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Websiten und Apps werden zugänglicher

Websiten und Apps werden zugänglicher

Am kommenden Montag, 1. April, treten in Liechtenstein die Gesetzesbestimmungen über den barrierefreien Zugang zu Websites und Apps öffentlicher Stellen in Kraft. Dies teilt das Amt für Soziale Dienste in einer aktuellen Presseerklärung mit. Für die rechtliche Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie wird das Behindertengleichstellungsgesetz (BGIG) angepasst. Neu müssen Internetseiten des Landes, von Gemeinden und Co. wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein. Für Websites, die ab dem 1. April 2024 veröffentlicht werden, gelten die Anpassungen ab dem 1. April 2025, für alle übrigen nach Ablauf von zwei Jahren. Apps haben die Vorgaben stets ab dem 1. Oktober 2026 zu erfüllen, gleichgültig, wann sie veröffentlicht wurden.