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SBB: Verzögerung bei neuen Doppelstockzügen

SBB: Verzögerung bei neuen Doppelstockzügen

Verwaltungsgericht verpflichtet die Bundesbahnen, den Rollstuhlbereich in den neuen Zügen zu verschieben.

Die neuen Doppelstockzüge der SBB für den Fernverkehr bietet mobilitätseingeschränkten Personen gegenüber dem heutigen Stand einige Verbesserungen: einen Niederflureinstieg, Rollstuhlplätze über den ganzen Zug verteilt, Behindertentoiletten sowie einen Catering-Service am Platz. Zwei Behindertenverbände haben zusätzlich einen Lift ins Oberdeck des Speisewagens sowie eine Verschiebung des Rollstuhlbereichs vom Unterdeck des Speisewagens in den benachbarten Wagen gefordert. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden dieser Verbände nun teilweise gutgeheissen.
Die SBB wird verpflichtet, den Rollstuhlbereich zu verschieben. Der Lift-Einbau im Speisewagen erachtet das Gericht dagegen als unverhältnismässig. Die Lage des Rollstuhlbereichs wurde als nicht optimal beurteilt, wie die SBB in einer Mitteilung schreibt.
Das Gericht verlangt, dass der Rollstuhlbereich vom Unterdeck des Speisewagens in einen benachbarten Wagen verschoben wird. Es bestehe ein Anspruch der Behinderten auf «Reise im allgemeinen Fahrgastbereich», argumentiert das Gericht.
Gang vor Bundesgericht nicht ausgeschlossen
Die Projektanpassungen, welche durch den Entscheid nötig werden, verzögern die Produktion und Inbetriebnahme der neuen Züge nach Angaben der SBB massiv. Dies ziehe noch nicht absehbare Auswirkungen auf den Bahnbetrieb nach sich, die Kostenfolgen müssen berechnet werden. Die vom Bundesverwaltungsgericht verlangten Projektanpassungen sind aus Sicht der SBB unverhältnismässig. Das unternehmen überlegt sich deshalb, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen. (SBB/MyHandicap/pg)