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Arbeitgeber und IV gemeinsam für die Eingliederung

Arbeitgeber und IV gemeinsam für die Eingliederung

Seit Jahresbeginn, mit dem Inkrafttreten der IV-Revision 6a, verfügt die Invalidenversicherung über zusätzliche Instrumente für die Eingliederung von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen ins Erwerbsleben.

Seit Jahresbeginn, mit dem Inkrafttreten der IV-Revision 6a, verfügt die Invalidenversicherung über zusätzliche Instrumente für die Eingliederung von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen ins Erwerbsleben.
Am 27. Februar wollen die Spitzen des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, des Schweizerischen Gewerbeverbandes, der IV-Stellen-Konferenz und des Bundesamtes für Sozialversicherungen sowie der gastgebende Unternehmer der Tobler Protecta AG aufzeigen, warum die heutigen Angebote der IV es für die Unternehmen interessant machen, Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung weiter zu beschäftigen oder anzustellen, und warum die gesteckten Eingliederungsziele mit vereintem Einsatz erreicht werden können.
Bereits angelaufen ist die gemeinsame Kampagne zur Information der Arbeitgeber, die ersten Informationsmittel werden präsentiert. (BSV/MyHandicap/pg)