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Erlebte Träume bleiben für immer

Erlebte Träume bleiben für immer

Die Stiftung Wunderlampe erfüllt Herzenswünsche von schwerkranken oder behinderten Kindern und Jugendlichen.

Die Erfüllung eines Herzenswunsches löst Glücksgefühle aus. Diese spenden Kraft und Energie. Träume wahr werden zu lassen, ist jedoch nicht immer ganz einfach. Besonders wenn der Wünschende mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen lebt.
Eine willkommene Herausforderung für die Stiftung Wunderlampe: Sie erfüllt Herzenswünsche von schwerkranken oder behinderten Kindern und Jugendlichen. 2011 waren es 148 strahlende Augenpaare bei 148 Erlebnissen, die so  individuell waren wie die Kinder selbst.
Unvergessliche Erlebnisse für 148 Kinder und Jugendliche
Kevin durfte Pinguine füttern. Adrian Stern sang seinen Hit „Amerika“ nur für Nicole. Yannick begleitete eine Dampflok in der Führerkabine. Ivo traf Simon Ammann persönlich. Melissa feierte ihren 20. Geburtstag in der Luft. Milan erkundete das Legoland. Silas trat als Clown im Zirkus auf. Und ... die Liste ist noch viel länger.
148 Kinder und Jugendliche beschenkte die Stiftung Wunderlampe im vergangenen Jahr mit einem unvergesslichen Erlebnis. Davon kamen 111 Herzenswünsche von Kindern und Jugendlichen aus der Deutsch- und 37 aus der Westschweiz. Sie alle wandten sich an die Wunderlampe, da sie einen Traum hatten, den ihnen sonst niemand erfüllen konnte.
Jedes Erlebnis wird individuell auf das Kind abgestimmt
„Es ist berührend, mit welchen für uns scheinbar einfachen Erlebnissen wir Kindern Glücksmomente schenken können“, erklärt Lisbeth Casutt, Mitarbeiterin der Stiftung Wunderlampe. Und doch gestalte sich die Organisation der Wunscherfüllung meist alles andere als einfach. Die gesundheitliche oder technische Situation, die das wünschende Kind betrifft, wie zum Beispiel Herzschwäche, Beatmungsgerät oder Rollstuhl, könne grosse Herausforderungen mit sich bringen. In der Organisation sei daher eine enge Zusammenarbeit mit behandelnden Ärzten und Betreuern unumgänglich.
Geteilte Erinnerung macht länger glücklich
Ein Erlebnis wird als ein Ereignis im Leben eines Menschen verstanden, das sich von seinem Alltag so sehr unterscheidet, dass er es noch lange in Erinnerung behält. Erleben heisst aber auch mitansehen, mitfühlen und mitmachen. Eine Wunscherfüllung ist daher nicht nur für den Wünschenden, sondern genauso für Begleitpersonen, wie oft die Familie, ein einmaliges Erlebnis. Deshalb lässt die Stiftung Wunderlampe bewusst Personen aus dem engeren Umfeld des Kindes an der Erfüllung des Herzenswunsches teilhaben. Oft sind  sie es, die deren Wünsche anmelden, wenn die Kinder oder Jugendlichen dies nicht selber tun (können).
Stiftung Wunderlampe – Träume werden wahr
Die Stiftung Wunderlampe erfüllt Herzenswünsche von schwerkranken oder behinderten Kindern. Die Stiftung ist national tätig. Sie ist in der ganzen Schweiz steuerbefreit und wird von der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (EDI) und einer eigenen externen Revisionsstelle überprüft. Seit ihrer Gründung im Jahr 2001 konnte die Stiftung Wunderlampe schon über 650 Wünsche erfüllen. Einen Überblick über die Vielfältigkeit dieser Erlebnisse finden Sie online unter: www.wunderlampe.ch
Wunschanmeldungen
Langzeit- und schwer erkrankte oder behinderte Kinder haben die Möglichkeit, einen Wunsch anzumelden. Eingereicht werden können die Wunschanfragen auch durch deren Angehörige, Freunde oder Bekannte.
 
Weitere Informationen:
Stiftung Wunderlampe, Karin Haug-Bleuler, Geschäftsführerin, Zürcherstrasse 119, 8406 Winterthur.
Telefon: +41 52 269 20 07, Fax: +41 52 269 20 09, E-Mail: info@wunderlampe.ch
(Stiftung Wunderlampe/MyHandicap/pg)