Erleichterungen beim Parkieren in Kraft
Erleichterungen beim Parkieren in Kraft
Seit dem 1. Juli sind die neuen Parkierungserleichterungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität in Kraft.
Seit dem 1. Juli sind die neuen Parkierungserleichterungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität in Kraft.
Seither können Personen mit eingeschränkter Mobilität und Personen, die sie transportieren, bis drei Stunden an Stellen, die mit einem Parkverbot signalisiert sind, parkieren. Weiter sind sie berechtigt, auf allen Parkplätzen unbegrenzt zu parkieren. (EDI/MyHandicap/pg)