Schwerstbehinderte soll Pharmakonzern Bayer 120'000 Franken zahlen
Schwerstbehinderte soll Pharmakonzern Bayer 120'000 Franken zahlen
Die Rundschau berichtet über den Fall der heute 22jährigen Céline Pfleger.
Ihr Fall erschütterte die Schweiz: die 22jährige Céline Pfleger ist seit einer Lungenembolie vor 5 Jahren schwerstbehindert. Sie hatte erst seit wenigen Wochen die Anti-Baby-Pille Yasmin von Bayer eingenommen.
Jetzt hat das Bezirksgericht Zürich die Klage von Céline gegen den Hersteller Bayer abgewiesen. Die mittellose Familie von Céline muss dem Pharmakonzern 120‘000 Franken Prozessentschädigung zahlen.
Darüber berichtet die Rundschau in ihrer Sendung vom 6. November. Lesen Sie hier den ganzen Bericht auf der Website von SRF. (SRF/MyHandicap/pg)