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SGK-SR unterstützt Aufteilung der Vorlage «6b»

SGK-SR unterstützt Aufteilung der Vorlage «6b»

Die Behindertenorganisationen begrüssen den Kommissions-Entscheid, die IVG-Revision 6b gemäss Nationalrat aufzuteilen.

Die Behindertenorganisationen begrüssen den Entscheid der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates, die IVG-Revision 6b gemäss Nationalrat aufzuteilen. Mit diesem Signal der Kommission an ihren Rat berücksichtige sie die bisherigen Sparbeiträge der Menschen mit Behinderung im Rahmen der bisherigen Revisionen, schreibt die DOK in einer Medienmitteilung.
Mit der Aufteilung nütze die SGK-SR in einem ersten Schritt den vorhandenen finanziellen Handlungsspielraum für die zwingend nötigen Verbesserungen der Vorlage. Tatsache sei: Die Sanierung der IV gehe schneller voran als erwartet, die Prognosen seien in den letzten Jahren regelmässig deutlich übertroffen worden. Es gebe derzeit keine Hinweise, dass sich diese Entwicklung ändere, so die DOK weiter.
Rentensystem dringend verbessern
Mit Spannung erwarten die Behindertenorganisationen die weiteren Beschlüsse der Kommission zur Frage eines gerechteren Rentensystems im Rahmen der Differenzbereinigung. Die Behindertenorganisationen hoffen, dass sowohl Kommission wie Ständerat auf die Linie des Nationalrats einschwenken. Dieser hat im Dezember das umstrittene Rentensystem des Bundesrats mit der Annahme des Antrags von CVP-Nationalrat Christian Lohr (ganze Rente weiterhin bei 70% Invalidität) leicht verbessert. (DOK/MyHandicap/pg)