IV-Vollrente: NR-Kommission auf der Linie des Ständerates
IV-Vollrente: NR-Kommission auf der Linie des Ständerates
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates will eine Vollrente erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent gewähren.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates will bei der Einführung des neuen Rentensystems den Besitzstand bei den laufenden Renten für alle Altersgruppen garantieren, eine Vollrente aber erst – wie der Ständerat – ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent gewähren. Bei der so genannten Schuldenbremse lehnt sie einen eigentlichen Automatismus weiterhin ab.
Die Kommission beriet die Differenzen im zweiten Massnahmenpaket der 6. IV- Revision. Äusserst knapp, mit 13 gegen 12 Stimmen, schloss sie sich im Zusammenhang mit der Einführung des neuen stufenlosen Rentensystems der Version des Ständerates an, die eine ganze Rente ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent vorsieht (Nationalrat ab 70%). Ob sich der Nationalrat diesem Votum anschliesst, ist aber offen.
Stufenloses Rentensystem nur bei neuen Renten
Dem Ständerat folgte die Kommission auch bei den laufenden Renten von unter 55jährigen Rentnerinnen und Rentnern: einstimmig unterstützte sie die Garantie des Besitzstandes. Das neue, stufenlose Rentensystem soll nur für neue Renten gelten.
Gegen Schuldenbremse
Weiterhin nichts wissen will die Nationalratskommission von einer Schuldenbremse für die IV. Sie empfiehlt dem Rat mit 17 zu 8 Stimmen, auf automatische Mechanismen zur Sanierung der IV im Falle von finanziellen Problemen zu verzichten. Der Ständerat hatte der Schuldenbremse zugestimmt. Der Mechanismus sieht vor, dass der Bundesrat den Beitragssatz erhöht und die Anpassung der Renten an die Teuerung sistiert, wenn die Mittel der IV unter eine bestimmte Grenze sinken. (Parlamentsdienste/MyHandicap/pg)