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Assistenzbeitrag – gut, aber noch nicht gut genug

Assistenzbeitrag – gut, aber noch nicht gut genug

Die Einführung des Assistenzbeitrags in der Schweiz ist ein Fortschritt. Er stärkt jedoch die gesellschaftliche Inklusion nur bei einem Teil der Menschen mit Behinderung.

Die Einführung des Assistenzbeitrags in der Schweiz ist ein Fortschritt. Er stärkt jedoch die gesellschaftliche Inklusion nur bei einem Teil der Menschen mit Behinderung und hat gewichtige Lücken, wie Egalité Handicap in einer Medienmitteilungg schreibt. Am Gleichstellungstag 2013 verabschiedeten rund 90 Menschen mit und ohne Behinderung eine Resolution und fordern die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung zum Handeln auf.
"Der Assistenzbeitrag ist ein gutes und wirksames Instrument für die Gleichstellung und für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung. Betroffene, die diese IV-Leistung in Anspruch nehmen, können dies bezeugen", sagte Pierre Margot-Cattin, Präsident Gleichstellungsrat Egalité Handicap, am Gleichstellungstag in Bern. "Verschiedene Behinderungsgruppen haben aber nach wie vor keinen Zugang zum Assistenzbeitrag und werden so benachteiligt", betonte Pierre Margot-Cattin.
So erhalten beispielsweise schwerbehinderte Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit, die bei den Eltern wohnen, keinen Assistenzbeitrag (z. B. Autisten). Keinen Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben auch Para- und Tetraplegiker, die eine Hilflosenentschädigung der Unfallversicherung beziehen. Auch für sie wäre der Assistenzbeitrag eine grosse Hilfe für ein selbstbestimmtes Leben.
Angehörige als als Assistenzleistende
CVP-Nationalrat Christian Lohr erläuterte seine parlamentarische Initiative für eine teilweise Entschädigung der Assistenzleistungen von Familienangehörigen: "Oft ermöglichen gerade Familienangehörige auf unkomplizierte Art und Weise ein selbstbestimmtes Leben zu Hause", sagte Lohr. Der Assistenzbeitrag heute lässt Angehörige als Assistenzleistende jedoch nicht zu.
Resolution: Wahlfreiheit für Assistenznehmende
Nach verschiedenen Referaten und einer Podiumsdiskussion verabschiedeten die rund 90 Tagungsteilnehmenden – mehrheitlich Menschen mit Behinderung – eine Resolution. Darin fordern sie unter anderem die Öffnung des Assistenzbeitrags für alle Menschen mit Behinderung. Weiter betonen sie die Wichtigkeit der Wahlfreiheit, wo und mit wem Menschen mit Behinderung leben und wer ihnen Assistenz leistet. "Nur so gelangt die Schweiz zu einer echten Gleichstellung und gesellschaftlichen Inklusion aller Menschen mit Behinderung", wie es im Resolutions-Text heisst. (EH/MyHandicap/pg)
FAQ zur Assistenz