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Selbstbestimmungsgesetz nimmt Gestalt an

Selbstbestimmungsgesetz nimmt Gestalt an

Das neue Selbstbestimmungsgesetz des Kantons Zürich hält fest, dass Menschen mit Behinderung, die auf Unterstützung angewiesen sind, selbst entscheiden können, ob sie zu Hause betreut werden möchten oder in einer Institution. Die Umsetzung des Gesetzes hat kürzlich durch die Verabschiedung der Verordnung einen grossen Schritt vorwärtsgemacht, wie im SEBE-Newsletter zu lesen ist. Das neue Gesetz soll 2024 in Kraft treten.