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Gleichstellung von Frauen mit Behinderungen

Gleichstellung von Frauen mit Behinderungen

Frauen mit Behinderungen tragen auch in der Schweiz ein erhöhtes Risiko für Benachteiligungen und Diskriminierung.

Frauen mit Behinderungen tragen auch in der Schweiz ein erhöhtes Risiko für Benachteiligungen und Diskriminierung. Dies zeigt ein Themendossier des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember auf.
Wie steht es in der Schweiz um die Gleichstellung von Frauen mit Behinderungen? Inwiefern spielt das Geschlecht bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen eine Rolle? Welches sind die Schnittstellen zur Gleichstellung von Mann und Frau? Genügt es, wenn Frauen und Männer mit Behinderungen hier jeweils «mitgemeint» sind, oder braucht es besondere Massnahmen? Sind getrennt verlaufende Gleichstellungen vereinbar mit dem Inklusionsgedanken der UNO-Behindertenrechtskonvention?
Aus der Menschenrechts-Perspektive
Das neue Themendossier des EBGB spürt diesen Fragen konsequent aus der Perspektive der Menschenrechte nach. Im Fokus stehen fünf für die Gleichstellung massgebende Lebensbereiche: Bildung, Erwerbsarbeit, Gesundheit, Interessenvertretung und Medien.
Die geschlechtslose "dritte Kategorie"
Fazit: Frauen mit Behinderungen tragen auch in der Schweiz ein erhöhtes Risiko für Benachteiligungen und Diskriminierung. Doch weder in der Geschlechter- noch in der Behindertenpolitik wird ihrer spezifischen Situation Rechnung getragen. Dies hat damit zu tun, dass Frauen (und Männer) mit Behinderungen nicht als Frauen (und Männer) wahrgenommen werden, sondern als geschlechtslose «dritte Kategorie». Dieser Befund wurde von betroffenen Frauen bereits in den 1980er-Jahren erhoben. Erstaunlich ist, dass sich daran trotz breit geführter Genderdiskussionen bis heute nichts geändert hat.
Genderperspektive muss berücksichtigt werden
Mit dem Dossier möchte das EBGB das Thema «Gender und Behinderung» aus seinem Schattendasein holen und die Leserschaft einladen, sich damit auseinanderzusetzen. Dies mit gutem Grund: Mit dem vorgesehenen Beitritt zur UNO-Behindertenrechtskonvention bestätigt die Schweiz die bereits im Behindertengleichstellungsgesetz verankerte Verpflichtung, bei allen Massnahmen zur Umsetzung der Konvention die Genderperspektive mit zu berücksichtigen.
Das Dossier ist hierbei ein nützlicher Wegweiser: Es zeigt Lücken auf, nennt besonders verletzliche Gruppen von Frauen und enthält zahlreiche Handlungs-empfehlungen für die genannten Bereiche. Realisiert wurde die Publikation durch die Kontaktstelle für Frauen und Mädchen mit Behinderung, avanti donne. Das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EGB unterstützte die Herausgabe. (EBGB/MyHandicap/pg)