Selbstbestimmungsgesetz tritt 2024 in Kraft
Selbstbestimmungsgesetz tritt 2024 in Kraft
Menschen mit Behinderung erhalten mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz grössere Freiheiten bei der Wahl der Wohn- und Betreuungsformen. Bereits seit diesem Sommer laufen sechs Pilotprojekte, in denen Institutionen und Organisationen im Auftrag der Sicherheitsdirektion Erfahrungen beim Aufbau von ambulanten Betreuungs- und Begleitungsangeboten sammeln. Der Kanton Zürich setzt auf das bewährte partizipative Vorgehen, was bedeutet, dass direkt Betroffene und Fachorganisationen mitwirken. Inkrafttreten soll das neue Gesetz am 1. Januar 2024, wie einer aktuellen Medienmitteilung zu entnehmen.