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Ständerat hält an Einsparungen bei der IV fest

Ständerat hält an Einsparungen bei der IV fest

Die Renten für Kinder von IV-Bezügern werden aber vorläufig nicht gekürzt.

Im Gegensatz zum Nationalrat besteht der Ständerat auf den Sparmassnahmen bei der IV-Revision. Geht es nach der Mehrheit der kleinen Kammer, soll künftig eine volle IV-Rente nur noch erhalten, wer zu mindestens 80% invalid ist, und nicht wie bis anhin 70%.
Der Ständerat hält mit 25:19 Stimmen an einem früheren Beschluss fest. Der Nationalrat hatte hingegen entschieden, in diesem Punkt bei der heutigen Regelung zu bleiben.
Die Rechte setzte sich im Ständerat durch. Sie argumentierte, dass es darum gehe, möglichst viele IV-Bezüger in den Arbeitsprozess zu reintegrieren. Bei 70% könne dieses Ziel nicht erreicht werden. Die Ratslinke wies vergeblich darauf hin, dass es um Menschen mit einer schweren Behinderung gehe.
Sehr schwierige Stellensuche
Pascale Bruderer von der SP sagte, auch sie finde es wichtig, auf das Potenzial und nicht auf die Einschränkungen zu achten. Tatsache sei aber, dass es für Menschen mit schweren Behinderungen ungeheuer schwierig sei, eine Stelle zu finden.
Stufenloses Rentensystem nur für neue Renten
Auch in anderen Punkten blieb der Ständerat bei seinen früheren Entscheiden. Das neue, stufenlose Rentensystem soll nur für neue Renten gelten. Der Nationalrat möchte hier weiter gehen und das neue System auch für die laufenden Renten einführen. Weiter will der Ständerat an der Schuldenbremse für die IV festhalten.
Keine Kürzung der Kinderrenten
Geeinigt haben sich National- und Ständerat aber bei den Kinderrenten: Die Renten für Kinder von IV-Bezügern werden vorläufig nicht gekürzt. Die umstrittene Massnahme wurde aus der IV-Revision 6b ausgeklammert.
Behindertenorganisationen zeigen sich enttäuscht
Die Entscheide im Ständerat sind aus Sicht der Behindertenorganisationen enttäuschend. Der Rat halte an seiner bisherigen Sparlinie und an den Härten des vorgeschlagenen Rentensystems fest. Dies treffe insbesondere die künftigen schwerstbehinderten IV-RentnerInnen – ohne Aussicht auf eine bezahlte Arbeit, schreibt die DOK (Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe) in einer Medienmitteilung.
Immerhin trage der Ständerat mit der Aufteilung der Vorlage der positiven finanziellen Entwicklung der Invalidenversicherung Rechnung.
Enttäuschend sei, dass der Ständerat, anders als der Nationalrat, am umstrittenen Rentensystem des Bundesrats festhalte. Damit bestreite er jeglichen Verbesserungsbedarf.
Besitzstand ist keine Garantie
Mit Vorsicht nehmen die Menschen mit Behinderung und chronischer Krankheit das Versprechen einer Besitzstandsgarantie für bisherige IV-RentnerInnen zur Kenntnis. Dies auf Grund der Erfahrung mit der «Besitzstandsgarantie» für die Ehegatten-Rente im Rahmen der 4. IVG-Revision. Bereits bei der 5. Revision wurde der Besitzstand weggewischt.
Es stelle sich die Frage, was der Unterschied ist zwischen einem IV-Rentner mit Multipler Sklerose und heute IV-Grad 70% und einem ebenso MS-Betroffenen Rentner mit IV-Grad 70% in einigen Jahren? Erstere behält mit Besitzstand eine ganze Rente, ohne Chance ihre Resterwerbsfähigkeit von 30% nutzen zu können. Letztere erhält künftig eine um einen Drittel tiefere Rente (70%), ebenfalls ohne Chance, ihre Resterwerbsfähigkeit von 30% nutzen zu können.
Hoffnung auf Nationalrat
Ein Systemwechsel sei unbestritten, führt die DOK weiter aus. Auf dem Hintergrund der anerkannt positiven Entwicklung der IV seien zusätzliche Sparmassnahmen aber inakzeptabel. Die Betroffenen setzen ihre Hoffnung in der weiteren Differenzbereinigung deshalb wiederum auf den Nationalrat. (MyHandicap/pg)