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IV-Revision 6b: Rentenkürzungen von bis zu 30 Prozent

IV-Revision 6b: Rentenkürzungen von bis zu 30 Prozent

Sollte die aktuelle Revision der IV gemäss der Botschaft des Bundesrates umgesetzt werden, gibt es grössere Verschiebungen im IV-Rentensystem.

Sollte die aktuelle Revision der IV gemäss der Botschaft des Bundesrates umgesetzt werden, gibt es grössere Verschiebungen im IV-Rentensystem. Der Rechtsdienst der Behindertenorganisation Procap Schweiz hat deshalb ein Formular entwickelt und online gestellt, mit dem ausgerechnet werden kann, wie hoch die künftige IV-Rente ausfallen könnte.
Fazit: Wer heute einen IV-Grad zwischen 60 und 79 Prozent hat, muss mit Rentenkürzungen von bis zu 30 Prozent rechnen. Wer als Betroffener zusätzlich Rentenleistungen für seine Kinder bezieht, dem drohen weitere massive Einbussen. Was bei den Renten scheinbar eingespart wird, muss dann in vielen Fällen wieder durch Ergänzungsleistungen (EL) ausgeglichen werden. Für Procap ist dies sozialpolitisch eine reine Augenwischerei. "Die IV-Revision 6b ist unnötig, unfair und unsozial", so Procap.
Rentenkürzungen um 30 Prozent und mehr
Voraussichtlich in der Wintersession wird sich der Nationalrat mit der IV-Revision 6b und dem darin vorgesehenen neuen Rentenmodell zu befassen haben. Sollte der in der Botschaft des Bundesrates vorgeschlagene neue Berechungsmodus angenommen werden, kommt es teilweise zu massiven Rentenkürzungen von 30 Prozent oder mehr - falls die Rentenbeziehenden auch Kinderrenten erhalten. Am stärksten trifft es Rentenberechtigte, welche eine starke Einschränkung mit IV-Grad zwischen 60 und 79 Prozent haben.
Das sind gemäss Botschaft des Bundesrates rund 14 Prozent der heutigen IV-Renter/innen. Hinzu kommt, dass der Anspruch auf Kinderrenten generell um einen Viertel reduziert wird und zwar im Verhältnis zur Rente der betroffenen Eltern.
Kumulation von Kürzungen
Das heisst im Klartext: Wenn die Rente der Eltern gekürzt wird, wird die Zusatzrente für die Kinder gleich zweimal gekürzt. Auf diese Weise sollen allein bei den rund 96‘000 Kindern von IV-Rentner/innen 120 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden. Wird die 6b nach Wunsch des Bundesrates umgesetzt, gibt es in Zukunft IV-Rentenbeziehende, die mit einer Kumulation von Kürzungen konfrontiert sein werden: einer tieferen IV-Rente, einer tieferen Kinderrente und einer tieferen Rente der Pensionskasse, weil das neue Rentenmodell auch für die Renten der zweiten Säule (berufliche Vorsorge) eingeführt wird.
Nur wenige profitieren
Nur eine kleine Gruppe – oder 9 Prozent der Rentenberechtigten – gehört zu den Gewinner/innen der Revision. Wem bisher eine Viertelsrente (max. 580 Fr.) oder eine halbe Rente (max. 1160 Fr.) zugesprochen wurde, der kann vom neuen Rentenmodell profitieren und erhält je nach IV-Grad bis zu 522 Franken mehr pro Monat. Für alle Rentenbezüger/innen mit einem IV-Grad von über 80 Prozent – das sind rund 77 Prozent der Berechtigten – verändert sich nichts. Sie erhalten nach wie vor die gleiche Rente. Kürzungen gibt es bei dieser Gruppe allerdings auch bei den Kinderrenten.
Künftige Rente berechnen
Um Transparenz in das komplexe Zahlenspiel und die politische Debatte darüber zu bringen, hat der Rechtsdienst von Procap Schweiz ein Formular entwickelt, mit dem einfach und schnell der Einfluss der IV-Revision auf die künftige, individuelle Rente berechnet werden kann. Das Formular zu Berechnung der neuen IV-Renten kann unter www.procap.ch aufgerufen werden.
Procap warnt
Kosten für Ergänzungsleistungen werden zunehmen
Letztlich zeigen die Modellrechnungen deutlich, dass die teils grossen Einbussen beim Renteneinkommen nicht ohne soziale und finanzielle Folgen bleiben werden. Schon heute ist klar, dass ein grosser Teil der IV-Rentner/innen in Zukunft mehr und höhere Ergänzungsleistungen (EL) beziehen muss, um ein Existenz sicherndes Einkommen für sich und ihre Kinder zu erzielen. Zu Zeit sind rund 40 Prozent der IV-Rentner/innen auf EL angewiesen – Tendenz steigend.
Folgekosten werden verschoben
Da nebst dem Bund vor allem die Kantone und Gemeinden an der EL-Finanzierung beteiligt sind, werden die Folgekosten dieser Rentenrevision einfach zu den Kantonen und Gemeinden verschoben. Für Procap ist das eine sozial- und finanzpolitische Augenwischerei, weil einfach an einem anderen Ort Probleme entstehen. Verschiedene Kantone haben kürzlich bekannt gegeben, dass sie mit dem starken Ausgabenwachstum im Sozialbereich – insbesondere bei den EL – zu kämpfen haben.
Bei den besser gestellten Haushalten ohne EL – gemäss Botschaft Bundesrat rund 10 Prozent der Rentner/innen – bedeuten die massiven Rentenkürzungen aber eine spürbare Verminderung des privaten Budgets. Es kann nur durch persönliche Einschränkungen, Sparen auf dem Buckel der Kinder und einen Abbau des Vermögens ausgeglichen werden.
"Unfair und unsozial"
Für Procap zeigen diese Fakten deutlich: Die IV-Revision 6b ist unfair und unsozial. Zudem ist die 6b nicht mehr nötig. Die IV wird gemäss Berechnungen des Bundes in den kommenden Jahren regelmässig Überschüsse schreiben – ab sofort und auch nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer. Procap, die Behindertenorganisation mit ihren rund 20'000 Mitglieder ist deshalb gefordert, die unnütze Vorlage mit einem Referendum zu bekämpfen. (Procap/MyHandicap/pg)