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Nationalrat heisst IV-Revision gut

Nationalrat heisst IV-Revision gut

Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat den zweiten Teil der 6. IV-Revision angenommen.

Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat den zweiten Teil der 6. IV-Revision angenommen. Die grosse Kammer will aber bei den Sparbemühungen weniger weit gehen als die kleine.
Ziel ist es, dass die Renten künftig genauer dem Invaliditätsgrad entsprechen. Entsprechend soll das heutige System durch ein stufenloses System abgelöst werden. Ein Anpruch auf eine Rente entsteht wie bis anhin bei einer Invalidität von 40 %. Betroffene erhalten bei einer 40-%-igen Invalidität eine 25-%-Rente. Bei einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 49% steigt die Rente pro Invaliditätsgrad um 2,5%. Ab 50% entspricht die Rente dann jeweils exakt dem Grad der Invalidität.
Vollrente ab 70 %
Während der Bundesrat und der Ständerat möchten, dass eine Vollrente erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 % gesprochen wird, will der Nationalrat, dass dies bereits bei 70 % geschieht. Anders als der Ständerat will der Nationalrat hingegen, dass das neue System auch für laufende Renten eingeführt wird, wenn die betroffene Person einen Invaliditätsgrad von mehr als 50 % hat und unter 55 Jahre alt ist.
Kinderrenten sollen nicht gekürzt werden
Ausserdem hat die grosse Kammer anders als der Ständerat entschieden, die Renten für Kinder von IV-Bezügern vorläufig nicht zu kürzen. Mit 97:90 Stimmen beschloss er, diese Massnahmen aus der IV-Revision 6b auszuklammern.
Angeregt hatte diesen Schritt Sozialminister Alain Berset. Er befürchtete, dass die Kürzung ansonsten die gesamte Revision gefährden könnte.
Keine Taggeld-Kürzungen
Im Rahmen der Beratungen zum zweiten Teil der 6. IV-Revision sprach sich der Nationalrat ausserdem gegen eine Kürzung der Taggelder für IV-Rentner während Eingliederungsmassnahmen aus. Die Massnahme sah vor, dass IV-Rentern ohne Unterhaltspflichten während Eingliederungsmassnahmen statt wie heute 80 nur noch 70 % des letzten Erwerbseinkommens vor der Invalidität bezahlt wird.
Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. (MyHandicap/pg)