwartenden Aufgaben für die Stelle
  • Die von den Bewerbenden erwarteten Qualifikationen bzw. Anforderungen

Die Aufgaben und Anforderungen sind entweder in Form einer Aufzählung oder eines Fliesstexts dargestellt. Wie aber kann ich nun erkennen, ob diese auch zu mir und meinem Profil passen Beginnen Sie mit den Aufgaben. Lesen Sie diese aufmerksam durch und überlegen Sie sich bei jeder dargestellten Aufgabe zwei Dinge: Kann ich das? Möchte ich das tun?

Jeweils ein Ja? Gut, dann weiter zu den Anforderungen. Hier können Sie mit etwas Übung relativ leicht herauslesen, was Sie unbedingt mitbringen müssen und was dem Unternehmen nicht ganz so wichtig ist.

  • Meistens werden die wichtigen Anforderungen zuerst aufgeführt.
  • Zusätze wie «unbedingt erforderlich», «erforderlich», «fundiertes Wissen in …», «sehr gute Kenntnisse über …» geben der Anforderung Nachdruck. Wenn Sie diesen Punkt nicht erfüllen können, haben Sie schlechte Chancen.
  • Zusätze wie «wünschenswert», «von Vorteil», o. Ä. zeigen an, dass Sie auch dann Chancen haben, wenn Sie diesen Punkt nicht vollständig abdecken können.   

Sie haben festgestellt, dass dieses Stellenangebot zu Ihnen passt und sich entschlossen, sich zu bewerben? Dann prüfen Sie nun genau, welche Form der Bewerbung vom Unternehmen gewünscht ist. In den meisten Anzeigen ist dies angegeben.

Steht in der Anzeige «Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerberportal», dann sollten Sie dies auch tun, selbst dann, wenn es Ihnen mehr Arbeit macht und Sie eigentlich schon Ihre Unterlagen zum Versand fertig haben. Ist die Bewerbung per E-Mail gewünscht, sollte sie für den Leser leicht zu öffnen und übersichtlich sein. Eine E-Mail-Bewerbung mit 20 einzelnen Anhängen liest niemand gerne. Manche Unternehmen wünschen auch ausdrücklich schriftliche Unterlagen. In diesem Fall ist dann natürlich auch eine noch so schöne elektronische Bewerbung fehl am Platz.

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Ein Mann hält den Daumen hoch. | © pexels

Was ist zu beachten?

Sofern in der Anzeige nicht ausdrücklich nach einer Kurzbewerbung verlangt wird, sollten Sie sich immer mit Ihren ausführlichen Unterlagen bewerben. Ist eine Kurzbewerbung gefordert, so besteht diese in der Regel aus dem Bewerbungsbrief, dem Lebenslauf (eventuell mit Foto) und dem letzten Arbeitszeugnis.

Wenn in der Stellenanzeige nichts angegeben ist, fragen Sie einfach nach. Meistens ist in der Anzeige eine Telefonnummer angegeben. Ein kurzer Anruf mit der Nachfrage, in welcher Form die Unterlagen gewünscht sind, und schon sind Sie im Bilde.

Erkundigen Sie sich über das Unternehmen. Sehen Sie sich die Homepage an und machen Sie sich mit dem Unternehmen vertraut, bevor Sie sich an Ihre Bewerbung setzen.


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